Muss ich ihm mein Kind mitgeben?

Hallo!

Bin nicht direkt alleinerziehend, schreibe aber trotzdem hier, denn ich denke ihr könnt mir am besten helfen.

Zur Vorgeschichte:

Mein Ex und ich trennten uns 2007 im September, nachdem er mich betrogen hatte, wohnten aber noch zusammen (KÜndigungsfrist!). Es kam dann doch noch mal zum Sex, ich wurde schwanger (trotz Pille danach). Er wollte das Kind nicht, wollte das ich abtreibe oder mich mit dem Auto tot fahre (schrieb er mir so per SMS), er sagt ich vermassel ihm sein leben usw...

Irgendwann (ich war glaub ich 5. oder 6. monat und hatte Kontakt vermieden) meldete er sich doch wieder und bat um ein Treffen. Er hatte eingesehen, dass es falsch war mich zu bedrohen usw... und er wollte sich doch um das Kind mit kümmern.

Als im Juli dann meine Tochter geboren wurde, kam er sogar von selbst mit dem Formular vom JA für den Unterhalt. Er hat die Kleine auch immer mal besucht (unregelmäßig, da er beim Bund ist) und wollte sie damals schon mitnehmen zu sich! Zum Glück habe ich lange voll gestillt, da hatte ich immer ne gute Ausrede.

Nun ist meine Süße schon 1 Jahr und jetzt fängt er wieder damit an, dass er ja ihr Vater sei, daran müsse sie sich gewöhnen und er will sie mal paar Stunden mitnehmen.

1. Ist er für mich nicht der Vater (habe neuen Freund seit ich 4. Monat schwanger war) und für mich ist ER der Vater, denn er hat die kleine von Anfang an geliebt, mich in SS unterstützt und wir wohnen auch schon lange zusammen, alles ist wie eine Familie!

2. Habe ich KEIN Vertrauen zu ihm, ich habe Angst, dass er sie nicht wiederbringt! Er wollte sie nicht und was, wenn er sie jetzt (obwohl er immer ganz lieb mit ihr umgeht wenn er sie besucht) sie mir wegnehmen will oder sie nicht mehr zurück bringt (er würde ja Unterhalt sparen! Hatte mir zu Beginn der SS vorgeworfen, ich wollte nur Geld von ihm)!

3. Weiß ich nix, wie er hier wohnt bzw ob er jemand Neues hat und die dann auch mit meiner Tochter Umgang hat usw...

Muss ich ihm meine Tochter mitgeben - kann er das jetzt oder später wirklich verlangen?
Ich habe die alleinige Sorge!

Vielen Dank schon mal für eure Antworten und haltet mich bitte nicht für egoistisch... Ich will sie ihm nicht vorenthalten - habe nur furchtbare Angst!

huegli

1

Hey,
Also mitgeben musst du sie ihm nicht,vorerst, aber Betreuten Umgang gewähren...und wenn er beim JA mehr Umgang einfordert kann es auch dazu kommen das du sie mal mitgeben musst.
Natürlich erst wenn sicher gestellt ist das sie es bei ihm gut hat (wohnverhältnisse u.s.w.)

Väter haben nunmal auch Rechte.

2

1.

. Ist er für mich nicht der Vater (habe neuen Freund seit ich 4. Monat schwanger war

Was hat das damit zu tun? Er wird immer der Vater bleiben und du verwehrst ihm das er eine richtige Bindung zu seinem Kind aufbaut?
Er kümmert sich um sein Kind so wie es seine Arbeit zulässt, ihr habt euch ausgesprochen wo ist also dein Problem?
Nur weil du nen Neuen hast?
Zum Unterhalt zahlen ist er ja auch gut genug!

Es ist eurer Kind nicht nur deins und ich weiß nicht wieso immer kommt "ich hab das alleinige Sorgerecht" etc pp.

Ermögliche dem Vater regelmäßigen Umgang denn das ist das Beste für deine Tochter da du ja selber sagst er geht liebevoll mit ihr um, hat sich für sein Verhalten am Anfang der Schwangerschaft entschuldigt etc.

Er kann Umgang einklagen und ich hoffe er wird es auch tun. Denn ich kann diese Mütter echt nicht verstehen das sie nicht daran denken das das Kind den richtigen Vater braucht (natürlich gibt es Ausnahmen) aber er will sich darum kümmern wieso stellst du dich dagegen.

Er kann deine Tochter nicht einfach behalten was soll also groß passieren?

Lg

3

Seh ich auch so, kann das nicht verstehen. Sollen Mütter doch froh sein wenn sich die papas kümmern wollen. Unterhalt Muss immer, aber wehe sie wollen das Kind dann sehen, klar ausnahmen gibt es immer, aber wenn man sich Sorgen macht, ob es dem kind dort auch gut geht kann man sich ja vorher das umfeld anschauen eh man das Kinnd allein mitgibt. Das ist ja alles kein Problem, aber nur Steine in den weg legen, weil es bequemer ist und man nen neuen Partner hat, kann ich nicht nachvollziehen.

4

ist ja toll wie verständnissvoll man hier ist....

ihr seid also beide in solchen situationen und könnt das nachvollziehen?

wenn nein, dann danke für eure beiträge, aber geholfen habt ihr mir null!

denn die angst mein kind zu verlieren habt ihr mir damit bestimmt nicht genommen!

*was passieren soll?*

na zum glück hat man noch nie von vätern (oder müttern) gehört, die ihre kinder entführen, töten etc.... das will ich ihm ja nicht unterstellen, aber man kann NIE in einen anderen menschen hineinschauen...

weitere Kommentare laden
5

Ziemlich egoistisch gedacht von dir.
Ich wäre froh,wenn der Vater meiner Tochter sich kümmern würde.
1.Er wird immer der biologische Vater bleiben.Wenn er es für dich nicht ist,verzichte doch bitte auch auf den Unterhalt,den er bezahlt und laß deinen Freund komplett fürs Kind aufkommen.
2.Warum sollte er die Kleine nicht wiederbringen? Totaler Quatsch.Du schreibst doch selber,er geht liebevoll mit ihr um.
3.Rede mit ihm ,laß dir zeigen wie er wohnt ,damit es dir besser geht.Ja,auch eine neue Freundin darf mit eurer Tochter Umgang haben.Dein neuer Freund darf doch auch.
Ja,irgendwann wirst du sie ihm auch mitgeben müssen,wenn er das möchte.Was spricht dagegen ,wo er sich doch so liebevoll kümmert?
Und du als Mutter bist dazu verpflichtet ,den Umgang zwischen Vater und Kind zu fördern.

LG

18

Es ist nicht möglich und auch nicht erlaubt auf Kindesunterhalt zu verzichten, nur auf den eigenen, nie aber auf den für das Kind, weil der nicht für die Mutti, sondern für das Kind ist.

25

Ich weiß,daß sie nicht auf den Unterhalt verzichten darf.
Aber ich finde es nicht okay,wenn Väter nur Zahlemann und Söhne machen dürfen und ansonsten will man ihnen die Kinder am liebsten ganz vorenthalten.

6

Du bist ja herzig!

Sollte man Dir selbst also auch Dein Kind wegnehmen?? Immerhin hast Du es auch nicht gewollt und sogar die Pille danach ( also in Tötungsabsicht ) geschluckt!

Natürlich ist das Quatsch. Du hast dich letztendlich für das Kind entschieden und bist Mutter geworden! Genauso hat sich der Kindesvater verändert und er ist zum Vater geworden!

1. Ist er für mich nicht der Vater (habe neuen Freund seit ich 4. Monat schwanger war) und für mich ist ER der Vater, denn er hat die kleine von Anfang an geliebt, mich in SS unterstützt und wir wohnen auch schon lange zusammen, alles ist wie eine Familie!

Tja, schön für Dich, aber für den Umgang eines Kindes mit dem leiblichen Vater vollkommen unerheblichob oder wieviele neue Beziehnungen Du hast!

2. Habe ich KEIN Vertrauen zu ihm, ich habe Angst, dass er sie nicht wiederbringt! Er wollte sie nicht und was, wenn er sie jetzt (obwohl er immer ganz lieb mit ihr umgeht wenn er sie besucht) sie mir wegnehmen will oder sie nicht mehr zurück bringt (er würde ja Unterhalt sparen! Hatte mir zu Beginn der SS vorgeworfen, ich wollte nur Geld von ihm)!

Schießlich hast Du das Kind doch auch mal nicht gewollt! Und, bist Du jetzt eine besonders schlechte Mutter???? Warum soll dann dein Ex- Freund jetzt ein schlechter Vater sein, weil er einmal ähnlich empfunden hat wie Du selbst, aber dann ( genau wie Du ) seine Meinung geändert hat???

. Weiß ich nix, wie er hier wohnt bzw ob er jemand Neues hat und die dann auch mit meiner Tochter Umgang hat usw...

Rein juristisch gesehen ist es vollkommen uninteressant wie er jetzt lebt, das ändert nichts an dem Umgangsrecht , welches dein Ex als vater nunmal hat. Aber es ist relativ einfach den KV mal darauf anzusprechen. Er wird Dir sicherlich die notwenigen Informationen gerne geben, wenn er sieht, das Du seine Rechte als Vaters sowie die Rechte Eures GEMEINSAMMEN Kindes wirklich ernst nimmst.

Muss ich ihm meine Tochter mitgeben - kann er das jetzt oder später wirklich verlangen?
Ich habe die alleinige Sorge!

Ja, natürlch. Und nicht nur das: Der KV kann ( und wird ) den Umgang einklagen. Bei Umgangsboykott von Deiner Seite kannst Du zunächst mit empfindlichen Geldbußen bis hin zum Sorgerechtsverlust rechnen. Das geht übrigens per einstweiliger Verfügung innerhalb von wenigen Tagen, falls dein Ex einen halbwechs gescheiten Anwalt hat.

M.

10

Wenn ich hier die ganzen intelligenten Beiträge lese, kommt es mir hoch....man kann immer gut Tipps abgeben und andere Menschen belehren, wenn es einen nie selbst erwischt hat #klatsch



@huegli, es wäre besser, in diesem Forum, solche Fragen zu vermeiden, siehst doch, was Du anstellst;-)


Ich kenne Dein Problem zu gut, eben auch die Morddrohungen und welche Ängste man ausstehen muss.
Da wird immer von den Rechten der Väter geblubbert und dem restlichen Blablabla, was man hätte besser nicht tun sollen.......aber so richtig zuhören kann Niemand.
Du musst Deinem Ex die Möglichkeit geben, ob Du es willst oder nicht, ich weiss, wie schwer das ist. Und kannst hoffen, dass er irgendwann nicht mehr will(wegen priv.Veränderungen, Partnerschaft etc.) dann ändert sich nämlich plötzlich so Einiges und manch Herr hat keine Lust mehr.(meine Erfahrungen)

Das Beste wird sein, Du erkundest sein Umfeld, wie er lebt etc....im Moment musst Du sie ihm noch nicht mitgeben. Es gibt die Möglichkeit des betreuten Umganges im Beisein des Jugendamtes, selbst Dieser läuft einige Zeit und der Vater muss sich bewähren.Und es ist völliger Quatsch, dass Du das Kind sofort mitgeben musst!
Es liegt ja der Verdacht nahe, dass das Kindeswohl gefährdet ist und dies nicht unbegründet. Denn ich glaube nicht, dass sich Menschen, innerhalb so kurzer Zeit ändern.
Natürlich solltest Du dem Amt mal Deine Ängste schildern und ich hoffe für Dich, Du triffst auf einen kompetenten Mitarbeiter;-)

Wie gesagt, ich kenne dies alles sehr gut und bin froh, dass der Vater meine Kinder keine Möglichkeit mehr bekommt......

Viel Glück!

11

Sie hat doch aber gesagt das sich der Vater seit das Kind da ist, liebevoll um das Kind kümmert und freiwillig unterhalt zahlt, das ist doch wohl ein Unterschied!!!!!!!!
Wo ist da bitte das kindeswohl gefährdet?

Man kann es sich auch sehr leicht machen.

12

.......dann lies bitte und frage Dich, wenn es Dir nicht zuviel ist, woher ihre Ängste kommen - die hat man ganz sicher nicht grundlos:

"2. Habe ich KEIN Vertrauen zu ihm, ich habe Angst, dass er sie nicht wiederbringt! Er wollte sie nicht und was, wenn er sie jetzt (obwohl er immer ganz lieb mit ihr umgeht wenn er sie besucht) sie mir wegnehmen will oder sie nicht mehr zurück bringt (er würde ja Unterhalt sparen! Hatte mir zu Beginn der SS vorgeworfen, ich wollte nur Geld von ihm)! "



und damit kann ich leider nichts anfangen:

"Man kann es sich auch sehr leicht machen."

Ich denke, hier gehts nicht darum, wer es sich am Einfachsten macht! Und als Mutter liebt man seine Kinder sowieso, im Normalfall und klammert. Und das ist beim besten Willen keine schlechte Eigenschaft

weitere Kommentare laden
19

Pille danach hab ich nur genommen, weil er mich drängte. Ich glaubte so nohc eine Chance zu haben... Aber egal... Als ich es dann wusste und das 1. Mal das Herz schlagen sah, war klar:

Ich liebe dieses Kind und will es auf jeden Fall behalten!

22

Ich liebe dieses Kind und will es auf jeden Fall behalten!

Und ein Vater ist zu solchen Gefühlen ( Änderunge der gefühle ) nicht fähig????????

Spinn weiter, Kind, Gerichte sehen das glücklicherweise genauso. Bloß weil sich hier einige zutiefst gestörte und frustrierte Frauen zu Wort melden, ändert es nicht die gültige Rechtslage....

Ermöglichst Du dem KV den Umgang nicht, erst Geldstrafe, denn Sorgerechtsentzug. That it. Denn selbst wenn Du Gründe hättest die für eine Kindeswohlgefährdung sprechen würden ( was hier nicht der Fall ist !) dann müßte dies auch erst einmal ein Gericht beschließen, das der Umgang bis auf weiteres ausgesetzt wird. Alles nicht so wirklich einfach

M.

20

HuHu, ich nochmal


Also ich würde einfach sagen, Betreuter umgang, bis du dir Keine Sorgen mehr machst, schau dir an wo und wie er wohnt, wie sein Umfeld so ist und so weiter.

Dann einfach langsam beginnen, mal ne stunde mitgeben oder so. Bis du einfach auch beruhigter bist.

Du hast ja gesagt er kümmert sich lieb, vielleicht ging es ihm auch so, erste mal gesehen und liebt sie jetzt auch über alles.

Mach einfach langsam, sprich mit ihm über deine ängste und dann bekommt ihr das sicherlich hin.

LG

21

Auch wenn es dir nicht passt:
Er ist der Vater und hat nicht nur Pflichten sondern auch Rechte und es wird soweit kommen dass du sie ihm irgendwann mitgeben musst.
Dein Neuer mag der Stiefvater sein, aber ER ist der Vater und du hattest ja Sex mit ihm von daher ist es genauso deine Schuld das dein Kind ihn als Vater hat.
Ob seine eventuell neue mit dabei ist...dein Neuer hat ja auch mit seinem Kind Umgang-ist genau das Selbe.

Wenn du dich nicht etwas kooperativer zeigst kann es sein dass du irgendwann das Sorgerecht verlierst.
Was deinen Satz mit entführen, töten ect. angeht...
Der ist wirklich saublöd, das Gleiche könnte er doch von dir behaupten.
Sei froh dass er sich kümmern will, sowas ist nicht selbstverständlich und viele Mütter kämpfen regelrecht darum dass sich die Väter um die Kinder kümmern.

Das alleinige Sorgerecht ist nur soviel wert als dass du nicht seine Unterschrift oder Zustimmung für bestimmte Dinge eures Kindes betreffend benötigst.
Das Recht sein Kind zu sehen, ja sogar mitzunehmen, hat er trotzdem-nicht sofort aber es wird soweit kommen sofern das Familiengericht keinen Grund sieht dies nicht zu ermöglichen.

Wenn er klug ist und du stur geht er übers Gericht.

23

Hallo huegli,

ich habe mir alle Beiträge durchgelesen und danach nochmal Deinen Anfangsbeitrag.

Du sagst zum Schluss:
"Ich will sie ihm nicht vorenthalten - habe nur furchtbare Angst!"

Vorenthalten kannst Du sie ihm auch nicht, das ist rechtlich geregelt und da sind die Gerichte mehr als eindeutig.
Aber Du sagst ja selbst das Du den Umgang ja ermöglichen willst, von Dir begleiteten Umgang ja auch schon im Rahmen seiner zeitlichen Gegebenheiten einrichtest.

Das ist ein guter und richtiger Schritt.
Der Nächste sollte, auch im Hinblick auf Deine Ängste, vielleicht durchs JA betreuter Umgang sein.
Zuerst mit Dir zusammen, später im Beisein eines JA Mitarbeiters aber ohne Dich.
So wäre der nächste Schritt in Richtung "alleine mit dem KV" erstmal trotzdem noch überwacht, aber er hätte als Vater die Chance sich zu beweisen, ohne von Dir beobachtet zu werden ( was ihn sicherlich befangen machen kann ).

Irgendwann wird, wenn das Umfeld stimmig ist, Vater und Kind sich aneinander gewöhnt haben und das JA der Meinung ist das es in Ordnung ist, der leibliche Vater auch völlig ohne Aufsicht seine Tochter besuchen ( und auch mitnehmen können ).
So ist das Gesetz und an das haben sich alle Mütter zu halten, sofern keine Kindsgefährdung im Raum steht.

Sprich beim JA vor, erkläre Deine Situation, sprich bitte auch offen über Deine Ängste, bleib aber fair und stell den KV nicht schlechter dar als er ist, halte Dich an die Fakten.
Alles andere kann wie ein PingPong Ball negativ auf Dich zurückfallen.

Du bist eine Mutter und machst Dir Sorgen, Du hast Angst, das ist auch völlig ok.
Lass Deine Ängste aber nicht überhand nehmen und Dich dadurch in eine Situation bringen die Dich rechtlich in eine Sackgasse treibt.

LG
Jessy

33

Endlich mal eine sachliche udn nicht emotionsgeladene Antwort...Danke schön