Neues Gesetz bei alleinerziehenden??

Morgen...

Hmm, es gibt doch jetzt ein neues Gesetz, das sagt, dass man nach dem Erziehungszrlaub Vollzeit arbeiten muss.. Kann mir da jemand eine Seite mit mehr Infos bitte geben zum nachlesen oder mir das in Kurzform erzählen?

Nochmal hmmmm, habe das irgendwie verpasst, die Änderung etc... Also weiss ich da nicht viel drüber...


Dankeschöööönn...........

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Hallo

Gesetz ??? Dann ist das aber an vielen vorrüber gegangen wenn dem so ist.
Meine Schwägerin und auch eine enge Freundin von mir sind beide noch in Erziehungsurlaub und müssen dieses Jahr wieder arbeiten gehen.
Beide nehmen ihre frühere Arbeit wieder auf und beide in Teilzeit wie auch vor der Schwangerschaft.

Es wurde keine von beiden "verdonnert" Vollzeit arbeiten zu gehen. Meine Freundin hat ihre alte Arbeitszeit Mo - Do von 9 Uhr bis 14 Uhr und Freitags von 9 - 13 Uhr wenn sie in 3 Monaten wieder arbeiten muss.

LG
Claudia

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Du meinst doch bestimmt das neue Unterhaltsrecht (bzgl. Betreuungsunterhalt)!???

Das gilt seit dem 01.01.2008...ist also nicht mehr sooo wahnsinnig neu.

Dort heißt es, dass einer alleinerziehenden Mutter zuzumuten ist, ab der Vollendung des 3. Lebensjahres des Kindes wieder Vollzeit zu arbeiten.

Dieser Passus soll aber mittlerweile schon wieder gekippt worden sein...habe ich zumindest letztlich hier im Forum gelesen.

Hier kannst du ein paar Infos zum neuen Unterhaltsrecht nachlesen:

http://www.treffpunkteltern.de/unterhalt/neues_unterhaltsrecht.php

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Hallo,

ja, der Passus ist insofern gekippt worden, dass man Alleinerziehenden keine Vollzeit-Arbeit zumuten kann.
Damit wurde auch wieder die Hintertür für weiteren Betreuungsunterhalt geöffnet.

Quelle habe ich jetzt nicht, müsste man mal googeln.

Gruß,
Julia

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Hallo !

Es ist richtig das es einer allein Erziehenden Mutter/Vater zu zu muten ist nach dem 3. Geburtstag wieder Vollzeit arbeiten zu gehen - aber ein Gesetz daraus wüsste ich nun nichts von. Es wäre, aufgrund der vieler orts mangelnden ganztags Kindergarten Plätze auch schwer zu realisieren.

LG

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es gibt einen absatz kann ich dir raussuchen der besagt das alleinerziehende mit einem kind unter 3 garnicht und ab 3 bis 6 nur teilzeit arbeiten koennen ab 6 dann vollzeit!

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Danke erstmal.. Dann habe ich wohl falsche Infos (TV gesehen und so einen komischen Artikel in Zeitung gelesen grins). Habe gehört, dass jeder Alleinerziehende wohl wieder Vollzeit arbeiten gehen MUSS; dass dann zB Tagesmutter/Familie etc vom Kindergarten abholen muss...

Aber danke für den Link, dann werde ich da mal nachlesen....

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Hi,

ja leider gibt es dieses Gesetzt doch.
Wo du es jetzt nachlesen kannst weiß ich nicht mir wurde es vom ARGE vorgelegt.

Ich hatte einen 1 Euro job mit ca 6 std. am Tag jetzt muss ich 9 std arbeiten.

Echt toll, ich seh meine Tochter nur noch wenn ich sie ins bett bringe, und samstags muss ich auch arbeiten alle 2 wochen.

LG Swetty

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Hallo ja da gab es mal was.Aber ich könnte gar nciht Vollzeit wenn überhaupt Teilzeit arbeiten.Schulkind das dreimal die Woche nur bis 11:20 Schule hat ohen HOrt.

Wie soll man das dann machen???

lg

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Hmmm also stimmt es doch??

Ich habe da im TV das Ende gesehen erst, deshalb wenig Infos... Darf ich fragen, wie ihr das macht?? Ich mein, habe noch 2 Jahre, aber muss mir da soo allmählich mal Gedanken machen ;o((
Vor allem Vollzeit - hmmm dann müsste ich meinen Kleinen jeden Tag um 5h aus dem Bett holen..

Hilfe. Wie macht ihr das?


Den Link habe ich nach geschaut, aber da war ich wohl zu doof zu, habe nix großartiges gefunden ;o((

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hi,

ich nochmal.

Also ich habe das glück das ich erst um 8 uhr anfangen muss, und das passt mit dem kindergarten zusammen da er um 7.30 aufmacht und es nicht weit zur arbeit ist.
Manchmal muss ich aber auch später anfangen und dan bis 18 uhr, oder sammstags von 9 bis 13 uhr.
Da passt gott sei dank meine mutter auf die lütte auf.

Die von der Arge haben zu mir gesagt wenn es keine betreungsmöglichkeit gäbe wegen der arbeitzeiten, müsste ich mir ne Tagesmutter oder nen babysitter für die zeit holen, da würde ich nen teil der kodten vom Amt erstattet kriegen.

Ich finds aber echt hammer,
ARBEITEN, ARBEITEN, ARBEITEN und die kinder abschieben.

LG Swetty

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Das ist ein Wandermärchen!

Bei Hartz 4 und/oder Betreuungsunterhalt gilt:

Eine Frau (oder ein alleinerziehender Vater) muss arbeiten um für den Lebensunterhalt aufzukommen, wenn das Kind älter als 3 und! die geordnete Erziehung nicht gefährdet ist. Es muss ausreichend betreut sein! und! keine Probleme haben (z. B. ADS, Krankheiten) und die Mutter muss gesundheitlich (dazu zählt auch die Psyche) in der Lage sein, diese Belastung zu tragen. Es macht auch einen Unterschied, wieviele Kinder insgesamt da sind. Und dann muss auch ein Arbeitsplatz da sein!

Gruß

Manavgat

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Dankeschön.. Dann habe ich das wohl falsch verstanden. Dachte es wäre neuer kompletter Beschluss/Gesetz was zum Nachteil alleinerziehender wäre... Hatte ich so verstanden deshalb habe ich nachgefragt ;o)))