Hol und Bringpflicht?

Hallo zusamm,

wollte gerne mal wissen ob es ein Gesetz gibt,wo es festgelegt ist,das der KV sein Kind an dem Wochenende wo er es hat holen und bringen muss?
Und zwar hat meine Partnerin nen 5 Jährigen Sohn,der bei uns Lebt und alle 2 Wochen bei seinem Daddy ist.Nun ist es so,das wir in Bremen Nord Wohnen und er in Bassum,und sie ihm schon immer entgegen kommt,indem sie ihn Freitags zum Bremer Hauptbahnhof bringt,und er ihn Sonntags immer nach Bremen Nord.Er hat ihn dieses Wochenende,und da unser Auto im Moment spinnt,hat sie ihn nun drum gebeten er möchte ihn diesmal bitte holen und bringen.Mun macht er nen aufstand und sieht es nicht so wirklich ein,er kommt immer mit dem Spruch "Du hast dich damals doch getrennt,denn kannst ihn auch bringen und holen".Der hat wohl ein an der Membrane!
Er zahlt kein Cent Unterhalt für sein Kind,hat zwischendurch nicht mal 10 Euro für Schuhe oder so für ihn übrig,aber fährt fast jedes Wochenende in die Disco und hat dort Geld fürs Saufen.Ich habe selber einen Sohn und zahle für ihn Regelmässig mein Unterhalt,und finanziere nebenbei noch den Klein von ihr(was ich ja gerne tue).Und nun sehen wir es einfach nicht mehr ein ihm entgegen zu kommen,wenn er jedes mal so ne Welle da macht.
Könnt ihr mir sagen,ob er Gesetzlich Verpflichtet ist sein Kind zu holen und zu bringen?


lg

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Das hängt davon ab, wer die Distanz geschaffen hat. Ist die KM ohne wichtigen Grund wegegzogen ( Neue Familie ist KEIN wichtiger Grund, neuer Job schon ) dann hat sich die KM hälftig an den Umgangskosten zu beteidigen. Allerdings nur wenn gemeinsammes Sorgerecht besteht.

Ob der KV Unterhalt zahlt oder nicht und ob er am WE in der Disco säuft oder Sonntags zur Messe geht spielt in dem Zusammenhang keine Rolle

M.

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Sie ist auf Grund von neuer Arbeit von Nienburg nach Bremen gezogen.Die beiden hatten damals zusammen in Nienburg gewohnt,und er ist denn zu Mutti nach Bassum zurück.

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Na dann ist der Fall doch klar!

Schreibt dem KV ne Mail und gut ist!

M.

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Hallo,

bietet an euch an die ksoten zum benzin zu teilen
ihn das nächstemal zu bringen und zu hohlen oder das es diesmal ausfällt mehr könnt ihr nicht tun
es gibt kein gesetzt das re das Kind hohlen muss
sondern nur das man sich beteiligen muss

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Das hat sie ihm schon Vorgeschlagen,da kam nur du bekommst doch vom Staat Geld für den Kleinen(also sein Unterhalt den er nicht zahlt).Ich kann ihn nur nicht verstehn,ich würde jeden weg in Kauf nehm,um mein Sohn sehn zu könn.Und Bassum -Bremen ist kein weg