Unterhalt wenn neue Partnerin bei im einzieht

Hallo,

der Vater meines Sohnes wohn seit letzten Herbst mit seiner neuen Freundin gemeinsam in seinem 1-Familienhaus. Wie die das finanziell geregelt haben, weiß ich nicht ( wegen Miete oder so).
Ich möcht nur gern wissen, ob sich der Unterhalt, den er an mich fpr unseren Sohn zahlt, dann nicht ändern würde. Denn schließlich verdient sie auch sehr gut und beide haben einen gemeinsamen Haushalt.
Der unterhalt wurde vom Jugendamt festgelgt. Nur ich möchte dort erst mal noch nicht anrufen und nachfragen, solange ich nichts Genaues weiß. Der zuständige Sachbearbeiter ist nicht gerade freundlich, stellt mich als geldgierig hin und so. Dabei soll er doch nur die Rechte des Kindes einfordern. Und die sind doch jetzt höher oder sehe ich das falsch?
Ich bin auf KEINEN FALL geldgierig, nur möchte ich nicht, das der Vater unseren Sohn "benachteiligt". Versteht Ihr?
Bin auf Eure Antworten gespannt....
Grüße
Mausibeagle

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Hi,

was geht dich die neue Freundin an?

Ändern wird sich nichts, denn sie wird bestimmt nicht für dein Kind aufkommen. Auch nicht im Sinne von "Er muss ja jetzt weniger Nebenkosten alleine zahlen"!

Und sei mir nicht böse, aber so fordernd, wie du formulierst, machst du eben doch einen gierigen Eindruck!

Sei doch froh, dass dein Ex gut verdient und du überhaupt an deinen Unterhalt kommst. Geht ja vielen anders heutzutage!

Liebste Grüße
Sheep

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wichtig ist zu wissen: zahlt er den mindestunterhalt?

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Der Unterhalt an deinen Sohn ist nicht von der persönlichen Lebenssituation seines Vaters abhängig, sondern einzig und allein von seinem Einkommen.
Eine Änderung kann es nur geben, wenn sich entweder sein Einkommen ändert oder die Zahl der Unterhaltsempfänger sich ändert.
Ich nehme mal an, dass er seiner Freundin gegenüber nicht unterhaltspflichtig ist.

Übrigens: Umgekehr ist es auch so. Selbst wenn du jetzt nen Millionär kennenlernst und zu ihm ziehst, muss der Vater weiterhin seinen Unterhalt zahlen.

LG, H.H.

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Nein, dadurch ändert sich an deinem/eurem Unterhalt gar nichts.
Sofern der Vater zumindest den Mindestunterhalt an euren Sohn zahlt ist alles ok. Hätte er das wegen evtl zu hoher Hauskosten nicht gekonnt und sie zahlt nun mit in das Haus ein, dann sieht die Sache evtl anders aus weil er Kosten spart ... dazu müsstest du allerdings nachweisen können das die Kosten für das Haus nicht mehr allein an ihm hängen.

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Nein, so kommt das auch gar nicht rüber, wenn du das so schreibst ...


Nein, dadurch, dass er jetzt mit seiner Freundin zusammen gezogen ist, ändert sich gar nichts.
er hat seinen Selbstbehalt von 900€, von den er leben soll (worin auch die Miete enthalten ist = es ist egal, ob er 400€ Miete zahlt oder gar nicht)

Und sofern sich sein Gehalt nicht geändert hat - wird es wohl bei dem jetztigen Unterhalt bleiben (hast ja geschrieben, dass er gut verdient, also geh ich mal von keiner Mangelfallberechnung aus...)

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HAllo

Nein, ihr Geld geht dich nichts an. Und wenn sie 10000 Euro Netto hätte. Der Kv muss nur von seinem Geld Unterhalt zahlen. Was kann seine neue dafür, das er ein Kind hat? Wäre ja echt ungerecht.

Bianca

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hey,

also ich stell mir das mal von der anderen seite vor. ich lerne einen mann kennen, gehe mit ihm eine partnerschaft ein, ziehe mit ihm zusammen und muss plötzlich für das kind seiner ex unterhalt zahlen, weil ich ja auch gut verdiene... lol

sei mir bitte nicht böse, aber ein bisschen geldgierig hört sich das ganze schon an (vorausgesetzt, er zahlt bisher das, was er auch zahlen muss... wenn nicht, dann verstehe ich schon, dass du dir gedanken machst)

lg emeri

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Wenn er den Regelsatz zahlt, dann wirkt es sich nicht aus. Geht er allerdings nicht arbeiten, dann kannst Du ihm unterstellen, dass er der Frau den Haushalt führt und sie ihn unterhält, dann ist ein fiktives Taschengeld pfändbar.

Gruß

manavgat

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Inwiefern denn benachteiligen?

Der Unterhalt ist doch entsprechend seines Einkommens festgesetzt worden. Was hat das Einkommen seiner neuen Partnerin mit Deinem Kind zu tun?

Gruß,
W