alleiniges Sorgerecht- Vor- und Nachteile

Hallo ihr Lieben,

ich hoffe, daß ihr mir helfen könnt.
Mein Freund und ich stehen (wahrscheinlich) kurz vor der Trennung.
Er wird vier Jahre in München studieren und daher nur am Wochenende in Berlin sein. Ich hab daher schon vorher den Rat bekommen, das Sorgerecht generell alleine zu behalten, da es sonst viele Probleme im Alltag geben könnte.
Ich hab es heute angesprochen und mein Freund sieht das mit dem alleinigen Sorgerecht natürlich nicht ein und fühlt sich übergangen, zurückgesetzt und von jeglicher Entscheidung ausgeschlossen (umgekehrt würde es mir garantiert auch so gehen und ich wäre tief verletzt).


Könnt ihr mir vielleicht konkrete Beispiele geben, wo es beim gemeinsamen Sorgerecht Probleme geben kann, wenn der Partner nur am Wochenende da ist.
Ich hätte gerne einfach ein paar Argumente, weil er meinte, daß es gar keinen Unterschied macht, wenn wir gemeinsames Sorgerecht hätten und eben umgekehrt nur Einschränkungen für ihn bedeutet wenn ich es alleine habe.

Schonmal vielen Dank im Voraus für Eure Antworten.

Sabrina und Isabelle (36. SSW)

1

Hallo

Für dich hat es nur Vorteile denn du kannst alles selber entscheiden ohne den Vater zu fragen.

Nimm den Rat an und behalte das alleinige Sorgerecht.

Ansonsten kann er sich überall einmischen.

Gruß Arienne die das alleinige Sorgerecht bei der Scheidung bekam

2

wiedereinmal die bestätigung ....


in Deutschland hat ein Vater nur das Recht und die Pflicht zu zahlen.Gemeinsames Sorgerecht heißt noch lange nicht gleichstellung der Eltern wenn Frau das so will verliert ein Vater das gem. Sorgerecht sowieso wieder ............



gruß gonzo.. ein Vater der gemeinsames Sorgerecht hat aber kein Recht auf seine Kinder - Weil Frauen haben eine menge phantasie....

6

Mal bitte nicht alle über einen Kamm scheren ja.
Ich hab leider so ein Exemplar Vater erwischt,der weder seine Pflichte noch Rechte wahrnimmt.Und dieser Vater könnte seinen Sohn jederzeit sehen und jede Menge Zeit mit ihm verbringen.
Allerdings scheint er nach unserer Scheidung sogar vergessen zu haben wie man ein Telefon bedient.

LG

weitere Kommentare laden
3

Hi Sabrina,

behalte das alleinige Sorgerecht. Er kann das Vatersein auch wahrnehmen, OHNE gemeinsames Sorgerecht!

Du wirst ihn ja bei allem miteinbeziehen, aber es gibt, bei einer eventuellen Trennung ein bisschen weniger Machtkampf!

Ich denke, Du wirst ja alles mit ihm besprechen und schlussendlich werdet ihr ja gemeinsam eine Entscheidung treffen, solange bei euch alles ok ist, geht das ja auch gut... ;-)

Ich bekam auch bei der Scheidung alleiniges Sorgerecht, war aber für mich mitunter ziemlich heftig, vom druck her!

LG

4

aus pers. Gründen würde ich dem Partner das alleinige Sorgerecht nicht NOCHMAL übertragen. ich habs gemacht, kurz nach der geburt und ärgere mich heute noch darüber.

Insbesondere da unser KV über alle Berge ist und sich einen***** kümmert. da hat er (theoretisch) das Sorgerecht gar nicht verdient. (meine Meinung)

Übertragen kannst du dem KV das soregrecht leicht, zurück bekommst du es nur SEHR schwer. Also lass es lieber. bezieh ihn doch dennoch in alel Entscheidungen mit ein, da hat er dann keinen Nachteil.

5

Wenn ihr das gemeinsame Sorgerecht habt und seid getrennt dann sieht das so aus:

Sollte das Kind z.B. operiert werden, brauchst du von ihm die Unterschrift zur Einwilligung.

Er hat ein Mitspracherecht was Kindergarten, Schule betrifft.

Angenommen euer Kind ist in der Schule und du möchtest wegziehen und das Kind wird dadurch umgeschult. Auch da hätte er ein Mitspracherecht.

Im Grunde mußt du das ganz alleine für dich entscheiden wie du das machst. Aber du solltest immer auch an das Kind denken.
Weißt du es ist leicht zu sagen behalte das Sorgerecht alleine ( ich wollte es auch alleine haben, da mein Exmann mir nur Steine in den Weg gelegt hat und das auch heute noch macht) aber die Kids kommen in das Alter wo auch sie alleine entscheiden dürfen was und zu wem sie wollen.
Bei mir war gerade aktuell, daß ich das Aufenthaltsbestimmungsrecht wollte...mit dem was vorliegt würde ich das auch bekommen, aber mein Kind ist 12 und somit kann er selbst entscheiden was er will. Wenn er dann zu seinem Vater will habe ich zwar das Recht auf meiner Seite aber er hat entschieden.
Nur als Beispiel:-)
Was ich dir sagen will, mache deinem Freund doch den Vorschlag, daß das Sorgerecht solange bei dir bleibt, bis ihr wisst wie es während und nach dem Studium bei euch weitergeht. Solltet ihr dann vll. heiraten geht das halbe Sorgerecht eh automatisch an ihn über.
Du kannst ihm sagen, daß wenn mit dem Kind was wäre du immer auf seine Unterschrift und Einwilligung angewiesen bist, und das dies bei schnellen Entscheidungen besser wäre du könntest dies alleine machen.
Gebe ihm einfach das Gefühl das du ihn nicht ganz ausbooten möchtest, sondern das er immer der Papa bleiben wird. Umgangsrecht hat er ja.
Ich kann seine Sorge schon verstehen, aber es liegt an dir ob du sie ihm nehmen kannst:-)


LG,
Bine

30

Da muss ich Dir wiedersprechen.

Umzug und neue Schule und so geht ohne den Vater.......ich hab auch gemeinsames Sorgerecht, und noch nie musste ich irgendwas vorlegen vom Vater oder so.

OPs, MRTs, LPS, EEGs.... reicht eine Unterschrift.....Schulanmeldung etc auch......sogar wenn man ein Kind in stationäre Therapie gibt muss der Vater null unterschreiben!

Das Einzige wo ich jemals die Unterschrift vom Ex brauchte war bei Kontoeröffnung fürs gemeinsame Kind

9

Du wärst angesichts der Trennung mit dem Klammersack gepudert, wenn du das gemeinsame Sorgerecht unterschreiben würdest. Es gibt dem KV jedes mögliche Mittel an die Hand, dir das Leben schwerzumachen. Umgekehrt kann er sich auch ohne Sorgerecht jederzeit um sein Kind kümmern und sich bei wichtigen Entscheidungen beratend einbringen.

Hier ist immer wieder zu lesen von Problemen bei: Kindergartenanmeldung, Schulanmeldung, Konfirmationsanmeldung und was es noch so alles gibt, weil mit der nicht gegebenen Unterschrift Macht ausgeübt wird.

Hast Du einmal dem gemeinsamen Sorgerecht zugestimmt gibt es (außer bei Gewalt!) keinen Weg zurück!

Sei schlau, lass es bleiben.

Gruß

Manavgat

10

#pro

11

Na? Mal wieder den Teufel an die Wand malen?

Alles Quatsch!

Aus eigener Erfahrung weiß ich:
Allein bei der Eröffnung eines Kontos auf den Namen eines Kindes ist die Zustimmung beider Elternteile in der Praxis erforderlich!

Kindergarten, Schuke, Konfirmation, Kommunion, Ausweis, Operationen?

Vergiss es! Es schert sich keiner drum!

weitere Kommentare laden
18

Welche Vorteile???? Ganz klar würde es nur Nachteile geben!!! Behalte das alleinige Sorgerecht!!! Ich spreche aus Erfahrung aus dem Bekanntenkreis #augen

19

Hallo Sabrina,

zusätzlich zu dem, was die anderen bereits geschrieben haben:

Ich bin nicht verheiratet. Bei meiner Bank (Sparkasse) gibt es ein (Spar-)Konto für das Kind nur, wenn beide Sorgeberechtigten unterschrieben haben oder aber, wenn ich eine Bescheinigung vorlegen würde, dass ich alleine sorgeberechtigt bin. Haben beide unterschrieben, so haben auch beide Einblick aufs Konto und das Recht, über das Geld zu verfügen.

Stell Dir vor, Ihr seit getrennt: Wäre Dir obiges genehm?

LG
freya

P.S.: Ich würde mich _nicht_ wieder für das gemeinsame Sorgerecht entscheiden. Der Vater meines Sohnes nutzt das gerne im Streitfall als Druckmittel um mir Steine in den Weg zu legen. Er mag anscheinend solche "Machtspielchen". Hätten wir kein gemeinsames Sorgerecht, gäb es auch keinen Streit deswegen und der Kindsvater wäre dennoch beteiligt (wenn er denn wollte *seufz*)

Eine Freundin von mir hat es so gemacht: Kein gemeinsames Sorgerecht bei der Geburt des Kindes. Denn das gemeinsame Sorgerecht gibt es automatisch, wenn man heiratet und sie sagte, wenn er es ernst meinen würde, würde er sie irgendwann eben auch heiraten wollen.

21

Blos nicht gemeinsames Sorgerecht vereinbaren! Dein Partner kann das Sorgerecht eh nur mit Deiner Zustimmung erhalten. Vaterschaftsanerkennung ja, damit hat er auch ein verbrieftes Umgangsrecht. Sorge- und Umgangsrecht bitte nicht verwechseln!!!! Er kann sich also regelmäßig kümmern und wenn er das macht und möchte, darfst du es auch nicht unterbinden.
Das Sorgerecht im Nachgang wieder ab zu erkennen, geht nur gerichtlich! Und sobald die Eltern nicht mehr sachlich miteinander umgehen können, ist es ein solches Druckmittel und kann dem Kind so viel Leid bringen! Das Sorgerecht an sich ist wie eine Torte, es besteht aus verschiedenen Stücken: Personensorge, Vermögenssorge, Aufenthaltsbestimmungsrecht, Gesundheitssorge. Es können auch nur Teile der Sorge gemeinsam laufen.
Ganz konkret war es bei meiner Tochter so, dass der KV einer OP z.B. nicht zugestimmt hat. Ich hätte nur allein entscheiden dürfen, wenn es lebensbedrohlich geworden wäre! Zum Glück musste ich darauf dann nicht warten, das Gericht hatte ein Einsehen!
Silly

23

Hi,

hab jetzt keine Lust alles durchzulesen ;-)

Vorteil:

-Dein Kind muss eine Not-OP haben...beide Unterschriften werden gebraucht...und nun???

- Du willst ein Sparkonto eröffnen...auch hier braucht es beide Unterschriften

- Du willst dein Kind im KiGa anmelden....dein Freund ist dagegen...und nun???

usw usw....

Nachteile:

Ausser dass dein Freund oder Ex sich übergangen fühlen kann...NICHTS!!!

Ich habe auch das alleinige Sorgerecht, und das ist gut so! ;-)

Er kann dagegen auch gar nichts machen, seid ihr net verheiratet, kann er dir gar nichts...

LG Simone

24

Für ne Not Operation werden nicht BEIDE Unterschriften gebraucht.

32

HAllo,

für eine NotOP wird keine Unterschrift gebraucht.
Für eine BagatellOP (zB Wunde nähen) wird nur eine Unterschrift gebraucht.

Eine Anmeldung im Kindergarten kann nicht grundlos und generell verweigert werden.

Und Schulanmeldung in der örtlichen Sprengelschule ist sogar nur ein Verwaltungsakt.

Wenn es eine Partnerschaft sein soll macht das gemeinsame Sorgerecht sehr wohl Sinn. Wenn die Fronten nach einer Trennung zu verhärten drohen nicht.

LG Lexika