Kann mein Ex unser Kind zu sich holen!?

Hallo Alle,

ich bin schon länger mit meinen Mann getrennt, wir haben einen kleinen Sohn zusammen.

Er kommt jeden Samstag zu uns und besucht seinen kleinen, manchmal gehen sie zusammen bei mir im Ort auf den Spielplatz.

Jetzt habe ich allerdings Angst, dass er auf die Idee kommen könnte, seinen Sohn über den Nachmittag zu sich zu holen bzw. dass er sogar bei ihn übernachtet #schwitz

er war noch nie mit seinen Sohn alleine, er lebt nicht wirklich in geordneten Verhältnissen, ist anscheinend sogar kriminell geworden und in seiner Wohnung hat meiner meinung nach auch ein kleinkind nichts verloren.
(Dort gehen die komischten Menschen ein und aus rauchen die bude voll und saufen wie noch was)

Ich meine wenn ich wenigstens das Gefühl hätte, dass ich da Vertrauen haben kann.. aber so!?

KAnn ich das verweigern!? also er kann so oft zu uns kommen wie er möchte und der spielplatz ist auch nicht so weit weg, so kann er mich immer rufen wenn was sein sollte.... aber er wohnt eine stunde von uns entfernt und ich würde wahnsinnig werden wenn mein kleiner alleine bei ihm ist...

Also ich hab im allgemeinen keine probleme ihn abzugeben, er kommt bald zu einer Tagesmutter und sein Opa nimmt ihn auch gerne zum Angeln mit...

vielen Dank für die Antworten!

red

1

Hallo red,

Du schreibst: "Jetzt habe ich allerdings Angst, dass er auf die Idee kommen könnte, seinen Sohn über den Nachmittag zu sich zu holen bzw. dass er sogar bei ihn übernachtet"

Ich mein, lies Dir das mal durch?

Wie so oft: Zum Kindermachen sind die Väter immer gut genug, nach einer Trennung sind es in den Augen der Mütter nur noch unfähige Typen, denen man auf keinen Fall sein Kind überlassen kann. Komisch, es ist doch ein und derselbe Mensch??
Er ist der Vater des Kleinen und hat auch Anrecht auf Umgang mit ihm, warum willst Du ihm das verwehren? Was Du über ihn behauptest sind letztendlich Vermutungen. Wenn Deine Befürchtungen berechtigt sind, kann immer noch über einen begleiteten Umgang nachgedacht werden. Aber ansonsten plädiere ich dafür, daß ein Vater auch einen altersangemessen Umgang mit seinem Kind erhält - ohne Dein Beisein.

LG, engelchen113

2

Also eigentlich habe ich nicht diesen beitrag geschrieben um mich angreifen zu lassen...

also

1. hätte ich damals gewusst was er mir alles antut, hätte ich bestimmt kein kind mit ihm gekommen.

als ich schwanger war, hatte er sich einfach eine andere gesucht,ihr und mir alles verheimlich sprich er ist zweitgleisig gefahren.
wir haben aus beruflichen gründen nie zusammen gewohnt, wollten eigentlich zusammenziehen, wenn der kleine auf der Welt ist. ich will gar nicht wissen wie er das machen wollte, wenn ich es nicht erfahren hätte als mein kleiner 2 wochen alt war.

das mit den vermutungen stimmt nicht so ganz, seine derzeitige freundin hatte mir mal die ganzen anzeigen und vorladungen gezeigt. (drogenbesitz, schlägereien usw...)
ebenfalls soll er ins Gefängnis für 7 monate (wegen Körperverletztung) zwar behaupetet er dass er das nicht muss aber wir werden sehen.

ich habe damals einen ganz anderen Mann geheiratet!

dann kommt noch dazu dass diese besuche erst seit 2 monaten stattfinden, vorher gabs überhaupt gar keinen kontakt - nicht mal zum geburtstag geschweige denn Weihnachten hatte er sich gemeldet.
ich wollte ja erst auch dass wir das über das jugendamt machen aber das wollte er partout nicht. ausserdem denke ich auch dass er das nur macht weil seine neue ihm ins gewissen redet. Diese Neue ist zwar ganz nett aber auch noch sehr jung. sie ist azubi und wohnt noch bei ihren eltern usw..

eigentlich wollte ich das ganze hier nicht aufführen aber scheinbar kann man mich sonst nicht verstehen.

Es geht mir nur einfach nur darum, dass er seinen Sohn solange er noch so klein und unselbstständig ist, besuchen kann so oft er will! aber traue diesen mann einfach nicht zu, dass er sich um ein kleinkind alleine kümmern kann sei es auch für einen Nachmittag!
würde er in anderen Verhältnissen leben wäre das ja was ganz anderes.

3

Hallo red,

das sind natürlich einige wichtige Hintergrundinformationen, die Deinem Beitrag fehlten. Generell kann man aber nicht davon ausgehen, bei einem Beitrag nur Antworten zu bekommen, die einem gefallen...;-)

Wie alt ist dein Sohn denn jetzt?

Ich würde, im Zweifelsfall auch gegen seinen Willen, Rücksprache mit dem Jugendamt halten. Die können sicherlich hilfreiche Tips zum begleiteten Umgang geben.
Verhindern wirst Du es aber nicht können, daß der Vater Umgang zu seinem Sohn pflegt, bei dem Du nicht anwesend bist.
Vielleicht könnte man ja die Grosseltern mit einbeziehen, bzw. den Umgang dort stattfinden lassen?

LG, engelchen113

weitere Kommentare laden
4

Hallo red,
du brauchst dich hier nicht angreifen zu lassen!

Also das das Kind bei Dir wohnt, hast Du das Aufenthaltsbestimmungsrecht. Sollte Dein Ex-Mann das Kind behalten, darfst Du das Kind notfalls auch mit Polizeigewalt rausholen. Gericht, Jugendamt und Polizei helfen Dir da.

Du solltest auch - wenn Du es nicht schon hast - überlegen, das alleinige Sorgerecht zu erstreiten, eben mit der Begründung, dass Dein Ex-Mann straffällig geworden ist.

Sprich mit einer Anwältin darüber!

LG,
Lina

7

Moin


****Also da das Kind bei Dir wohnt, hast Du das Aufenthaltsbestimmungsrecht****

Langsam möchte ich echt mal wissen, woher ihr dieses Unwissen immer her nehmt#klatsch.


Bei gemeinsamen Sorgerecht haben beide auch das Aufenthaltsbestimmungsrecht, denn das ABR ist ein Teil vom Sorgerecht.

Solange das ABR nicht von Gericht auf einen Elternteil übertragen wurde, haben es beide Elternteile.


Gruß NRW;-)

8

Hey NRW!

Mir ist von meiner Anwältin gesagt worden - nur um mein Unwissen eine Quelle zu geben - dass das Elternteil das ABR hat, bei dem die Kinder gewohntheitsmäßig wohnen!!!


Und jetzt komm mal langsam runter vom Pott!

weitere Kommentare laden
14

Im allgemeinen wird von den Familiengerichten ein Umgangsmodell von Freitag bis Sonntag an jedem 2. Wochenende unterstützt bzw festgelegt...also mit zwei Übernachtungen.

Sollte dein Ex also Umgangsklage einreichen, weil er mit der aktuellen Regelung nicht mehr zufrieden ist, hast du wahrscheinlich schlechte Karten.

Übernachtungen werden m.W. aber erst ab einem gewissen Alter des Kindes befürwortet.

Du solltest dem KV die Gelegenheit geben, sich zu profilieren...möglicherweise malst du dir das schlimmer aus als es wird.