Wie oft hat der Vater Umgangsrecht?

Hallo Ihr Lieben,

möchte jetzt ungerne einen ewiglangen text schreiben deswegen jetzt man in Stichpunkten. Wie oben schon geschrieben interessiert mich, wie oft der Vater ein Recht hat, sein Kind zu sehen.

- meine Tochter ist von meinem Ex-Freund. Es war sozusagen ein "Abschiedsgeschenk" denn wir waren eigentlich schon vor ihrer Zeugung getrennt.

- er hat sich nie wirklich für das Kind interessiert, wir haben nie zusammengelebt und er hat sich in der SS fast gar nciht und als sie auf der Welt war alle 2 Monate mal gemeldet.

- seit ca. einem guten Jahr (meine Tochter ist mittlerweile 3 1/2 Jahre) haben wir uns geeinigt und er sieht Florentina einmal im Monat. Meist der erste Samstag im Monat. Jedoch variiert dies auch manchmal. Ich habe sehr guten Kontakt zu seiner Mutter, die durch und durch Oma ist und ab und zu ist die Kleine dann auch da und da besucht er sie dann auch manchmal (vlt. alle 2 Monate schläft sie mal da)

- ich habe ihm Florentina auch mal alleine mitgegeben, damit er mit ihr in den Zoo gehen konnte o.ä. es bleibt jedoch bei einmal im Monat.

Nunja, jetzt wo die kleine etwas älter ist kann er auch ein bisschen mehr mit ihr anfangen und kam dann letztens auf die Idee er könne sie ja jetzt auch alle 2 Wochen sehen. Wie sieht da eigentlich sein Recht aus?

Ich war nie diejenige, die sich irgendwie dazwischen gestellt hat und habe ihm auch immer die Möglichkeit gegeben seine Tochter zu sehen und plötzlich erzählt er mir, ich würde ihm nicht die Möglichkeit geben, die "Vaterbeziehung" zu seiner Tochter zu entwickeln.... etc.

Das ist eigentlich eher im Gegenteil der Fall. Ich war immer diejenige, der es sehr am Herzen lag, dass meine Tochter ihren Vater kennt. Ich habe nie gesagt sie soll ihn wie einen Vater lieben... (Für ihn ist er Dennis und mein Freund ist ihr Vater (wir sind noch vor Ihrer Geburt zusammengekommen und er hat die Vaterrolle eigentlich komplett eingenommen)) Der KV hat dafür bisher auch nicht wirklcih viel gemacht.

Bei Bedarf kann ich auch noch weitere Informationen geben... Kennt sich jemand mit meinen bzw. seinen Rechten aus? Wo kann man sich denn da noch Informationen drüber holen?

Vielen lieben Dank
Eure Luisa

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Hallo Luisa,

du hast da einen gravierenden Fehler gemacht, deinen Neu-Freund als Vater zu verkaufen. Auch wenn du noch gekränkt bist durch die Zeit, in der er sich nicht interessierte, hat Florentina dennoch 1) ein Recht auf die Wahrheit 2) ein Recht darauf ihren Vater auch als diesen kennenzulernen.
Es ist nur förderlich, wenn er dir anbietet, einen 2 Wochen Turnus zu finden, um den Umgang zu stabilisieren.
Vielleicht schafft er es ja auch sogar unter der Woche mal vorbeizuschauen.

Und die Auszeit die du dann hast, kannst du immerhin mit deinem Freund geniessen. Also hat jeder etwas davon.

mfg

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Ich denke, dass einzig wirklich wichtige ist hier das Recht!!!!! des Kindes auf seinen Papa.

Wenn Du davon ausgehst, dass er sich verlässlich!!!! auf alle 2 Wochen einpendelt und es Deiner Tochter gut dabei geht, dann ist "Sein und Dein Recht" doch völliger Quatsch.

Gruß

Manavgat

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Hallo,

also der Vater meiner Tochter kommt 1x die Woche vorbei und sieht sie für ca 2 Stunden. Sie ist 13 Monate alt

Wenn Du damit kein Problem hast, würde ich ihn alle 2 Wochen kommen lassen. Das sie vielleicht jeden 2ten Samstag mit ihm verbringt.

Wobei ich Dich verstehen kann das er ja in ein intaktes FAmilienleben reinplatzt. Ich sehe das auch ein wenig anders wie die meisten hier.
Und ja ich würde auch mein Kind zu dem neuen Mann "Papa" sagen lassen wenn das Kind es so möchte bzw es nicht anders kennenlernt.
Der KV hätte sich ja melden können.

Ich würde versuchen eine Kompromiss zu finden. Vielleicht alle 2 Wochen einen TAg am WE und evlt einen Abend die Woche?

Übernachten muß sie rechtlich gesehen erst ab dem Grundschulalter bei ihm. Voher nicht...

lg Maren

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Mir ist der Hintergrund Deiner Frage nicht ganz klar.

Angenommen der Vater hätte nicht das Recht alle zwei Wochen sein Kind zu sehen. Würdest Du es dann verbieten?

Falls nein, bedarf es eigentlich keiner Antwort, da er das Kind ja ohnehin dann alle zwei Wochen hat.

Falls ja, wäre der Grund interessant. Warum möchtest du es unterbinden?

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Hallo!

Deine Frage sagt schon viel aus...Warum fragst Du nach dem Recht des Vaters? Es geht hier doch nicht um Recht und Unrecht, sondern darum, was das Beste fürs Kind ist! Und je öfter Vater und Kind sich sehen, desto besser.

Sicherlich hätte der Vater sich bisher öfter kümmern können, aber es geht nicht darum, was in der Vergangenheit war, sondern die Zukunft so gut wie möglich fürs Kind zu gestalten.

janamausi

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Grundsätzlich wird der Umgang von den Familiengerichten auf jedes 2. WE von Freitag bis Sonntag (also mit zwei Übernachtungen) festgesetzt.

Sollte der KV klagen, hätte er gute Chancen, damit durchzukommen. Vielleicht noch nicht im jetzigen Alter eurer Tochter, aber später bestimmt.

Du tätest also gut daran, ihm wenigstens ein stückweit entgegenzukommen. Zumal ich auch keinen wirklichen Grund sehe, sich dagegen zu sträuben. Dass du der Kleinen deinen jetzigen Freund als Vater präsentiert hast, ist jedenfalls kein ausreichender Grund.



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Hallo,

warum kriegt er keine Übernachtung?

Die Tochter meines Freundes wird bei uns übernachten, sobald sie drei Jahre alt wird - im November.

Bis dahin gibts jede (!) Woche einen vollen Tag..

Die Sache mit "keine Übernachtung vor dem Schulalter" ist völlig überholt.

VG Jana

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Ja, is klar!!! Der Text hätte von der Ex meines Mannes stammen können "Ich hab mich doch immer gesorgt, dass ihr Kontakt habt" "Du kannst sie immer sehen, wenn Du willst" und all so bla bla bla!
Aber als er sich regelmäßig um sein Kind kümmern wollte, musste er es gerichtlich durchsetzen!!!#augen

Das Gericht hat es im Übrigen zum Kindeswohl festgelegt: Alle 2 Wochen von Samstag zu Sonntag INKL. Übernachtung, 2 Ferienwochen und bei den Feiertagen immer der 2. (also 2.Weihnachtstag, Ostermontag, Pfingstmontag).
Das war erstmal zum Angewöhnen, weil sie vorher nie eine Nacht bei uns bleiben durfte und wir sie meistens nur einmal im Monat Sonntag für ein paar Std. hatten - trotz Bemühungen seinerseits, es kamen immer wieder neue Ausreden der KM!
Es klappt übrigens sehr gut mit Vater und Tochter!!!
Nur mit der KM nicht, denn leider ist der Kontakt über den vom Gericht festgelegten Umgang noch nicht möglich!
So durften Vater und Tochter sich z.B. zu ihrem Geburtstag nicht sehen! Das ist wirklich traurig!