Freundin vom KV ist schwanger. Ändert sich was am Unterhalt???

Hallo Ihr lieben.

Meine Frage steht ja schon oben.

Die Freundin vom meinen Ex-Mann ist im 5ten Monat ss.

Mein Ex hat mich gestern schon mal sanft am Telefon darauf hingewiesen, das ich mir bald Arbeit suchen sollte, da es für mich nicht mehr lange Trennungsunterhalt gibt.

Stimmt das?

Er zahlt für meine beiden Töchter und für mich.

Allein für mich zahlt er knapp 300 €.

1

es könnte gut sein.

Eigentlich ist Dein Unterhalt meines Wissens nicht betroffen

ABER
Du bekommst nur noch Unterhalt, wenn nach dem Unterhalt für die Kinder (und hier sind alle Kinder gemeint - auch das neue) noch genug Geld da ist. Kinder werden nach der Unterhaltsänderung vorrangig behandelt.

Da kann es schnell sein, dass es eng wird und Dein Unterhalt weg fällt.

LG
Frauke

2

Hm, eigentlich dürfte sich an deinem Unterhalt nichts ändern, allerdings werden Kinder, wie meine Vorrednerin schon schrieb, vorrangig behandelt - ihr unterhalt wird, aufgrund dessen das ein 3. Kind für ihn unterwegs ist (bzw. wenn es da ist) neu berechnet.
Wie genau es sich mit deinem Unterhalt verhält solltest du mit deinem Anwalt klären denn eigentlich ändert sich nicht dein Leben sondern seines ... erst wenn du einen neuen Partner hättest und mit ihm zusammen wohnen würdest, würde dein Ex keinen Unterhalt mehr für dich zahlen müssen.

LG

3

Hallo,

wir haben eine ähnliche Situation nur das ich die Schwangere und mein Freund so zu sagen der Ex-Mann ist.

Wir haben uns mit dem Thema auch schon etwas auseinander gesetzt, da so ein weiteres Kind ja auch einige Ansprüche hat.

Soweit wir wissen hat der Unterhaltspflichtige generell einen Selbstbehalt von 1100€ alles was darüber ist kann als Unterhalt zwischen den Kindern und dir aufgeteilt werden. Allerdings sind damit alle Kinder also auch das Baby gemeint. Bleibt dann nix mehr übrig, dann bist du die jenige die nichts mehr bekommt....

Aber generell würde ich schon sagen, dass du dich mit einem Anwalt auseinander setzen solltest um das genauer zu klären

Liebe Grüße

J#hasi25

4

HAllo

Der Selbstbehalt liegt bei 900 Euro. Dau können noch berifsbedigte Aufwendungen kommen.
Was darüber hinaus geht, wird zuerst unter den Kindern nachAlter aufgeteilt.
Bleibt dann noch was übr, bekommt die Mütter was.

BIanca

5

der Selbsterhalt ist auch vom Einkommen abhängig je mehr der Mann verdient desto höher ist auch sein selbsterhalt. Bei meinem sind es 1000€ alles darüber wird aufgeteilt.

lg

Winni

weiteren Kommentar laden
6


er hat dann drei kinder, zuerst muss er für diese dann unterhalt zahlen. anschließend kommen dann die erwachsenen drann.

achtung: es könnte sein, dass er dann auch gegenüber seiner freundin unterhaltspflichtig wird, aber wer dann von euch beiden zuerst drann kommt (oder ob ihr teilen müsst) weiß ich nicht.

was genau passiert hängt von den finanziellen verhältnissen ab. dir gegen gegenüber hat er soweit ich weiß einen selbstbehalt von 1100 euro (lasse mich aber auch gerne eines besseren belehren. aber ich an deiner stelle würde schon mal zumindest von einer kürzung ausgehen! kompletter wegfall ist auch nicht auszuschließen, aber wie gesagt ....

alles gute

co

7

wenn es geld noch für erwachsene gibt, dann kommt erst die "neumama" dran, weil ihr baby logischerweise mehr betreuung braucht, als ältere kinder (auch wenn sie noch im kiga sind). es kann also wirklich sein, dass du dann keinen unterhalt für dich bekommst. lg

9

Betreuungsunterhalt ist mit dem Kindesunterhalt gleichrangig.
Also in den Fall wäre es so, dass die 3 Kinder und die Mutti des Babys an erster Stelle stehen und wenn was über bleibt, geht es dann als Unterhalt für die Ex raus.

8

Also:

der Unterhalt für die beiden! Kinder geht vor Deinem Unterhalt. Danach kommt der Unterhalt der beiden KMs. Ich denke mal, dass Dein Betreuungsunterhalt sich verringern oder ganz wegfallen könnte, wenn der KV zu wenig verdient.

Das ist aber kein Automatismus. Er muss Unterhaltsabänderungsklage erheben (und das musst Du ihm ja nicht auf die Nase binden!). Zumindest hättest Du bis zum Verfahren einen Zeitgewinn.

Schau mal vorher schon, was Dir an sozialen Hilfen zusteht. Vielleicht kannst Du wenigstens Teilzeit arbeiten, sofern Dein Kind betreut ist. Ansonsten musst Du ALG 2 beantragen. Wenn Du es bereits bekommst, dann teilst Du denen mit, wenn sich der Unterhalt verringert. Dann bekommst Du dort mehr.

Gruß

Manavgat

10

"da es für mich nicht mehr lange Trennungsunterhalt gibt."

Das kommt auf sein Einkommen an.

An erster Stelle sind die Kinder unterhaltsberechtigt (bald also drei anstatt zwei) und nachrangig Partnerin und Ex, soweit ich nicht komplett falsch informiert bin.

(D)ein Anwalt sollte ausrechnen können, ob er weiter zahlen muss oder nicht. Im günstigsten Falle ändert sich für dich nichts und im schlechtesten siehst du von ihm keinen Cent mehr. Ob da noch zwischen Trennungs-und Nachscheidungsunterhalt unterschieden wird, entzieht sich allerdings meiner Kenntnis...ich glaube es aber fast nicht.

Ohne Gewähr auf Richtigkeit...lass dich am besten rechtlich beraten.

11

Wenn er Dich schon darauf hinweist, wird es wohl so sein!!! Wie alt sind Eure Kinder?
Zuerst gehen die Kinder vor- das was danach bis zum Selbstbehalt übrig ist, wird geteilt! So war es bei uns!
Mein Mann hat 1 Tochter aus 1. Ehe, wir haben ein gemeinsames Kind! Die Ex hat noch nachenelichen Unterhalt bekommen und ich Betreuungsunterhalt! Hätten wir es allerdings drauf angelegt, dass wir an die Ex nichts mehr zahlen, wäre es vor Gericht gegangen - da hätte sie nach dem neuen Unterhaltsrecht richtig Pech haben können, da das Kind aus 1.Ehe bereits 8 Jahre war und es ihr problemlos möglich ist, Vollzeit zu arbeiten! Mein Mann hat also noch gezahlt und sie hat die Zeit und Chance genutzt und sich einen Job gesucht. Seit 01.01. versorgt sie sich selbst!

12

Hallo,

wenn das Kind da ist wird nicht mehr nach der Düsseldorfer Tabelle gegangen da diese "nur" 2 unterhaltberechtige Personen berücksichtigt und es dann ja 3 Kinder sind. Die Kinder stehen alle auf einer Stufe, dem Alter nach gestaffelt. Wenn Deine Kinder über 3 sind wird die neue Dir vorgezogen da sie ein Kind unter 3 Jahren beaufsichtigt/erzieht und wenn danach noch was da ist bekommst Du den Rest. Allerdings denke ich nicht das da viel übrig bleiben wird.

Das war jetzt der Stand von letztem Oktober, da haben wir den Unterhalt von einer Anwältin für Familienrecht neu berechnen lassen und die hat uns über o. g. in Kenntnis gesetzt. Aber Frag doch am Besten mal bei Deinem Anwalt nach, der weiß ja sicher über das Einkommen Deines Ex-Mannes bescheid und kanns Dir vorab schon ausrechnen.


LG Melli

13

Hey!
Da ihr jetzt ja zu dritt schon nur 300€ bekommt... wirst du sicher keinen Unterhalt mehr von deinem Ex bekommen!
Da wie schon so oft geschrieben, kommen erst die Kids dran und dann die Erwachsenen!

Was ich aber auch total gut finde, denn der Vater soll ja auch die Chance haben sich ein neues Leben aufzubauen und auch seinem 3. Kind was gönnen zu können! Und das er dich vorwahnt finde ich mehr als gut...