Halbes Kind auf Lohnsteuerkarte?

Hallo Ihr Lieben!

Ich "plane" mich von meinem Freund und Vater meiner knapp 2 Jahre alten Tochter zu trennen.

Finanziell wird es für mich natürlich eine Umstellung. Daher habe ich mich gerade gefragt, wie es mit dem halben Kind ist, dass er auf seiner Lohnsteuerkarte hat?

Kann ich das zurück haben? Klingt komisch, ich weiß ;-)

Aber kann ich mir ein ganzes Kind auf meiner Lohnsteuerkarte eintragen lassen? Wahrscheinlich muss er dem zustimmen, oder? Allerdings hätte er ja kaum noch was mit dem Kind zu tun. Und dass er für sie wirklich bezahlen kann, da sehe ich auch schwarz!

Lange Rede, kurzer Sinn: Muss er zustimmen, oder kann ich es irgendwo selbst beantragen, dass sie ganz auf meiner Lohnsteuerkarte steht?

"Damals" ging es automatisch, dass wir beide ein halbes Kind drauf hatten.

Lieben Gruß

Steffie

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Soweit ich weiß geht das nicht und wenn sicherlich NUR mit seiner Zustimmung... Wieso hat er nicht mehr viel mit dem Kind zu tun? Jedes zweite WE steht im zu! und Unterhalt MUSS er zahlen, ob er will oder nicht...

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Er kümmert sich jetzt schon nicht wirklich viel.

Er kann sie sehen, so oft er will, wenn er das möchte. Ich stelle mich da ganz sicher nicht zwischen. Im Gegenteil! Ich finde es wichtig für die beiden. Aber ich bin mir nicht sicher, ob es so sein wird.

Er müsste eigentlich auch jetzt schon mehr zahlen. "Kann ich aber nicht!" Punkt Aus! Thema durch.

Und ich kann sehen, wie ich klar komme.

Aber wenn wir uns trennen, dann werde ich alles daran setzen, den Unterhalt zu bekommen. Nicht für mich, sondern für Amelie. Das steht ihr zu!

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Natürlich, dass seh ich auch so!
Klar muß er für sein Kind zahlen, schade, dass er sich sonst wenig um sie kümmert... Kommt aber vielleicht wenn sie älter ist und er mehr mit ihr "anfangen" kann

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du bekommst die ander Hälfte nur, wenn Dein Ex überhaupt keinen Unterhalt zahlt und Du evtl. dann UVG erhalten würdest.

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Du bekommst als alleinerziehende die Lohnsteuerklasse II mit 1 Kind. Aber nur wenn Du alleine mit Deinem Kind wohnst. Du musst mit der Lohnsteuerkarte zum Finanzamt, die ändern das dann.

LG Johanna

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das ist so nicht richtig.

Der Kinderfreibetrag ist abhängig vom Unterhalt des anderen Elternteils, zahlt er nicht, steht Dir als Mutter 1,0 zu.

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Hallo Steffie,

ich kann Dir da ziemlich genau Auskunft geben, da ich letzte Woche mich zu diesem Thema beim Finanzamt informiert habe.

Es ist so, Du bekommst das Kind nur ganz auf Deine Lohnsteuerkarte wenn:

- Der Unterhalt GERICHTLICH geregelt ist, und Du nicht mehr als 75% von dem vereinbarten Unterhalt (aufs Jahr gerechnet) erhältst.

Du erhältst das "Kind" nicht wenn Dein Ex keinen Unterhalt zahlen kann.

Ich muß Dir einfach schreiben was der BEAMTE mir an Kopf geworfen hat:

Beamte: Wo ist Ihr Gerichtsbeschluß.
Ich: Haben wir keinen, da die Mutter keinen Unterhalt zahlt da sie nicht arbeitet.
Beamte: Na dann bekommen Sie die Kinder nicht auf die Lohnsteuerkarte, da sie ja dann zu 100% den Unterhalt bezahlt.
Ich: NEIN Sie bezahlt nichts.
Beamte: Ja wenn nichts vereinbart ist und sie nichts bezahlt, bezahlt sie den vereinbarten Unterhalt zu 100%!
Ich: Ohje

Er erklärte mir dann an zwei simplen Beispielen:

1. Beispiel: Vereinbarung lautet 10,-- € monatlich.
Sie bezahlt monatlich 5,-- € dann bekommen wir den Freibetrag für die Kids komplett da 75% nicht erreicht wurden.
2. Beispiel: Vereinbarung lautet 10,-- € monatlich. Sie bezahlt 9,50 € monatlich dann bekommen wir den Freibetrag für die Kids nicht da sie über 75 % bezahlt.

Ausserdem sagte er mir dass es monatlich um die 5-10,-- € pro Kind ausmachen würde.

Wenn Du alleinerziehend bist, kannst Du aber Lohnsteuerklasse 2 beantragen, macht man beim Bürgerbüro. Das bring ein bisschen was.

Viele Grüße und fallst Du noch Fragen hast zu meinem ewig langen Text kannst Dich gerne per VK melden!

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Hallo!

Ich hab mir vor ein paar Wochen das "ganze Kind" auf die Steuerkarte schreiben lassen und hab jetzt Klasse II.

Er zahlt zwar mittlerweile ein paar Euro, aber viel weniger als 75 % des Regelunterhalts, daher konnte ich 1 Kind auf die Karte kriegen.

Liebe Grüße

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HAllo

Also bei mir war das ganz einfach. Ich bin zum Bürgerbüro gegangen mit meiner Lohnsteur Karte und habe jetzt Lohnsteuerklasse 2 und ein Kind auf meiner Lohnsteuer karte das geht einfach so wenn du alleinerziehen bist und nicht mit dem vater zusammen wohnst.

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ich möchte nach all diesen Beiträgen einmal erwähnen, dass es sich gerade mal um ca. 5 Euro Unterschied monatlich (bei mittlerem Einkommen) handelt, ob Du ein halbes oder ganzes Kind auf der Karte hast.

Wenn Dein Ex mind. 9 Monate im Jahr Unterhalt zahlt, hat er auch das halbe Kind (die Rechnung weiter oben mit den 5 oder 10 Euro leuchtet mir nicht ein) auf der Karte. Wenn Du alleinerziehend bist und das Kind in Deinem Haushalt lebt, erhältst Du, wie schon richtig erwähnt, Lohnsteuerklasse 2 und hast Deinen finanziellen Vorteil.

Ob er sich kümmert, ist völlig nebensächlich.

LG
J.