Unterhalt vom Kindsvater

Hallo zusammen,

ich habe momentan sehr viel Streit mit meinem Freund und ihn auch erst mal gebeten 1 Woche bei seinen Eltern zu schlafen (wir wohnen eigtl. zusammen). Momentan sieht es leider eher nach einer Trennung aus. Ich möchte das zwar nicht, aber das ist ne andere Geschichte. Ich mache mir viele Gedanken und habe auch große Angst davor, dass ich das vor allem finanziell alleine nicht packe. Habe mir mal ausgerechnet, was ich 1 Jahr an Elterngeld plus Kindergeld bekommen würde. wieviel müßte mir mein Freund denn noch zahlen? Eben hat mir jmd erzählt, dass mein Freudn mir sogar 3 Jahre Unterhalt zahlen müßte. also einmal für das Kind und einmal für mich. davon wußte ich noch gar nichts. Wo sehe ich denn, was mir zusteht?? Ich vesuche natürlich nach einer anderen Lösung zu suchen, aber trotzdem würde mich interessieren, was mir zustehen würde. wir sind nicht verheiratet!

Danke!

Sabrina

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hallo,

da musst du dich ans amt wenden. hier kann dir leider keiner genau was dazu sagen. es kommt auf alles an,wieviel verdient dein (ex) freund usw........


ich kann dir nur raten,wenn du dir sicher bist mit der trennung,kümmer dich schnell um die ämter. das geht nicht von heute auf morgen.


liebe grüsse diana

2

Also wenn ihr nicht verheiratet seid dann muss er für Dich gar nichts zahlen, sondern nur für das Kind. Da kommt es dann darauf an wieviel Dein Freund im Monat verdient. Es gibt die sogenannte Düsseldorfer Tabelle (kannst googeln), da kannst Du sehen wieviel Unterhalt Du bekommen würdest, vorausgesetzt Du weißt wieviel er verdient.

Ich hoffe für euch dass ihr es aber trotzdem noch schafft euch wieder zusammen zu raufen....

#liebdrueck
Futzbucks

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Hallo,

das stimmt so nicht - zumindestens in den ersten drei Kindsjahren sind nichtverheiratete mütter den verheirateten gleichgestellt!

VG

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Ob verheiratet oder nicht, er MUSS die ersten drei Jahre Unterhalt auch an die Mutter zahlen!

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Hallo,

also in Kürze:

Kindsunterhalt wird in der Regel nach der Düsseldorfer Tabelle geregelt. (Anteil KiGe beachten!)

Seit dem letztem Jahr sind nicht ehelichen Gemeinschaften ehelichen Gemeinschaften in den ersten drei Lebensjahren gleichgestellt. DEIN Unterhaltsanspruch würde sich (grob über den Daumen geteilt) ergeben aus: Sein Nettogehalt minus Deiner Einkünfte- 3/7 des Ergebnisses. Also im ersten Jahr sehr wenig, danach mehr - Selbstbehalt des Freundes beachten!


Meine persönliche meinung, ohne Deine Situation zu kennen:
Ich denke die meisten haben in der Schwangerschaft Stress miteinander. Ihr wolltet ein Kind (?) jetzt versucht durch dieses Tief durchzugehen.

VG

Alex

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wir wollten kein kind... es ist so gekommen.. wir sind erst 4 mon zusammen und ich bin in 4. monat schwanger - soviel dazu. haben uns für das kind entschieden und ich bereue es auch nicht, trotzdem ist das alles nicht einfach. muss ich von der düsseldorfer tabelle das kidnergeld (154 euro) abziehen`?? irgendwie war das doch so, oder?

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Nein, das Kindergeld mußt du nicht abziehen...
Ich bin in der gleichen Lage wie du..Bekomme zu meinem Arbeitslosengeld aufstockend Herz4.Wenn das Baby im April kommt bekomme ich Unterhalt 300 Euro fürs Baby und auch Unterhalt für mich, da der Vater gut verdient.
Auch unverheiratet bekommt die Frau Unterhalt, wenn der Vater gut verdient. In meinem Fall wird die Arge den Kindsvater anschreiben und den Verdienstnachweis anfordern.

Viel Glück!

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Doch! Das hältige Kindergeld wird abgezogen.

LG janamausi

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Die Höhe des Kindesunterhaltes hängt vom Nettoeinkommen des KV ab...schau mal in die aktuelle Düsseldorfer Tabelle, dort findest du die Richtwerte.

Und es ist vollkommen korrekt, dass er dir gegenüber grundsätzlich zur Zahlung von Betreuungsunterhalt bis zum 3. Lebensjahr des Kindes verpflichtet ist...aber leider verdienen einige Männer so wenig, dass sie das gar nicht leisten können.

Sollte er insoweit nicht leistungsfähig sein, kannst du Leistungen vom Amt beantragen. Gleiches gilt für den KU in Form von Unterhaltsvorschuss...dieser wird allerdings für längstens 72 Monate und höchstens bis zum 12. Lebensjahr des Kindes gezahlt.

BTW: In Deutschland ist noch niemand verhungert und muss auf der Straße sitzen...also mach dir mal keine allzu großen Sorgen #blume