Bei welchen Kosten muß er sich noch beteiligen?

Hallo,

ich habe irgendwo mal gelesen, dass sich der Kindsvater zusätzlich zum Unterhalt noch an bestimmten Kosten beteiligen muß.

Welche sind das denn genau allgemein?

Ich habe mal was von Betreuungskosten gehört. Aber was noch? Wie sieht es mit Pekip oder anderen Förderungen für das Kind aus?

Ich habe dazu leider noch nichts im Netz gefunden, wusste jetzt aber auch nicht wonach ich suchen soll.

Momentan haben wir nur meinen Elterngeld Sockelbetrag + Kindergeld. Miete muß ich allerdings derzeit nicht bestreiten. Aber Rechnungen zahlen + mich und das Kind ernähren + Kleidung für den Kleinen.Ich weiß einfach nicht, wie wir über die Runden kommen sollen.


LG
Superschatz

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Hallo ,

http://www.finanztip.de/recht/familie/sperling/sonderbedarf.htm

Hier steht alles was als Sonderbedarf gilt und wo sich der Vater beteiligen MUSS.

Bei den Betreuungskosten ist es auch kein MUSS. Es gibt lediglich ein paar Urtiele bei denen es im Einselfall so entscheiden wurde.

PeKip gehört definitiv nicht zum Sonderbedarf.

LG Melli

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Hallo,

Pekip und andere Kurse zählen wohl eher nicht dazu, sondern so Anschaffungen wie Brillen und Zahnspangen und notwendige Arztkosten etc.

LG, Anja

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Hallo!

Danke für eure Antworten!#herzlich

Ich weiß, dass es nichts an den Gesetzen ändert, aber er zahlt momentan so gut wie gar keinen Unterhalt. Seit Ende Mai waren es vielleicht 200 Euro wenn es hochkommt.

Rechnungen kann ich schon gar nicht mehr bezahlen, die schiebe ich wirklich von einem Monat in den nächsten.
Ich weiß schon jetzt nicht, wie das weitergehen soll.

Ich habe erst Ende letzter Woche von dem Unterhaltsvorschuss erfahren und werde da morgen hin. Mal schaun.

Ist nicht wirklich einfach die Situation. Ein bisschen was, möhte ich meinem Kind ja auch "bieten". Die Arge zahlt vorerst nicht, da soviele Dinge noch geklärt werden müssen. :-(


LG
Superschatz

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Hallo Superschatz,
er muss sich nur an sogenanntem Sonderbedarf beteiligen. Das sind unvorhersehbare Kosten, die, glaube ich, auch etwas höher sien müssen, z.B. Brillen, Hörgerät, Zahnspange. Also, wegen 3,50 Euro wird Dir kein Richter einen Sonderbedarf zusprechen.
Alles Andere ist Verhandlungssache. Frag den Vater des Kindes einfach, ob er sich an der Förderung seines Kindes beteiligen möchte. Wenn es einigermaßen entspannt läuft, sollte er das Interesse haben.

LG katta

5

Hallo katta,

er hat dieses Interesse aber leider nicht.

Er weiß, dass es dem Kleinen sehr viel Spaß macht und auch, dass er dadurch viel "gelernt" hat, allerdings sagt er ganz klar, es wäre meine Sache. Ich solle für die Kosten komplett selbst aufkommen.
Unterhalt bezahlt er derzeit ja auch nicht - siehe mein Beitrag oben.

Ich finde es schade, dass unser Sohn darunter leiden muß.

#danke für deinen Beitrag.

LG
Superschatz

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Hallo,
ohjeeee, also wie in 97 % der Fälle also.... :-( Traurig.
Zu dem nicht gezahlten Unterhalt:
Verdient er ? Dann Gehaltszettel einfordern (per Einschreiben) und vom JA/RA durchrechnen lassen, welche Stufe der Dü'dorfer Tabelle er zahlen muss und dann einfordern, notfalls klagen. PKH bekommst Du ja.
Bei dem rest hat er leider Recht - es sei denn, Du kannst Dir vom Arzt eine Beschinigung holen, dass Dein Sohn etwas "zurückgeblieben" ist und er diese Kurse aus medizinischen Gründen besuchen muss. Dann liegt der Fall wohl anders. Dann gehen die Kosten halb-halb.

Traurig, wenn Männer erst Kinder machen und sich dann nicht mehr interessieren.... Vor allem, wenn sie könnten.
Aber so ist das ja in den meisten Fällen.

LG katta

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Hallo,

bekommst Du auch Unterhalt vom KV oder nur Dein Kind? Ich denke einfach das der KV sich an den Betreuungskosten beteiligen muß (ab 100 Euro) aber nicht für Therapien o.ä. aufkommen muß.
Meine Tochter mußte auch zum Osteophaten aber ich habe ihn nichts bezahlen lassen. War ja meine Entscheidung.

Gehst du arbeiten? wenn Du keine Miete bezahlen muß, müßte es doch locker reichen für euch zwei. Ich denke nicht das man den KV noch für zusätzliche Kosten herranziehen soll/muß/kann.

Ich selber bekomme nur Unterhalt für meine Tochter + mein Gehalt + meine Minijob + Kindergeld. Reicht völlig aus...

Förderungen für das Kind muß er nicht bezahlen und kann man auch nicht einklagen.

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Hallo,

ich bekomme gar keinen Unterhalt und für unseren Sohn hat er in den letzten 3 Monaten insgesamt allerhöchstens ca. 200 Euro bezahlt, sonst nichts.

Ich gehe derzeit (noch) nicht arbeiten. Die Trennung und auch die Schwangerschaft war sehr stressbelastet, zudem hatte ich eine sehr schwere Geburt. Ich bin derzeit allerdings schon auf Arbeitssuche für einen Minijob. Mein Sohn ist ja (erst) 7 Monate alt.
Daher habe ich derzeit nur das Kindergeld und die 300 Euro Elterngeld.

Wenn mein Mann Unterhalt zahlen würde, wäre die finanzielle Lage auch um einiges entspannter, er zahlt allerdings lieber meinen Anteil der Miete, der aber längst schon von der Arge getragen worden wäre.
Ich weiß, es ist eine sehr verworrene Situation.
Ich habe ihm nun mehrfach gesagt, dass er die Mietzahlungen einstellen soll und er hält sich nicht daran. Daher argumentiert er natürlich auch so, dass er ja für das Kind aufkommen würde. #kratz Die Arge sagt natürlich, wenn die Miete wie auch immer gezahlt wird, zahlen sie nichts. Und der Vermieter nimmt die Miete auch dankend an, da ist es egal woher sie kommt.

Manchmal habe ich das Gefühl, er will mir absichtlich da Leben schwer machen. Er soll doch nur den Unterhalt für seinen Sohn bezahlen. #schmoll

LG
Superschatz

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Au weia das klingt echt blöd und wenn ich das hören bin ich echt froh ein netteres Exemplar von "Ex-Männern" zu haben.

Ich hatte auch eine schwere SS (die letzen Wochen) und ein Frühchen. Die erste Zeit ist echt schwierig und ich mußte sofort wieder arbeiten. Mit 7,5 monaten kam meine Tochter in die Krippe - und mal auf Ihre Früchensein bezogen - war es die beste Entscheidung überhaupt.

Ist denn Dein Ex so uneinsichtig? Mit welcher Begründung zahlt er die Miete und nicht dne Unterhalt?
hast Du eine Beistandschaft beim JA? Dann bekommt Du immerhin Unterhaltsvorschuß und die holen sich das wieder. Wie kann Dir ja egal sein, und denen ist es egal ob er sich an der Miete beteiligt. Somit macht das ein Außenstehender und Du hast Ruhe.

Bzgl. Sonderzahlungen würde ich ihn erstmal nicht ansprechen. Ich denke er sollte erstmal alles andere Regeln und dann kann man über "Zusätze" sprechen.
Ich selber nehme nichts von meinem Ex. Er schenkt nur zum Geb und Weihnachten sonst nicht.

lg M.

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