Formulierung für Unterhaltsvereinbarung

Hallo,

bin seit 4 Wochen von meinem Ex getrennt. Wir haben zusammen einen 3-jährigen Sohn. Werde ab dem 01.10. mit dem Kleinen in eine andere Wohnung ziehen und ab da soll der KV Unterhalt zahlen. Jetzt sind wir dabei den Unterhalt zu verhandeln bzw. haben wir uns über die Summen schon geeinigt. Aber nun muss noch eine passende Formulierung her, um das ganze auch in Schriftform festzuhalten. Habe jetzt folgendes aufgesetzt. Was meint Ihr dazu?
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Unterhaltsvereinbarung

Zwischen
K***
-Kindsmutter (KM)-

und
M***
-Kindsvater (KV)-

wird für den Unterhalt des Kindes
Kevin ***, geb. 20.06.2005

folgende Vereinbarung getroffen.

Der KV zahlt monatlich Unterhalt an das Kind.

Die Höhe des Unterhaltes wird wie folgt vereinbart:

Alterstufe 0 - 5 Jahre ***€
Alterstufe 6 - 11 Jahre ***€
Alterstufe 12 - 17 Jahre ***€
Alterstufe ab 18 Jahre ***€


Der Unterhalt ist zum 1. des Monats (erstmals am 01.10.2008) auf das Konto der KM zu überweisen (Kto-Nr. *** bei ***, BLZ ***)

An Sonderausgaben beteiligt sich der KV zu 50 %.
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Nun fehlt mir noch eine Formulierung bis wann nach dem 18. Geburtstag der Unterhalt zu zahlen ist und ob im Falle einer vergüteten Ausbildung sich der Unterhalt verändert und wenn ja wie? Was sollte sonst noch mit aufgenommen werden? Kann mir jemand weiterhelfen?

Vielen Dank und liebe Grüße

Kathrin

1

Ich an deiner Stelle würde den Kindesunterhalt auf jeden Fall titulieren lassen.

Ob so eine privatschriftlich aufgesetzte Unterhaltsvereinbarung überhaupt rechtlich Bestand hat, weiß ich nämlich nicht...mit einem (im Idealfall dynamischen) Titel wärst du auf der sicheren Seite.

Und wenn du den schon hättest und nicht erst im "Ernstfall" erwirken musst, umso besser.

2

Hallo,

Unterhalt soll auf keinen Fall vom Jugendamt festgelegt werden, da der KV selbstständig ist und aufgrund seines Einkommens nicht mal die Hälfte des vereinbarten Unterhaltes zahlen müsste. Wir haben uns bei der Höhe an den Werten orientiert, die das Jugendamt als Unterhaltsvorschuß vorsieht. Im Falle, dass der KV nicht zahlt, würde ich Unterhaltsvorschuß beantragen und wäre erst mal nicht schlechter gestellt. Zum Anwalt/ Notar will ich auch nicht unbedingt gehen, da wir bisher alles sehr friedlich und einvernehmlich regeln konnten und auch weiterhin im Sinne unseres Kindes handeln wollen. Bisher verhält sich der KV sehr fair.

An eine Dynamik hatte ich auch schon gedacht, weiß aber nicht, wie ich dies formulieren soll.

Liebe Grüße

Kathrin

4

Nochmal zum Mitschreiben:

Du verzichtest auf den deinem Kind zustehenden Unterhalt, damit es hinterher nicht so weh tut, wenn der Unterhalt ausbleibt!

Habe ich alles richtig verstanden?

LG, S.

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3

Hi Kathrin,

wie meine Vorschreiberin schon sagte, ohne notarielle oder anwaltliche Vereinbarung ist so eine Vereinbarung leider nichts wert.

Wenn einer von euch nämlich nicht mehr einverstanden ist mit der Zahlung, die ihr getroffen habt, dann kann er sie einfach aussetzen, bzw zum Anwalt oder Jugendamt gehen und ausrechnen lassen, wie hoch sicher der Unterhalt rechtlich gesehen bemisst. In diesem Fall sind solche privat geschlossenen Vereinbarungen nichtig, egal ob bisher zuviel oder zu wenig gezahlt wurde.

Für euch beide könnt ihr diese Vereinbarung treffen, aber wie gesagt, im Ernstfall bringt es gar nichts, denn darauf kannst Du Dich nicht berufen.

Bei meinem Freund und seiner Ex wurde auch privat so ein Papier mit zu hohem Unterhalt für sie festgelegt. Als er zum Anwalt ging, wurde von diesem Papier nichtmals mehr geredet.

#herzlich - liche Grüße

8

#danke