Unterhaltsvorschuss und Heirat---

Nabend....
weiß jemand von euch wie es sich mit UHV verhält wenn ich meinen Freund heirate,.. der Vater meiner Kinder zahlt keinen UH,,deshalb bekomme ich UHV!
Wird dieser dann eingestellt da ich in einer Ehe lebe?
Hat jemand ahnung wie das rechtlich ausschaut?

#bla

Lieben gruß
Esther

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Hallo,

ja dieser wird eingestellt.

Viele Grüße

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Danke!!!
Hab ich mir schon so gedacht...
hm... weißt du wie man da am besten weiter vorgeht?
besteht die Möglichkeit den UH einzuklagen??
Ich meine das es ja schließlich seine Kinder sind um die er sich fin. kümmern sollte......
Kann ja nich sein das er so vor seinen "Verpflichtungen" vorher kommt....
Ich hoffe du verstehst das jetzt nicht Falsch____________

Lg esther

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Hallo,

Du kannst eine Beistandschaft beim Jugendamt beantragen. Die kümmern sich dann für Dich darum.

Kann Dir nur aus eigener Erfahrung sagen, wenn er sich querstellt wird es ganz schwer etwas.

Arbeitet er???

Wir warten seit 4 Jahren auf Unterhalt, jetzt ist eine Festsetzung bei Gericht.

Viele Grüße

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Aber warum sollte der eingestellt werden?
Was hat denn der Unterhalt für das Kind mit der Heirat zu tun?
Der KV ist Unterhaltspflichtig, nicht der neue Partner/ Ehemann...
Bin nicht wirklich kundig aber lischt der UV nicht erst mit dem 12. LJ des Kindes?

lg Tanja

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Ja das frage ich mich auch...aber ich habe eben rausgefunden das es wirklich so is....das der Uhv eingestellt wird bei neuer Lebensgemeinschaft...
is der Witz eigentlich-------
so kommt er fein vorweg........ #gruebel
deswegen frag ich mich ob es sinnvoll is denn Uh einzuklagen...
UHV wird bis zum 6 Lebensjahr gezahlt...
Gruß

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Hallo

UHV wird bis zum 12 Lebensjahr gezahlt aber maximal 6 Jahre.

Ja es macht Sinn den Unterhalt einzuklagen denn sobald der Erzeuger Geld hat muß er zahlen.

Am besten wäre noch ein Titel denn dann haben die Kinder 30 Jahre anspruch es auch nachträglich zu bekommen.

30 Jahre sind lang und irgendwann hat er Geld :-)

Gruß Arienne

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Hallo Esther,

wie du ja schon erfahren hast, wird die Zahlung des Uh eingestellt, sobald du neu verheiratet bist. Meine Sachbearbeiterin bei der Unterhaltsvorschusskasse sagte mir im Mai dazu, dass der neue Ehemann ja nunmal nicht nur mich, sondern auch mein Kind heiratet. Und das eben mit allen Rechten und Pflichten. Somit tritt er an die Stelle des Kindsvaters. Find ich auch total unfair, zumal ich ein ähnliches Exemplar von Kindsvater für meine Tochte habe wie du.

Jedoch glaube ich nicht, dass es nützen würde, wenn du den Unterhalt von deinem Ex einklagst. Wie gesaqt: Dein neuer Ehemann tritt an seine Stelle... Aber versuchen kannst du es, vllt. klappt es ja doch...

LG, Tanja

PS: Halt uns da mal auf dem Laufenden, denn es wäre sicher auch für andere interessant zu erfahren, ob der KV doch noch drangekriegt werden kann. Ich zumindest würde nicht noch einmal heiraten, wenn das bedeuten würde, das mein Ex nicht mehr für sein Kind aufkommen muss. ;-)

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Hallo,

das Unterhaltvorschussgeld fällt zwar bei Heirat weg aber der Vater des Kindes ist in jedem Fall zur Zahlung von Kindesunterhalt verpflichtet. Dabei spielt es keine Rolle ob die Mutter des Kindes in einer neuen Partnerschaft lebt oder verheiratet ist. Wäre ja auch noch schöner. Die Verpflichtung zu Unterhaltsleistungen geht nur unter einer Bedingung an den neuen Ehemann über: Wenn dieser das Kind adoptiert. Damit hätte er dann alle väterlichen Rechte und Pflichten dem Kind gegenüber. Eine Adoption funktioniert aber nur mit Einwilligung des Kindesvaters.
Also langer Rede kurzer Sinn: Klar lohnt es sich den Unterhalt einzuklagen!

LG Yoli

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Hallo,

"Jedoch glaube ich nicht, dass es nützen würde, wenn du den Unterhalt von deinem Ex einklagst. Wie gesaqt: Dein neuer Ehemann tritt an seine Stelle... Aber versuchen kannst du es, vllt. klappt es ja doch..."

Das ist doch völliger Blödsinn ... natürlich macht das Sinn, den Unterhalt einzuklagen, da eine Titel auf 30 Jahre vollstreckbar ist.
Und auch tritt der Ehemann nicht an seine Stelle, das würde er nur durch Adoption der Kinder tun. Dass der Unterhaltsvorschuß eingestellt wird, wenn man heiratet, hat etwas damit zu tun, dass man in einer Ehe gemeinsam wirtschaftet und für einander einsteht, aber der grundsätzliche Unterhaltsanspruch der Kinder gegenüber ihrem Erzeuger wird davon nicht berührt.

Auch hat der neue Mann der Mutter, wenn er die Kinder nicht adoptiert überhaupt keine Rechte und Pflichten (mal abgesehen davon, dass er quasi finanziell die Kinder mitversorgt, andersherum gibt es ja auch durch eine Heirat durchaus finanzielle Erleichterungen für die ehemals Alleinerziehende Mutter).

Solche falschen Infos machen mich echt wütend.

Gruß,
Julia

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Ganz Lieben an alle die Geantwortet haben____
Habt mir geholfen!!!
#pro

Liebe Grüße

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ja geld bekommst dann nicht mehr weiter...