Alleiniges Aufenthaltsbestimmungsrecht

Hallo,
2005 bin ich mit meinem Mann und unseren 3 Kindern nach Spanien ausgewandert.
Nach 1 Jahr trennten wir uns und mein Mann ist zurueck nach Deutschland. Ich habe die Scheidung in Spanien beantragt und ueber Deutschland das alleinige Auffentahltsbestimmungsrecht fuer unsere juengste Tochter bekommen( beiden anderen sind volljaehrig), da mein mann nach einen Besuch unserer Tochter in Deutschland sie nicht mehr zurueck gelassen hat.
Der Kinderpass ist nun schon seit zwei Jahren abgelaufen und ich muesste ueber die Botschaft einen neuen beantragen, aber mein Nochmann verweigert die Unterschrift. Weiss jemand Rat, was kann ich tun?

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Hallo,

such Dir in D einen guten Rechtsanwalt und beantrage das alleinige Sorgerecht.
Außerdem kannst Du beim Familiengericht einen Eilantrag für die Ersetzung der Unterschrift des KV's für den Kinderreisepass beantragen (macht auch der RA).

Unbegründete Unterschriftsverweigerung ist inzwischen ein Grund geworden einem Elternteil das alleinige Sorgerecht zu erteilen.

LG & alles Gute
Krüml

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Achja, das heißt natürlich nicht, dass Du das AS sicher zugesprochen bekommst, aber einen Versuch ist es alle mal wert.

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Hallo Krüml,

sorry das ich mich kurz einmische, Du sagst:
"Unbegründete Unterschriftsverweigerung ist inzwischen ein Grund geworden einem Elternteil das alleinige Sorgerecht zu erteilen."

Gibt es dazu irgendwelche Urteile, Gesetzestexte?

Der KV meiner Süßen verweigert die Unterschriften für den KiGa, Polypen OP, Reisepass usw.
Trotzdem wird mir immer gesagt, alleiniges Sorgerecht da gäbe es keine Chance für mich.

LG
Jessy

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Hallo,

wenn Du das alleinige ABR hast, brauchst Du keine Unterschrift von ihm!

Wir haben das gleiche durch!

Hier das Passgesetz schau unter §6 Nr. 1

http://www.aufenthaltstitel.de/passg.html

Viel Glück!

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hallo,

ich hatte so einen ähnlichen fall...vater ist deutsch und ich habe beide pässe ....nur wollte er nicht für den us pass unterschreiben ( wir leben in deutschland und wir haben beide pässe deutschen und usa)....ich habe mehrere beweise gesammelt...zunächst per sms aufgefordert, dann per einschreiben mit rückschein ( termin festlegen bis wann du eine antwort benötigst ).....er hat auf alles nicht geantwortet..darauf bin ich hin und habe eine eidesstattliche versicherung verfasst mit den beweisen...
zuletzt hat der oberste chef vom consulat zugestimmt..und meinte wenn er es einmal zustimmt kann er sich nicht auf einmal verweigern.....viel glück...

lg
treetop