partner will kind adoptieren, termin beim notar

hallo.

mein partner und ich werden dieses jahr heiraten, wir möchten dann das er meine tochter adoptiert.
er ist für sie der papa. sie kennt nur ihn.
zum KV gibt es keinen kontakt, er hat auch kein interesse (was eine adoption bedeutet wissen wir)

Der Kindesvater ist mit einer adoption einverstanden.

nächste woche gehen wir zum Notar, dieser sagte mir das wir erstmal hinkommen sollen um alles zu bereden und er macht dann "das schreiben" fertig was der kindesvater unterschreiben muss und was beglaubigt werden muss.

nun, ist auf dem Kindesvater nicht sonderlich verlass.
er möchte in den nächsten tagen ins ausland gehen (wohl arbeiten) und wann ich ihn dann wieder mal antreffe ist fraglich.

wir treffen uns nachher mit ihm um alles bzgl.der adoption nochmal mit ihm zu berden.

meine frage:

kann ich schon "eigenmächtig" irgendwas schririftliches aufsetzen.. wo er unterschreibt das er mit einer adoption durch meinen baldigen mann einverstanden ist???

hilft mir dieses schreiben dann irgendwas falls ich keinen kontakt mehr zu ihm aufnehmen kann?

habe nur angst, mit dem notar alles zu klären, zu bezahlen (muss man bestimmt) und ich kann den kindesvater plötzlich mehre monate oder sonst wie lang nicht erreichen.
deswegen würde ich michjetzt schon gern irgendwie "absichern" falls der fall wirklich eintreten sollte.

abmachungen und absprachen halten ist ihm übrigens gänzlich fremd.

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Hallo,

warum rufst du diesbezüglich nicht mal eben beim Notar an. Der müte es wohl am Besten wissen.#kratz

LG
Tina

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hallo!
schön, dass es bei euch mit der adoption bei euch klappt!
leider wird dir nur ein schriftstück nichts nützen, denn in die adoption kann er nur persönlich (incl. anwesenheit ;-)) einwilligen und das vor dem notar - ich bin mir nicht sicher, ob überhaupt eine stellvertretung bei dieser sache zulässig ist, oder ob das ganze sogar höchstpersönlich erfolgen muss.
frag nochmal beim notar nach, aber ich denke an seiner anwesenheit führt kein weg vorbei.
jegliches einfaches schriftstück in der hinsicht ist nichtig und wird keine berücksichtigung finden.
lg - kitty

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Hallo!

Mein Mann hat meinen Sohn aus einer früheren Beziehung schon vor mittlerweile 10 J. adoptiert!

Das Ganze lief über's Jugendamt.
Die zuständige Dame dort hat Gespräche mit uns geführt und uns auch zuhause besucht.
Sie empfahl dem Gericht auch die Adoption!

Der KV ging damals zum Notar und hat in die Adoption eingewilligt.
Wir mussten gar nicht dort hin!

Die Frau vom Jugendamt hat uns auch zum Gericht begleitet.
Der Richter sprach dann noch mit uns und unserem Sohn und dann war alles erledigt...!

LG
M.

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Hey!
Wir haben gerade eine Adoption hinter uns. Der KV muß in jedem Fall der Adoption zustimmen, und beim Notar mit dabei sein. Denn unter die Urkunde kommt die Unterschrift einer jeden Person, die an der Adoption beteiligt ist. Beide leibliche Elternteile werden in dem ersten Gespräch über eine Adoption aufgeklärt, und natürlich der Annehmende auch. Dies wird dann beurkundet. Diese Urkunden müssen dann beim Notar bezahlt werden. Die Notarurkunden müssen zusammen mit weiteren Unterlagen beim zuständigen Vormundtschaftsgericht eingereicht werden. Von dort aus gehen diese an eine Adoptionsstelle. Diese wird Euch dann vorladen zu einer Art Anhörung. Die Adoptionstelle schreibt dann eine Stellungnahme , die wiederrum an das Vormundtschaftsgericht geschickt wird. Später, wenn alle Unterlagen vorliegen gibt es nochmals eine Anhörung beim zuständigem Vormundtschaftsgericht, wo auch der leibliche KV seine Aussage machen muß. Erst danach wird über die Adoption entschieden.
Bei uns dauerte es von dem Termin des Notars bis zur Aussprache der Adoption zweieinhalb Jahre.
Ich wünsche Euch dafür viel Glück. Vor allem Wünsche ich Euch, dass es bei Euch schneller geht.

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keine persönliche erfahrung, hatte mich nur erkundigt, kv hat leider nicht zugestimmt, aber nach dem, was ich erfahren habe:
kann der KV mutterseelenallein zum notar gehen und seine unterschrift leisten. ohne notar geht nicht.

was mich nur wundert: geht das, ohne dass ihr verheiratet seit? mir wurde gesagt, dass man mind. ein jahr verheiratet sein muss, das kind befragt wird, JA vorbei kommt und und und... oder geht es bei euch im moment nur um die erklärung des KV?

wie gesagt, die kann er auch ohne euch machen; aber kriegt ihr die adoption vorm familiengericht echt durch, ohne verheiratet zu sein? würde mich interessieren.

gruß, ms

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danke für die info.

nein, wir müssen auch verheiratet sein ;)

uns ging es erstmal nur darum seine unterschrift notariell beglaubigen zu lassen... wenn wir dann verheiratet sind geht es erst weiter mit familiengericht, jugendamt etc etc.