Unterhalt Vater 19 Jahre

Hallo,

ich habe gegoogelt und gegoogelt aber leider nichts auf meine Frage gefunden.
Also ich bin 29 Jahre alt in der 19 ten Schwangerschaftwoche und der Vater ist 19 Jahre alt. Wir sind nicht mehr zusammen. Er lebt bei seinen Eltern in einem Haus was die Eltern gebaut haben. Er macht gerade sein Abitur was demnächst beendet ist. Er möchte danach Studieren. Nun meine Frage, wer ist für die Unterhaltszahlungen verantwortlich? Müssen eventuell seine Eltern dafür aufkommen? Sie verdienen sehr gut. Oder zahlt das die Unterhaltsvorschusskasse? Was ist wenn er ewig studiert und deswegen nicht zahlen kann?

Ich hoffe sehr das mir jemand diese Frage beantworten kann. Und wenn hier noch Fragen an mich offen sind die ich gerade nicht bedacht hatte Antworte ich natürlich.

Vielen Dank erstmal.

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Soweit ich weiß, müssen seine Eltern dafür nicht aufkommen...Da wirst du wohl einen vorschuss von der kasse bekommen, also dein baby...du bekommst dann wohl leider nix...

LG

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Hallöchen

Ja, das kann passieren.
Schau mal hier:

http://www.ehescheidung24.de/ratgeber/groeltern_haften_fr_unterhalt_der_enkelkinder-92.html

http://stream-tv.de/sendung/115198/wiso-unterhalt-fuer-enkelkinder


http://www.swr.de/imperia/md/content/ratgeberre/80.pdf

Lg
BIanca

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Vielen Dank für die Antworten, das hat mir sehr weitergeholfen. Ich hoffe nur das es dann keinen Stress gibt wenn seine Eltern wirklich zahlen müssen.

Lg

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Dann denk daran das deine Eltern genauso zahlen müssen! Es ist schon dumm wenn man als Frau mit Kindern Kinder zeugt. Frau weiß doch vorher das ein Kind niemals Unterhalt zahlen kann.

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Seine Eltern müssen den Unterhalt zahlen. Wende Dich an eine erfahrene Anwältin und klag den Unterhalt ein.

Gruß

Manavgat

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Verbreite bitte keine Halbwahrheiten die juristisch nicht haltbar sind. Beide Großelternpaare sind gleichzeitig unterhaltspflichtig gegenüber dem Enkel und werden gegebenenfalls durch das Familiengericht in ihren Einkommen geprüft Einfach zu behaupten seineEltern sind unterhaltspflichtig ist schlicht unwahr..

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Die Aussage, dass die Eltern des KV unterhaltspflichtig sind schließt aber nicht aus, dass auch die Eltern der KM unterhaltspflichtig sind.


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