Beistandschaft beim Jugendamt oder Anwalt

Hallo zusammen,

ich habe beim Jugenamt eine Beistandschaft eingerichtet, da der KV die Vaterschaft nicht anerkennen will.
Da er auf die Post vom JA nicht reagiert hat, wurde jetzt Klage gegen ihn eingereicht.
Das habe ich nur durch Zufall erfahren, da ich heute mal telefonisch nachgefragt habe.

Ich glaube aber, dass ich mich bei meinem Anwalt besser aufgehoben fühle.

Frage: Kann ich die Sache erst meinem Anwalt übergeben, wenn die Vaterschaft festgestellt wurde? Also wegen dem ganzen Unterhalts-Kram..
Wie mache ich das mit dem Wechsel? Was muss ich beachten?
Wie lange kann sich das jetzt noch bis zu einem Vaterschaftstest hinziehen, wenn der KV auf nichts reagiert? Was passiert da nun alles?

Ich muss dazu sagen, ich bin nicht unbedingt scharf darauf, dass es schnell geht. Habe Angst vor dem was kommt (Umgangsrecht etc.)

Lieben Gruß
Lena

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Hallo Lena,

ich frage mich, was dir der Wechsel zu einem Anwalt bringen könnte?

Das Jugendamt kostet dich nicht, ein Anwalt schon. Einem Anwalt gegenüber kann der Kindsvater genauso die Auskunft verweigern wie dem Jugendamt gegenüber. Das Jugendamt hat Klage gegenüber dem KV eingereicht - das würde der Anwalt dann genauso machen.

Ich sehe also nicht unbedingt einen Vorteil darin, es einem Anwalt zu übergeben.

Anders verhält es sich mit dem Unterhalt dir gegenüber, da müsstest du dann schon einen Anwalt einschalten - aber auch hier müsstest du u.U. die Kosten alleine tragen...


Und soweit ich weiß, hat das Umgangsrecht nichts mit dem Unterhalt zu tun. Einem Vater steht der Umgang mit seinem Kind zu - auch hier kann das Jugendamt (oder auch eine andere Stelle (Erziehungsberatung, Caritas...) tätig werden und z.B. betreuten Umgang vorschlagen....


Ärgert es dich, dass du erst auf deine Nachfrage hin vom Jugendamt informiert worden bist, wie der Stand der Dinge ist? Dann versuche es doch so zu regeln, dass du immer eine Kopie des Schreibens an den KV erhältst...


Ich wünsch dir die richtige Entscheidung und einen klaren Kopf.

grüße kraxy #cool

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Hallo,

"Einem Vater steht der Umgang mit seinem Kind zu - auch hier kann das Jugendamt (oder auch eine andere Stelle (Erziehungsberatung, Caritas...) tätig werden und z.B. betreuten Umgang vorschlagen.... "

>>> Vermittelnd und/oder beratend - sonst aber nichts!

Gruß,
Julia

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danke für deine antwort.

beim jugendamt fühle ich mich wie eine nummer, bei meinem anwalt habe ich das gefühl, er geht besser auf meinen persönlichen fall ein..
bei der vaterschaftsfeststellung macht es vielleicht kein unterschied, aber bei dem was danach kommt?

gruß lena

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Hallo,

Du kannst eine Beistandschaft jederzeit aufkündigen - reicht ein formloses Schreiben, in dem Du dieses erklärst - und auch jederzeit wieder einrichten.
Außerdem kannst Du selbst bestimmen, wofür die Beistandschaft zuständig ist, ob für alles oder nur für Teilbereiche.

Ich selber habe die Beistandschaft aufgelöst, da ich mich dort auch nicht gut aufgehoben gefühlt habe, das ständige Fristen setzen, noch mehr Zeit verstreichen lassen und die fehlenden Auskünfte.
Ich kenne z.B. nur die aktuelle Adresse des KV, da ich auf dem Kopf lesen kann und auf dem Schreibtisch vom Beistandschaftler ein Brief vom KV lag - von sich aus hat er mich nicht über den Umzug informiert.

Da jetzt aber Klage schon eingereicht worden ist, würde ich die Beistandschaft erst einmal weiter laufen lassen.

Ob Du dann die Unterhaltsgeschichten lieber über einen Anwalt laufen läßt, kommt etwas auf Deine persönliche Situation an.

Ich werde es folgendermaßen machen.
Meine Anwältin macht die Titulierung des Unterhalts gleich mit.
Danach werde ich wieder eine Beistandschaft einrichten, damit die sich um das Eintreiben des Unterhalts kümmern.
So lange ich noch in Elternzeit bin und Alg II erhalte, muss ich einfach auf der sicheren Seite sein, sprich ich werde es einrichten, dass der KV ans Jugendamt zahlt, die dort gegebenenfalls Gelder gleich verrechnen und ich jeden Monat zumindest pünktlich den Unterhaltsvorschuß erhalte - darauf bin ich im Alg II-Bezug einfach angewiesen, da der Unterhalt ja angerechnet wird.
Mein eigener Unterhaltsanspruch ist ja eh auf die ARGE übergegangen. Da muss ich mich nicht selbst drum kümmern.

Wenn ich wieder in den Job eingestiegen bin, werde ich, wenn ich merke, dass das Jugendamt sehr lasch beim Eintreiben vorgeht und ich ständig aufs Geld warten muss, die Sache wieder meiner Anwältin umgeben, da die auch schneller mit Pfändungen dabei ist.

Hier findest Du noch ein paar Infos zur Beistandschaft:
http://www.bmfsfj.de/Publikationen/beistandschaft/root.html

Wie lange das jetzt alles dauert, wenn der KV nicht reagiert, kann ich Dir leider nicht sagen.

Bei uns ist stand der Dinge, dass der Test vom Gericht angeordnet wurde, eine Gutachterin bestellt ist und Emma ein Verfahrenspfleger zur Seite gestellt wurde. Den hätte sie bei einer Beistandschaft nicht gebraucht, da sie da vom Jugendamt direkt vertreten wird. Wenn man einen Anwalt nimmt, verändert sich das Rechtsverhältnis und ICH bin der Mandant. Aber das Kind braucht auch eine Vertretung. Normalerweise wird das Jugendamt dafür bestimmt, aber da ich keine Lust hatte, dass die sich wieder hintenrum mit ins Boot setzen, haben wir Emmas Patenonkel dafür bestimmt.

Sorry, für das lange #bla #bla.
Hoffe, es beantwortet ein paar Fragen.

Lg,
Julia





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vielen dank für deine ausführliche antwort. ich werde es wohl erst mal dabei belassen..

nur wenn es später dann um den umgang geht, werde ich wohl meinen anwalt hinzuziehen (müssen).

liebe grüße
lena

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Immer gerne.

Lg,
Julia

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Wenn du für den Anwalt nichts bezahlen musst (also PKH ohne Ratenzahlung bewilligt bekämst) ist es sicher klüger, das an einen Anwalt zu übergeben.

Ich persönlich habe mit dem Jugendamt dahingehend schlechte Erfahrungen gemacht, dass sich die ganze Sache (betr. Unterhalt) seit mittlerweile über einem Jahr hinzieht und erst seit ein paar Monaten nennenswert was "passiert".

Wichtig ist, die Beistandschaft SCHRIFTLICH zu beenden, bevor du das Mandat einem Anwalt erteilst...der kann anderenfalls nämlich nicht für dich tätig werden.

Mein Tipp: Fachanwalt für Familienrecht...ich bin mit meiner Anwältin bei der Scheidung (die hatte das nur als Interessenschwerpunkt) in mehrerlei Hinsicht böse auf die Fresse gefallen.

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>>Da er auf die Post vom JA nicht reagiert hat, wurde jetzt Klage gegen ihn eingereicht.
Das habe ich nur durch Zufall erfahren, da ich heute mal telefonisch nachgefragt habe. <<

Das ist ja seltsam, ich mußte dem erst zustimmen...

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Oh, das ist komisch..
Ich habe gestern beim JA angerufen, weil ich wissen wollte, ob der KV überhaupt reagiert hat.
Da kam dann als Antwort: "Nein, deswegen wurde auch Klage eingereicht."
Ich fühlte mich etwas überrumpelt.. Aber naja..

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Aber Du bist doch die gesetzliche Vertreterin von Deinem Kind und mußt sowas entscheiden #kratz ist ja auch schon wegen den Kosten eine Frage..

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