In der Schwangerschaft getrennt, wie Umgangsrecht?

Hallo,
ich werde auch eine alleinerziehende Mutter sein.
Mein Freund hat mich vor 3 Wochen verlassen, da war ich im 4. Monat. Er war von Anfang an gegen die Schwangerschaft, man muss dazu sagen, sie hat uns etwas überrascht.
Jetzt überlege ich natürlich, wie ich das mit dem Umgangsrecht regeln möchte. Er steht dieser Schwangerschaft mit absoluter Ablehnung gegenüber. Er hat auch sehr weltfremde Ansichten und Meinungen. Er sieht es z.Bsp. als Vertrauensbruch, dass ich mich für das Kind entschieden habe, weil wir eigentlich (noch?) keine Kinder haben wollen.
Wie egoistisch darf man als Mutter dabei sein? Es handelt sich schließlich am Anfang um einen Säugling, der (hoffentlich) gestillt wird.
Außerdem hat er keine Möglichkeiten, das Kind zu betreuen. Er würde die Wochenenden mit dem Kind bei seiner Mutter verbringen. So tut er es zumindest mit seinem Sohn (fast 4 Jahre). Diese Variante gefällt mir allerdings absolut gar nicht. Zum einen finde ich, dass das Kind (sein Sohn) dort nicht richtig betreut wird (er wird dort den halben Tag vor dem Fernseher geparkt und mit Schokolade vollgestopft) und noch einige Dinge, die mich stören, will aber jetzt nicht zu weit ausholen.
Zum anderen hat seine Mutter sehr ablehnend auf die Schwangerschaft reagiert und mir vorgeworfen, dass ich mich trotz der schwierigen Umstände (bin mit meinem Studium noch nicht ganz fertig) für das Kind entschieden habe. Man muss dazu sagen, das Verhältnis war vorher auch schon nicht das beste.
Kann ich die Großmutter weitesgehend ausschließen oder hat sie ein Recht darauf, das Kind zu sehen? Wie sollte ich das Umgangsrecht zwischen dem Kind und meinem Expartner regeln? Könnt ihr mir vielleicht helfen? Ich bin sehr unsicher, was das beste wäre.
Gibt es noch weitere Mütter, die seit der Schwangerschaft von ihrem Partner getrennt sind?

LG Annika

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über ungelegte Eier (im wahrsten Sinne des Wortes) macht man sich keinde Gedanken und auch keine Hoffnungen...

Trotzdem dir alles gute

ania

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Naja, so ungelegt sind die Eier ja doch nicht... *g*
Das Kind wird ja im Mai zu Welt kommen und ich will mir wenigstens Gedanken darüber machen und auch Anregungen holen.

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Hallo!

Du musst Umgang gewähren, aber einen gestillten Säugling nicht mitgeben.

WILL er denn Kontakt?

lg

melanie

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Er meinte, er möchte den Kontakt, weil er Angst mir zufällig mit dem Kind zu begegnen und er könnte es nicht, wenn er das Kind einmal gesehen hätte.
Man muss dazu sagen, wir wohnen im gleichen Ort, der nicht allzu groß ist.

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Hallo Annika!

Ich habe mich in der 13. Woche von meinem Exfreund getrennt, die Situation ist reltiv ähnlich wie bei dir nur das mein Ex jetzt 700 km weit weg wohnt weil ich wider zurck nach hause gezogen bin!
Also wenn du die Möglickeit hast, würde ich mal mit deinem Ex sprechen...was er sich so vorstellt! Wenn du nicht die möglichkeit hast (so wie ich, weil der Ex nich mehr mit mir reden will) brauchst du dir auch keine gedanken machen... oder gar hoffnungen, dass er sich kümmern wird!
Vielleicht hört sich das bissl hart an, aber manchmal is das Kind besser dran wenn es seinen richtigen Vater gar nicht kennenlernt, das erspart vielleicht auch den schmerz...

Lg Heike

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Hallo Heike,
meine Mutter ist derselben Ansicht wie du, dass es für das Kind manchmal besser sein kann, den richtigen Vater nicht kennen zu lernen. Es bleiben dadurch natürlich viele Konflikte erspart. Sie ist aber auch geprägt durch die Scheidung von meinem Vater.
Andererseits hätte ich Angst, dass mir das Kind irgendwann vorwirft, ich hätte ihm/ihr den Vater genommen.
Naja, ich noch sehr unsicher, was das beste wäre. Ist ja alles noch sehr frisch...
Aber man macht sich ja trotzdem seine Gedanken.
Den Vorteil mit der großen Entfernung habe ich leider nicht. Wir wohnen im gleichen Ort, zumindest solange, bis es mich beruflich fortzieht.
LG Annika

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Ich denke mal, die zeit wird schon zeigen was kommt! Antürlich ist in der Zukunft wichtig immer ehrlich zum Kind zu sein, aber bis ich meinem Kind eine Antwort schulde dauert es ja gottseidank noch ne weile!

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Wenn er den Umgang wahrnehmen möchte, hast du gar keine Wahl. Natürlich gehen die Allerkleinsten nicht allein mit dem KV mit, aber mit einem gewissen Alter schon. Irgendwann hat der Vater dann auch das Besuchswochenende, wo er das Kind das ganze Wochenende bekommt - auch über Nacht. Was er dann macht und wo er die Zeit verbringt (ob bei seiner Mama oder nicht) kannst du nicht beeinflussen. Du musst dir keine Gründe aus den Händen saugen, wie du es am Besten anstellen kannst, dass er das Kind nicht sieht, bzw. mit zu seiner Mutter nimmt. Es ist völlig unwichtig, was du denkst in dieser Hinsicht. Das Kind und er haben ein Recht auf Umgang. Sobald das Kind auch die Großmutter kennt und regelmäßig sieht, hat es auch einen Anspruch auf Umgang mit der Großmutter.

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#liebdrueck Hallo Annika,

ich war seit der 13. SSW alleine, weil KV das Kind nicht wollte, er hat mir auch Vertrauensmissbrauch vorgeworfen, weil die Schwangerschaft ungeplant war.

Wir hatten dann die ganze weitere Schwangerschaft kaum Kontakt, wenn dann Steitereien.

Nach der Geburt ging es mir sehr schlecht und ich hab ihn am 3. Lebenstag vom Kind angerufen, dann gings mir medizinisch etwas besser.

Er kam am Tag darauf vorbei und ich hab ihm den Kleinen in den Arm gelegt.

Beim nächsten Besuch 2 Tagen später, kurz bevor ich nach Hause durfte, habe ich in der Cafeteria mit ihm besprochen, an welchen Tagen er kommen möchte.

Ich habe ihm 2 Tage angeboten für 3 Stunden.
In der ersten Zeit reicht das vollkommen und am allerwichtigsten ist es, dass du und das Kind zu Hause einen Rhythmus entwickeln, das dauert auch seine Zeit. Das Stillen klappt auch oft nicht von heut auf morgen und dafür braucht man vor allen Dingen Ruhe.

Mein Ex wollte erst auch das ich abtreibe und als das Kind da war , wars ja ach so süß.

Wie egoistisch du als Mutter sein darfst? Mit einem Neugeborenen? Die Frage beantwortet sich eigentlich von alleine. #liebdrueck

Als ich mit dem Kleinen zu Hause war, kam er dann auch regelmäßig vorbei, hat ihn aber nie mitgenommen.
Er hat oft Diskussionen deswegen angefangen, auch mit Gericht gedroht, ich hab nein gesagt und fertig.
Eine Zeit lang hatte ich ihm dann auch mal angeboten, er könnte kommen so oft wie er möchte. Das hat gar nicht funktioniert weil die Grenzen nicht mehr klar waren.

Der Kleine ist jetzt 2 Jahre alt und ist vor 4 Wochen zum ersten Mal mit KV spazieren gegangen.
Die Eltern von KV haben keinen Kontakt und auch kein Recht drauf. Genausowenig wie andere Familienmitglieder oder gar Freunde von ihm.

Ich kann dir sehr die Broschüre: Wegweiser für den Umgang nach Trennung und Scheidung / Wie Eltern den Umgang am Wohl des Kindes orientieren können empfehlen.
Die ist sehr gut und du bekommst sie z.B. bei pro familia, dort würde ich mir auch mal einen Termin geben lassen, damit du Unterstützung bekommst.

Ansonsten: wenn du "nein" zu gewissen Umgangsvorstellungen von deinem Ex sagst, ist das erstmal ein nein.

Das Jugendamt darf nur vermitteln aber keine Entscheidungen treffen, das kann nur das Familiengericht.
Und dort Klage einzureichen ist auch nicht so einfach und auch teuer. Sollte er damit mal um die Ecke kommen, lass ihn quatschen.

Das einzige, was du nicht machen darfst, ist den Umgang komplett verweigern. Der Vater und auch das Kind haben ein Recht darauf. Und fürs Kind ist es auch wichtig, seinen Vater zu kennen.

Ich wollte immer, dass Umgang stattfindet, aber halt der Situation und meinen Vorstellungen entsprechend.
Es hat ihn schließlich keiner dazu gezwungen, die Beziehung wegen irgendwelcher Vertrauensmissbrauchsphantasien zu ruinieren.

Zum Thema Sorgerecht:
KV wollte dann kurz nach der Geburt plötzlich auch, dass mit der Vaterschaftsanerkennung eine gemeinsame Sorge festgelegt wird.
Ich habs nicht gemacht und kanns dir auch nur raten es zu lassen.
Als Vater braucht er für den Umgang keine gemeinsame Sorge.
Andersherum hasst du nur Probleme, weil du wirklich für jeden Pups eine Unterschrift von KV brauchst.
Mit alleinigem Sorgerecht ist es entschieden einfacher für dich.

Für den Unterhalt kannst du beim Jugendamt eine Beistandschaft einrichten, die kümmern sich dann dort um alles und du hast keine finanziellen Streitereien mit KV.

Unterhaltsanspruch hast du für dich auch die ersten 3 Jahren, ich habs über das Arbeitsamt mit ALG II geregelt, die wenden sich dann auch an KV und auch hier hast du dann keine finanziellen Streitereien mit deinem Ex.

Das wichtigste:
Du braucht Ruhe für dich und dein Kind.

Sollte das dein Ex nicht akzeptieren wollen oder können, muss er die Konsequenzen tragen.

Meine Hebamme sagte sehr treffend: Der Weg zum Kind führt über die Mutter.
Jeden Stress, den er dir macht, überträgt sich auch aufs Baby.



Ich wünsch dir noch eine schöne Restschwangerschaft und eine schöne Babyzeit.
Wenn du noch Fragen hast, kannst du mich gerne über VK kontaktieren.

Alles Liebe
awk + #baby 2 Jahre + #ei (habe als der Kleine 6 Monate alt war, meinen jetzigen Mann kennengelernt ;-) )

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Vielen Dank für deine liebe, sehr umfangreiche Antwort.
Das hat mir wirklich geholfen. Ich hoffe, ich bekomme das ohne viel Streitereien hin.
LG Annika

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P.S.:

Zum Thema Übernachten:

Das kannst du getrost die nächsten Jahre vergessen, dadurch, dass ich schon in der Schwangerschaft getrennte Wege geht, werden Übernachtungen erst ab ca. der Grundschule empfohlen.
Steht auch in der Broschüre.

Anders ist es immer, wenn eine Trennung stattfindet bei einem Alter von 2 Jahren und mehr.
Dann ist es für das Kind normal, mit dem Vater zu übernachten, da kommts dann eher zur Umgangsregelungen inkl.

Aber so nicht.