frage zum elterngeld-antrag

guten abend zusammen,

1. welche lebensmonate muss ich angeben? 1 bis 10 oder bis 12? hat man als alleinerziehende nicht 2 monate mehr?

2. kann / muss ich die rechte spalte (vater) frei lassen? die vaterschaft wurde bisher nicht anerkannt.

#danke gruß lena

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Hallo,

1. Als Alleinerziehende hast Du nur 14 Monate, wenn Du in Lohn und Brot vor der Geburt gestanden hast.
Bekommst Du KEIN Mutterschaftsgeld, dann gibst Du 1. - 12. an.
Weitere Infos hier:
http://www.elterngeld.net/

2. Nein!

Gruß,
Julia

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Super, ich #danke dir!

Gruß Lena

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muss ich dann mit dem antrag warten, bis die vaterschaft anerkannt wird? denn ich kann ihn ja eigentlich nicht angeben, wenn er rein rechtlich (noch) nicht der vater ist..

gruß lena

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Hallo Lena

Da Du alleinerzeihend bist,kannste 14Monate angeben,ab Tag der Geburt (acht Wochen Mutterschutz zählen mit).
Erzeuger brauchste nicht reinzuschreiben da du ja alleinstehend bist,musst dir son Schreiben vom Bürgerbüro holen wo drin steht das Du allein mit Deinem Kind wohnst.Und sie wollen ein Schreiben vom Jugendamt haben das Du das alleinige Sorgerecht hast.
Dies bekommst Du aber nicht da die vaterschaft noch nicht anerkannt ist.Ging mir genausso.Wurde erst diese Woche ein Vaterschaftstest gemacht.

lg hanechen udn Emily Shirley Marlene ET24.09

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na, jetzt habe ich ja zwei verschiedene antworten #kratz

wenn die vaterschaft erst anerkannt werden muss, dann geht mir das elterngeld ja flöten.. es wird doch nur 3 monate rückwirkend gezahlt.. und das mit der vaterschaft kann noch dauern, der kv reagiert nicht auf die post vom ja..

gruß lena

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Hallo,

die vorhergehende Antwort ist komplett falsch.

Das alleinige Sorgerecht, das Du ja automatisch hast, hat überhaupt nichts mit dem Elterngeldantrag zu tun - ergo benötigst Du auch nicht die negative Sorgerechtsbescheinigung vom Jugendamt (die Du natürlich sofort bekommen kannst, dafür muss nicht erst der Vater festgestellt sein, brauchst Du z.B. zur Einrichtung eines Sparbuches).

Du benötigst auch keine Bescheinigung, dass Du alleine wohnst#augen

Du musst nur die Daten über den angeben, der das Elterngeld beantragt - und das bist DU!

Du bekommst vom Standesamt automatisch diverse Geburtsbescheinigungen - u.a. für kirchliche Sachen, für das Kindergeld und eben für den Elterngeldantrag.
Und mit dieser Bescheinigung (und gegebenenfalls Deinen Lohnbescheinigungen) gibst Du den Antrag ab.

Und wie gesagt, wenn Du keinen Job zur Zeitpunkt der Entbindung hattest und kein Job auf Dich wartet, stehen Dir nur 12 Monate zu.
Nutzt Du das Elterngeld im eigentlichen Sinne, nämlich als Lohnersatzleitung, dann bekommst Du die zwei Partnermonate dazu.

Gruß,
Julia

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