Frage zu Beistandschaft und Unterhaltstitel

Hallo Ihr Lieben,

leider blicke ich überhaupt nicht mit diesen zwei Dingen durch.

Erst mal zu mir. Ich bin noch verheiratet, lebe jedoch in Scheidung. Mein "Noch-Ehemann" ist nicht der KV steht aber noch bis zum Scheidungsurteil in der Geburtsurkunde. Der KV hat die Vaterschaft anerkannt und durchs Jugendamt wurde er verpflichtet 50Euro Unterhalt zu zahlen (steht auf der Urkunde zu Vaterschaftsanerkennung). Diese zahlt er jedoch an die UHV-Kasse!

Nun zu meinen Fragen...

1. Hab ich jetzt schon eine Beistandschaft beim Jugendamt???Hab nämlich gar nichts diesbezüglich unterschrieben bzw. es wurde auch nie von den Sachbearbeitern erwähnt.

2.Ist diese Urkunde (wo Vaterschaft anerkannt wurde und Unterhalt festgelegt ist vergleichbar mit einem Unterhaltstitel???Oder muß man das extra machen????

ich finde ehrlich gesagt 50Euro sehr wenig, aber egal...ich meine mal rein hypothetisch gesehen...was ist denn wenn er mal im Lotto gewinnt...bekomm ich bzw. mein Kind den Regelunterhalt nachgezahlt???

Lg Sylvia

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Hallo
ein Unterhaltstitel wird ausschliesslich vom Amtsgericht (Familiengericht) erlassen.

Das Jugendamt ist zwar zuständig für die Durchsetzung und ggffls auch Festsetzung des Unterhalts, aber einen Titel erwirkst du nur auf dem Amtsgericht.
Mit einem Titel, kann der KV gepfändet werden.

Ich musste in einer Niederschrift eine Beistandschaft §1217 BGB unterschreiben.
Die Unterstützung ist im SGB 8 52a geregelt (Beratung und Unterstützung bei Vaterschaftsfeststellung und Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen)
Frag am besten beim JA nach.

mfg

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Hallo,

50 Euro sind in der Tat sehr wenig. Bei diesem Betrag kann es sich nur um einen Mangelfall handeln, d. h. der KV verdient nur knapp über seinem Selbstbehalt. Sollte er mehr verdienen, würde ich auf einem höheren Unterhalt bestehen.

LG

3

Soweit ich weiß, ist die Urkunde ein Titel. Es kann z.B. auch daraus vollstreckt werden...

Wenn du keine Beistandschaft beantragt hast, wirst du keine haben...aber da würde ich an deiner Stelle zur Sicherheit noch mal beim Jugendamt nachfragen.

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Hallo,

....1. Hab ich jetzt schon eine Beistandschaft beim Jugendamt???Hab nämlich gar nichts diesbezüglich unterschrieben bzw. es wurde auch nie von den Sachbearbeitern erwähnt....

Nein hast Du nicht! UHV und Beistandschaft sind zwei unterschiedliche Dinge! Für eine Beistandschaft musst Du ein 5 Seiten Formular ausfüllen (war zumindest bei uns so) und es beantragen!

50,-- € sind echt wenig (wir bekommen für 3 Kinder z.B. keinen Cent), aber wenn Du eine Beistandschaft hast, und Dein Ex verdient weniger als damals oder gar nichts, kann es sein dass Du noch weniger bekommst. Das kannst Du am besten abschätzen ob sich eine Neuberechnung lohnt oder nicht. Wenn Du eine Beistandschaft hast, wird 1x jährlich wenn er unter dem Satz oder alle zwei Jahre der Unterhalt neuberechnet!

Ein Titel kann beim Jugendamt vom KV unterschrieben werden, oder vom Gericht erwirkt werden!

Viele Grüße