Unterhalt beurkunden lassen?

Hallo!

Hab den Unterhalt für meine Kinder berechnen lassen, die Dame vom JA meinte, ich soll das beurkunden lassen. Mein Ex wurde aber von seiner Kollegin "gewarnt", er solle das nicht machen.

Wir verstehen uns immer noch gut, ich will ihn ja auch nicht dazu zwingen...

was kann ich tun?

Danke

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wenn er freiwillig die summe zahlt, würd ich persönlich die beurkundung lassen. sollte er mal in verzug geraten, kannst du das immer noch. ein gutes verhältnis ist immer mehr wert als der schnöde mammon - den du eh kriegen wirst.

gruß, ms

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Ich würds auf alle Fälle beurkunden lassen.Und wenn ihr euch so gut versteht,dürfte das für deinen Ex doch kein Problem sein.
Solltet ihr euch nämlich (warum auch immer) plötzlich nicht mehr verstehen (wovon hier mal niemand ausgehen will) und er seinen Unterhalt nicht mehr zahen,hast du wenigstens schon mal den Titel um an den Unterhalt zu kommen.

LG

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Hallo!

Was wäre denn, wenn er plötzlich nicht mehr zahlt? Hättest Du jemanden, der dir kurzfristig Geld vorstrecken kann, bis Du dann den Unterhalt eingeklagt hast?

Meistens ist es ja so, dass einem das Geld nicht mehr langt, wenn der Unterhalt nicht oder nicht pünktlich kommt. Daher würde ich mich da schon absichern. Entweder durch Eltern etc., die einem notfalls eben Geld vorstrecken können bis der Unterhalt eingeklagt ist oder durch den Unterhaltstitel, durch den Du jederzeit schnell an das Geld rannkommst.

LG janamausi

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Es dauert u.U. ewig, bis man an einen Titel kommt.

Und sollte sich euer gutes Verhältnis mal verschlechtern und er keinen Unterhalt mehr zahlen, bist du schon mal auf der sicheren Seite, wenn du den Titel bzw die Beurkundung in der Tasche hast.

Also red nochmal mit deinem Ex...du verlangst ja nichts "unmögliches" oder rechtswidriges.



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Wenn der Unterhalt titeliert werden muß damit Frau auf der sicheren Seite ist sollte aber auch der umgang titelliert werden.wenn Mann net zahlt kann Frau sich das Geld holen durch pfändungen etc. aber wenn der Umgang verwährt wird sollte Mann auch was in der hand haben .;-)


Ich Sprech da aus erfahrung wenn Mann Blauäugig ist...#gruebel

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Was ist denn "titeliert", respektive "titelliert" ... #kratz
Kling irgendwie unanständig;-)

Ansonsten ist es immer wieder schön, wenn zwei Themen in einer Diskussion vermischt werden#augen ... Der Umgang lässt sich im Übrigen durchaus "titellieren", bzw durchs Gericht festsetzen ... mit möglichen Konsequenzen, wenn der Umgang verwährt wird.

Nix für ungut ...

7

#freu#cool

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Hallo masiujasiu,

lass in jedem Fall den Unterhalt titulieren!

Ich hatte Anfangs auch ein gutes Verhältnis zu meinem Ex. Das JA hat berechnet und er hat gezahlt - ohne Titel. Dann lernte er seine jetztige Frau kennen und - ohne Gespräch - kürzte er den Unterhalt.

Schließlich nahm er sich einen Anwalt, welcher die Berechnung des JA herunter rechnete.
Ich habe mich ans JA gewendet und denen die Angelegenheit überlassen (war auch ein Fehler). Das JA titulierte dann einen rechnerisch nicht nachvollziehbaren Betrag. Selbst damit habe ich mich zufrieden gegeben. Nach 7 Jahren fing mein Ex wieder an, sich mit anwaltlicher Hilfe herunter zu rechnen. Mittlerweile sind wir beim Oberlandesgericht und es sind 2,5 Jahre vergangen.

Mit einem Titel kannst Du sofort die Zwangsvollstreckung beantragen, wenn Dein Ex nicht mehr oder nicht vollständig zahlen sollte.
(Mein JA hat übrigens gegenüber meinem Ex einen Vollstreckungsverzicht erklärt. Daher muss ich seit 2,5 Jahren mit einem verminderten Unterhaltsbetrag auskommen.)

Grüße
lilie

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Hallo!

Aber er wird es nicht tun, seine Kollegin hat ihn gewarnt, er soll nichts unterschreiben, da er, falls er mal arbeitslos wird, trotzdem voll weiter zahlen muss.

kann an den vom mindestbetrag (202 euro) noch weiter runter rechnen?

wenn ich ihn zur unterschrift zwingen würde, dann, so in der art hat er es angedroht, würde er sich nicht mehr um die kinder kümmern. so verstehen wir uns ganz gut, aber er ist doch sehr eigenartig und die letzten tage hat er sich ganz schön zum a* entwickelt :-(

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Hey,

lass Dich nicht erpressen!

Wenn er nicht titulieren lassen will, dann kannst Du Dir über ein gerichtliches Verfahren einen Titel holen. Auch dieses Urteil ist - nachdem es rechtskräftig geworden ist - vollstreckbar.

Sich einfach weigern, lohnt sich für ihn nicht.

Sag ihm, dass KiUnterhalt und Umgang zwei paar Schuhe sind und er sich mit einer Verminderung des Umgangs selbst bestraft und die Kinder.

Ausserdem kannst Du auch den KiUmgang gerichtlich regeln lassen und bei dauerhaften Verstößen mit Zwangsgeld drohen. Aber dass ist natürlich auch nicht zuträglich für Euer Verhältnis.

Nutze mal eine gute Stimmung bei ihm, um das zu klären. Sag´ ihm, dass Dir die Titulierung wichtig ist und ihn ja nicht zu etwas zwingt, was er sonst nicht tun müsste (nämlich zahlen).

Zahlen muss er auch bei Arbeitslosigkeit: entweder an Dich oder ans JA, wenn Du von dort Unterhaltsvorschuss bekommst. Und der Unterhaltsvorschuss ist ja nochmal weniger, als der direkte KiUnterhalt.

Meines Wissens nach, geht es unter den Mindestunterhalt nicht mehr runter.

Gruß
lilie

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Hallo #blume

Habe damals auch hin und her überlegt ob ich das machen soll oder nicht, da wir zu der Zeit auch ein recht gutes Verhältnis zueinander hatten.
Mittlerweile hat sich das drastisch geändert und ich bin froh, dass ich es gemacht habe!
So is der Unterhalt für die Kleine auf jeden Fall gesichert.

Lieben Gruß,
Katrin mit Hanna Julie *14.12.03 und #stern Lucina Marie (18.11.02)

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Also.. rein rechtlich besteht nach dem Urteil des Bundesgerichtshof selbst bei pünktlicher Zahlung ein Anspruch auf den Titel...

Drama 1. Akt :

Anwalt der Ex beantragt Titel

Drama 2. Akt

Vater (nach Ansicht der Ex Erzeuger) geht zum Jugendamt und tituliert das Mindeste... (Vater zahlt Nix, da beim JA kostenlos)

Drame 3. Akt

Vater zieht wegen Umgang vors Gericht und erlangt bessere Umgangsregelung..

Drama 4. Akt

Ex zahlt Ihren Anwalt für den Gerichtstermin (ca 500 Euro).

***** Und die Moral von der Geschicht, wer im Glashaus
sitzt der werf mit Steinen nicht ******