Aufenthaltsbestimmungsrecht.Außergerichtliche Einigung.Aber wie?

Hallo,

hab mal eine Frage.Ich und mein Ex werden demnächst geschieden.Ich möchte das Aufenthaltsbestimmungrecht für meinen Sohn bekommen und bin mir ziemlich sicher,dass ich das mitm KiVa aussergerichtlich klären kann.Weiss jemand,wie es abläuft?Wo müssen wir das machen?Beim Anwalt oder beim Notar?

LG,Katja

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Wenn ihr euch gut über diese Angelegenheit verständigen könnt, dann lmacht doch diese Verzichts-/ Übertragungserklärung gleich bei Gericht und laßt das Abr gleich auf dich übertragen. Das kostet dann nicht noch mal Geld.

Lieben Gruß
Karna

(deren Scheidungsverhandlung kürzer war als die Trauung )

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Meinst du bei dem Scheidungsverfahren?Können wir das schon vorher machen?
Das Problem bei mir ist,dass ich eine anwältin damit beauftragt habe,das ABR zu beantragen und was hat sie gemacht?Gleich das Sorgerecht beantragt,obwohl ich sie nie drum gebeten habe!:-[Und meinte dann nur,wir gehen halt aufs ganze und gucken was dabei rauskommt.Deswegen möchte ich das mitm ABR VORM Scheidungstermin klären,dann bräuchte ich gar keinen Anwalt mehr...

LG,Katja

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Hallo Katja,

das ABR kannst Du NUR gerichtlich klären lassen.

Alles andere hat nicht wirklich eine rechtliche Wirkung.
Es gibt zwar Elternvereinbarung aber eine rechtliche Bindung besteht dadurch nicht.

Deine Anwältin hat das alleinige Sorgerecht beantragt?
Das gibt´s eigentlich nur bei wirklich härteren Fällen. Da muss der Papa des Kurzen schon mächtig was verbockt haben.

Habe selbst zig Verhandlungen durch und weiß daher leider wie schwer sowohl das eine als auch das andere sein kann.

LG,

Lucky

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Hallo Lucky,

habe gerade mit meinem Ex geredet und er ist damit einverstanden,dass ich das ABR bekomme.Also brauche ich meine Anwältin nicht.
Und nee,er hat nichts großartiges verbockt,kommt halt nicht so oft usw.,aber ich wollte ihn nicht das Sorgerecht wegnehmen.Und bei meiner Anwältin war ich nur einmal,habe ein kurzes Gespräch mit ihr wegen dem ABR geführt und 2 Tage später flattert der Brief rein,dass sie das Sorgerecht beantragt hat:-[

LG,Katja

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Hallo Katja,

das Aufenthaltsbestimmungsrecht kann rechtsgültig vor einem Notar, dem örtlichen Jugendamt oder beim Familiengericht geregelt werden.

In allen Fällen ist es aber so, dass, wenn der andere Partner gegen die so getroffene Vereinbarung oder eine gerichtliche Verfügung verstößt, per "einstweiliger Anordnung" oder mit Hilfe der Polizei/Jugendamt dagegen angegangen werden kann.

Über den Polizei- oder Feuerwehrnotruf kann direkte Hilfe angefordert werden; diese Stellen sind auch mit dem Notdienst des Jugendamtes direkt verknüpft.

Das Problem für eine Kindesmutter ist es übringens selten, das Aufenhaltsbestimmungsrecht vor Gericht zugesprochen zu bekommen - das Kind ist schließlich nicht teilbar; vielmehr ist die Praxis schwierig, weil das Umgangsrecht dem Kindesvater seltenst genommen wird. Es gilt also dann, Hilfe für besondere Vorfälle von den zuständigen Behörden zu erhalten.