Bitte Hilfe:Umgangsrecht verhindern

Hallo,

ich befinde mich in meinem Scheidungsverfahren und jetzt hat der KV angefangen, gemeinsames Sorgerecht und Umgangsrecht zu beantragen. Es ist aber nur ein Machtspielchen von ihm, um mir und meinen Eltern eins auszuwischen (kann sie absolut nicht leiden), denn bis jetzt hat er sich in den 2 Jahren (3/4 Jahr in gemeinsamer Wohnung, dann Trennung) nicht um sie gekümmert, nur nach außen hat den engagierten Vater gespielt.
Wie kann ich jetzt diesen Umgang verhindern/rauszögern/erschweren? Wer hat Erfahrungen damit? Auch wie ich das alleinige Sorgerecht bekommen kann?
Ich brauche KEINE Antworten zwecks Recht auf Vater, usw.. Ich habe genug diese 2 Jahre erlebt und ich kenne ihn und habe meine Entscheidung nicht umsonst getroffen. Und wenn meine Tochter in dem Alter ist und ihn VON SICH AUS kennen lernen möchte, werde ich ihr nicht im Weg stehen.

Susi

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Hallo...

Er klagt also das Umgangsrecht ein, nur um dich zu ärgern?
Unwahrscheinlich! Wenn er kein Interesse hätte, dann schießt er sich mit so einer Aktion ja nur selber in Knie...

Später willst du deiner Tochter nicht im Weg stehen?
Also wird er ja wohl kaum gewalttätig , drogenabhänig oder schwer straffällig sein, denn dann würdest du ja dein Kind immer fern halten wollen...

Fazit:
Du hast kein Recht, den Umgang zu erschweren oder zu verhindern! Er ist und bleibt nun mal der Vater!

LG
Jenny

2

Hallo,

auch wenn Du das nicht hören willst, Du hast keinerlei Recht den Umgang des KV mit Euren Kindern zu verhindern, es sei denn der KV hat nachweislich schwerwiegende Dinge getan, die den Kindern geschadet haben!

So wie sich Dein Post anhört, hat der KV bereits eine Gerichtsverhandlung angeleiert und auf Umgang/ alleiniges Sorgerecht geklagt?

In dem Fall wird es eine Gerichtsverhandlung geben, in der der Richter/die Richterin einen geregelten Umgang fest setzt, der den Kindern zu Gute kommt.
Und kein Richter wird ihm ein Umgangsrecht absprechen "nur" weil er sich bisher nicht um die Kinder gekümmert hat, es wird höchstens betreuten Umgang geben.
Wenn dieses Urteil steht und der KV den Umgang in Anspruch nehmen möchte, Du dies aber verhinderst, kann er Dich wegen Umgangsverweigerung anzeigen und Du könntest eine Geldstrafe bekommen.

Nur so als Tipp...
Zeige Dich verhandlungsbereit und versuche eine vernünftige Umgangslösung anzustreben. Erfahrungsgemäß wird ein KV dem vorher auch schon nichts an seinen Kindern lag, den ausgehandelten Umgang am Ende doch nicht wahrnehmen.

Bzgl. des Sorgerechts:

Wenn nichts schwerwiegendes Vorgefallen ist, auf Seiten des KV (Alkoholsucht, Drogensucht, Gewalttätigkeit gegenüber der Kinder, Verweigerung wichtiger Unterschriften, etc.) dann wird Dir vermutlich auch nicht das alleinige Sorgerecht zugesprochen. Ihm aber im Gegenzug mit Sicherheit auch nicht.

Gruß Krüml


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Hallo!

Als erstes: Was haben denn deine Eltern damit zu tun? Denen geht das nichts an, es sind deine und die Kinder deines Ex!

Als zweites: Wenn dein Ex sich schon früher nicht um die Kinder gekümmert hat, dann frage ich mich, warum ihr nach 1 1/4 Jahren in einem gemeinsame Wohnung gezogen seit?

Als drittes: Den Umgang kannst Du nicht verhindern! Und das zum Glück! Das "wenn meine Tochter in dem Alter ist und ihn selbst kennen lernen willst..." ist nur bla bla. Du nimmst deinem Kind eine ganz wichtige Person und diese Person kannst Du auch nicht ersetzen! Väter gehen ganz anders mit Kindern um als Mütter!

Als viertes: Wenn ihr verheiratet wart/seit, dann hast Du mit dem KV sowieso geimensames Sorgerecht! Und Umgangsrecht hat jeder, egal ob verheiratet oder nicht. Es geht nur darum, das Absprachen bzgl. des Umgangsrechtes getroffen werden.

Als fünftes: Ist es wohl eher unwahrscheinlich, dass dein Ex das macht, um deinen Eltern zu schaden, weil damit würde er sich ja selbst am meisten "schaden". Wobei wir wieder bei der Frage 1 wären: Was haben deine Eltern damit zu tun?

janamausi

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Solche Mütter braucht das Land#ole


Was hättest du zu deiner Mutter gesagt wenn sie dir den Kontakt zu deinem Vater in deiner Kindheit verhindert hätte?

Absolut das letzte. Deine Kinder haben ein Recht auf ihren Vater genauso wie der Vater ein Recht auf seine Kinder hat. Und was du oder deine Elter für Probleme mit ihm hast das ist ganz egal. Es geht um die Kinder und nicht um das was du willst.

Wenn ihr euch jetzt Scheiden lasst, dann hat der Vater automatisch das geteilte Sorgerecht. Und damit du das alleinige bekommst müssen eindeutig schwerwiegender Gründe vorliegen als irgendwelche fadenscheinige Machtspielchen.

Werd erwachsen


LG Melli

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Oha ..solche Fragen solltest du in DIESEM Forum NIE stellen.
Die Antwort auf solche Fragen ist hier stetig ein Zerreißen und selten produktiv für alle Beteiligten.

Also deinem Beitrag entnehme ich, dass noch viele Dinge noch nicht verarbeitet sind.
Der Vater hat ein Umgangsrecht und wird sehr wahrscheinlich mit dir zusammen das Sorgerecht behalten.
Das sind Dinge die du sehr wahrscheinlich nicht ändern kannst.
Verändern kannst du den Umgang mit den Dingen. Du kannst lernen damit so umzugehen, das es bei dir nicht die Gefühle aufkommen wie jetzt, sondern dass du auch das positive darin erkennen kannst.
Das wird Zeit dauern und Arbeit an dir selbst.
Such dir Hilfe dabei bei Familienberatungsstellen.
Die können dir sicher in der ersten Zeit gut zur Seite stehen. Die Zeit nach einer Trennung ist nun mal nicht leicht. Es gibt emotionale Verletzungen, Wut, Enttäuschung und der Andere soll mehr leiden als man selber. ..
Wenn der Vater bisher immer nur für die Öffentlichkeit den Papa gespielt hat, dann wird er aus genau dem Grund den Umgang einfordern, denn schließlich wird er das Bild trotz Scheidung aufrechterhalten wollen.
Lass es erst mal auf dich zukommen,wann und wie oft er die Kinder nehmen will.
Kannst ja in der Zeit was für dich tun. Dinge die du schon lange mal für dich tun wolltest. Allein eine freundin besuchen, Kaffee trinken gehen, ins Freibad was auch immer. wenn dein Ex weiß, dass er dir damit Zeit freischaufelt, die du nur für dich nutzt und es stört ihn nicht, dann liegt ihm doch mehr an den Kindern als du vermutest. Manche Männer übernehmen nicht viel in der Kinderbetreuung, wenn sie viel abgenommen bekommen. Weil sie einfach keine Notwendigkeit sehen. Ist nicht toll, aber das gibt es auch. Dann lass ihm die Zeit mit den Kindern und genieß die Auszeit.
Stört ihn das und der Umgang wird unregelmäßiger, dann ist deine Vermutung bestätigt und das "Problem" erledigt sich von selber.

Lieben Gruß
Karna

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"Ich habe genug diese 2 Jahre erlebt und ich kenne ihn und habe meine Entscheidung nicht umsonst getroffen"

Wie gut, dass DU das nicht zu entscheiden hast!

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Hallo Susi,

mein Ex hat sich in den 14 Monaten die wir nach der Geburt unserer Tochter noch in einem gemeinsamen Haushalt gelebt haben absolut 0 um sein Kind gekümmert.

Getrennt habe ich mich, als er mich vor den Augen unserer Tochter geschlagen hat.
Wir ( meine Tochter und ich ) haben mit Polizeischutz die Wohnung nochmal betreten um die nötigsten Sachen zu holen und sind dann ins Frauenhaus.
Ich wollte nicht in der Wohnung bleiben, er hätte ja rechtlich gesehen gehen müssen wenn ich das gewollt hätte, aber ich wollte raus, weg.

Einer meiner 1. Impulse damals war das alleinige Sorgerecht anzustreben.
Habe mich darüber informiert und vor Allem, ich habe mich beruhigt und das Thema ist für mich vom Tisch.

Viel mehr noch, mein Ex kümmert sich weiterhin einen absoluten sch... um unsere Tochter und trotzdem versuche ich alles um einen Umgang zwischen Vater und Tochter herzustellen.

Was zwischen meinem Ex und mir war und egal wie schlecht ich über ihn denke, das hat absolut NICHTS damit zu tun das es UNSERE Tochter ist und beide ein Anrecht auf Umgang haben.
Er will nicht, leider.

Du sagt er will Dir/Deinen Eltern eins auswischen.
Begib Dich nicht auf eine Stufe mit ihm, bzw sogar noch tiefer und verweigere bzw verzögere den Umgang.
Das kann total nach hinten losgehen und dann stehst Du im Kreuzfeuer und musst Dich vielleicht irgendwann nicht nur vor Ämtern ( JA/Gericht ) sondern auch vor Deinem Kind rechtfertigen.

LG
Jessy

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hallo,

ich kann deine lage sehr gut verstehen, nur hast du es ganz schön schwer, da ihr beide das sorgerecht habt.
allerdings habe ich mir sagen lassen, dass er nur umgangsrecht hätte, wenn er auch tatsächlich umgang hat-- das heißt, wenn er für deine tochter gar nicht wirklich als bezugsperson relevant ist (und das ist er ja anscheinend nicht), hat er zwar immernoch dieses umgangsrecht, wenn du dich jedoch so dermaßen dagegen stellst, wird jeder richter für dich sprechen, da es ja sonst für das kind nicht gut wäre, wenn der umgang erzwungen wäre... ich bin mir aber auch nicht sicher... vielleicht kannst du einfach mal zum jugendamt gehen und dich dort anvertrauen?

noch eine möglichkeit wäre, dass du dir das aufenthaltsbestimmungsrecht für deine tochter holst...

ich wünsch dir alles gute...