Umgangsrecht bei 4monate altem Baby

Hallo ihr,
erstmal zu meiner Situation, der KV von meiner Kleinen vier Monate alten Maus hat mich die ganze Schwangerschaft hängen lassen. Kurz nach der Geburt kümmerte er sich ein paar mal, war ein paarmal da um sie zu sehen. Dann plötzlich wieder wochenlang nicht. (finanziell kam gar nichts von ihm, UVG ist schon gestellt)
Jetzt sinds schon wieder zwei monate, nach einem Streit gibt er mir die Schuld sein Kind nicht sehen zu können. Dabei kann er jederzeit vorbeikommen, sollte sich nurmal melden um mit mir das mal zu klären....
Weiß net ob das verletzter Stolz ist (hab ihm nurmal die Meinung gesagt, wg seiner mutter die ziemlich schlecht über mich geredet hat, obwohl sie zu mir immer ach so nett war und öfter mal da war)
Sein Vater hat volles Interesse an der Kleinen, ist trotz der Situation ein stolzer Opa und hab inzwischen ein gutes Verhältnis zu ihm.
Nun zu meiner eigentlichen Frage, wenn wir es mal schaffen ein klärendes Gespräch zu führen (was mir wichtig ist, um mal das ganze zu klären, habs schon öfter versucht, aber man kann mit ihm nichts ausmachen...)
Wie wird das Umgangsrecht bei Babys geregelt? Hat er das recht die Kleine auch mal ohne meine Aufsicht mitzunehmen? Ich würde das schon mal zulassen, aber erst wenn wir n Vertrauensverhältnis aufgebaut haben. Ansonsten würd ich gern dabei sein...
Haben Großeltern auch ein Umgangsrecht??
Außerdem mischt sich jetzt auch noch seine Freundin ein, was echt ätzend ist das er dass ganze nicht mal mit mir selber klären kann... Er ist zu feige....

Gibts jmd mit ähnlichen Erfahrungen? Wie war das dann bei euch mit dem Umgangsrecht etc.. Freue mich auf eure antworten, bin für jede dankbar, bin im moment ziemlich ratlos... Die Situation ist echt b....
Will das alles im Guten klären, aber irgendwie ist das nicht möglich...
Danke schonmal #danke

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Hi

Seine Freundin hat gar nichts zu melden. Das würde ich ihr mal so richtig zu verstehen geben.

Wenn dein Kind noch so klein ist, brauchst du es ihn nicht alleine mitgeben. Er kann euch ja besuchen kommen und somit sein Umgangsrecht wahr nehmen.

Ein Recht auf Umgang haben die Großeltern nicht, außer es bestand schon Kontakt und es dient dem Wohl des Kindes.
Aber du schreibst ja, das der Vater von deinem Ex Interesse hat. Das finde ich klasse. Also würde ich den Kontakt zwischen den beiden weiter fördern, damit er weiterhin seine Enkeltochter sehen kann. Er kann ja nichts dafür und das Kind auch nicht, das ihr nicht mehr zusammen seid.

Schöner wäre es, wenn man mit dem KV alles in Ruhe klären könnte, ist aber meistens nicht so.

Ich drück dir die Daumen, das alles gut klappt.

LG

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Solange er sich nicht kümmert, würde ich nicht auf ihn zugehen. Und mit der Freundin! musst Du Dich nicht auseinander setzen.

Wenn er Besuchswünsche anmeldet, dann kommuniziere klar: regelmäßig + verlässlich oder gar nicht.

Gruß

Manavgat

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Hallo,ja Großeltern haben auch ein Umgangsrecht. Einen Nachmittag im Monat.
Oder das Enkelkind mit den Großeltern. ;-) Würde dieses auch zulassen,wenn alles supi abläuft.#liebdrueck

Von deinem Ex die Freundin hat nichts mit dem Umgang zu tuhen. Dieser findet nur zwischen Euch 3 statt.

Würde vorschlagen ,einen Termin zu einem Elterngespräch zu machen, beim JA ,da sitzt Ihr beide mit einer Frau vom JA zusammen und regelt alles;-)

Mein LG bekam seinen Sohn nach der Trennung da war er 1,5J erst immer Sonntags Nachmittag,alle 2 W. das steigerte sich dann auf SA+So ohne Übernachtung.

Ab 4J nun von Sa bis SO durchgehend.

Meine Freundin hat ein kleineres Kind da wurde vom JA 2 Tage die Woche die Nachmittage beschlossen.

Der Umgang ist von Fall zu Fall unterschiedlich.

L.G Tina

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Hallo,

wie kommst Du zu der pauschalen Aussage, dass Großeltern a. ein Umgangsrecht haben und b. das dieses in Form eines Nachmittages im Monat zu gestalten ist (selbst bei Eltern gibt es keine per Gesetz oder ähnlichem festgelegte Umgangsregelungen, sondern nur Empfehlungen).
Das sagt das KINDSCHAFTSRECHT dazu:
"Das Gesetz trifft keine Regelung über die Ausgestaltung des
Um gangs im Einzelfall. Die Beteiligten (der/die Inhaber/in
der Personensorge und der/die Umgangsberechtigte) vereinbaren
untereinander, wann, wie oft und wie lange der Umgang statt finden
soll."

Großeltern haben zwar ein Umgangsrecht:
"Ein Recht auf Umgang haben:
1. das Kind,
2. jeder Elternteil,
3. die Großeltern des Kindes,
4. die Geschwister des Kindes,
5. enge Bezugspersonen des Kindes, die für das Kind tatsächliche
Verantwortung tragen oder getragen haben (»sozial-familiäre
Beziehung«)
Weiteren Personen steht ein eigenes Umgangsrecht nicht zu."

Aber gerade im Fall von anderen Personen als den Eltern gelten dafür bestimmte Voraussetzungen:
"Großeltern, Geschwister, Stiefeltern und andere enge Bezugs-
personen haben nur dann ein Recht auf Umgang mit dem Kind,
wenn dieser dem Wohl des Kindes dient."

Alles nachzulesen im KINDSCHAFTSRECHT:
http://www.bmfsfj.de/bmfsfj/generator/Kategorien/Publikationen/Publikationen,did=3604.html

Gruß,
Julia

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#pro
also mir sagte mein Rechtsanwalt,die Großeltern haben kein "RECHT"
obwohl ich es klasse finde wenn man,falls der Kontackt gut ist,den Kontackt auch hält,so ist es bei uns auch#
warum soll ich es verbieten,sie können trennen#huepf
Die Freundin hat gaaaarnichts zu melden
solltest du deinem Ex vertrauen,es ihm zumuten,dann geb ihm die kleine alleine,ohne dich,vertraue,du alleine kennst ihn
und vielleicht stehen ihm seine Eltern auch mit rat und tat zur seite
meiner Meinung nach(meine Meinung),sollte man den Menschen manchmal mehr zu trauen,ich weiß jetzt nicht wie alt er ist,oder wie Erwachsen,aber manchmal,kann sich die sichtweise eines Menschen vergrößern
und wenn er kontackt sucht,möchte,dann laß ihm und gebe ihm die Chance...........
er wird dich anrufen bzw vor der Tür stehen,falls er nicht weiter weiß oder mit etwas übervordert ist

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Also, einen Umgangsrecht für Großeltern gibt es nicht!
Das er Dich in der Schwangerschaft hat hängen lassen, liegt (vermute ich einfach mal) wahrscheinlich daran, dass das Kind von ihm nicht geplant war. Daher seine reaktion die ich verstehen kann, muss ich auch mal ganz ehrlich sagen.
Aus interesse zu Eurer Tochter, müsst Ihr irgendwann ein Gespräch führen. Warum sollte er seine Tochter alleine nicht sehen dürfen? Wenn Ihr noch zusammen wärt, würdest Du ihn doch auch alleine mit seiner Tochter lassen. Hier besteht kein interesse aus verletztem Stolz, Du willst nicht das andere Leute mit Deiner Tochter kontakt haben. Du solltest aber nur aus interesse zu Deiner Tochter Entscheidungen treffen. Wenn Du wirklich der Meinung bist, ihr würde es schaden zu seiner neuen Freundin und Oma kontakt zu haben, was ich aber nicht glaube. Es ist eine schwierige Situation für Dich , für Euch. Ich hoffe für die Kleine, irgendwann eine Klärung zwischen Euch....

Alles Gute für Euch und ein glücköiches Händchen bei Deiner Entscheidung. "Nimm ihr nicht den Papa..."

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"Das er Dich in der Schwangerschaft hat hängen lassen, liegt (vermute ich einfach mal) wahrscheinlich daran, dass das Kind von ihm nicht geplant war. Daher seine reaktion die ich verstehen kann, muss ich auch mal ganz ehrlich sagen. "

Er war aber auch zu 50 % an der Zeugung beteiligt!

Und egal welche gründe zu der Trennung geführt haben, sein Verhalten, wie es die TE schildert, ist trotzdem nicht zu rechtfertigen.

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nein das stimmt,da gebe ich dir recht
aber,man kann einen Vater,der keiner sein wollte(vielleicht) nicht dazu zwingen einer zu werden

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