besuchsrecht der großeltern?

hallo ihr lieben,

haben die großeltern das recht den kleinen 19 wochen zu sehen?

bei mir war es so das die eltern nebenan bei meinem freund wohnten aber sich kaum habenblicken lassen und immer erwartet haben das wir rüberkommen.

der opa hat immer streß gemacht und trinkt gerne mal ist wohl so bei den bauern. die haben sich immer in unsere beziehung eingemischt und mein freund fand es so in ordnungund es gab halt öfters streß.

der alte hat mich beleidigt und recht heftig angemacht. und dann haben sie nen streit herausgebrochen und sind mit dem kleinen weg ohne mich zu fragen und zu sagen wohin als ich mich dann mit meinem freund gestritten hab im nebenzimmer. es kam soweit das der opa vor mir stand und ich dachte der knallt dir gleich eine sowie der bruder meines ex. dann hab ich die polizei gerufen und hab erst nach über einer stunde mein kind wieder bekommen.

hab dann meine sachen gepackt und bin in meine wohnung. das ging dann noch neun wochen mit meinem freund wobei er sich hat kaum sehen lassen und seit 4 wochen ist schluß.

meine größte angst ist das die den kleinen sehen dürfen weil sie damals meine ängste (hund usw. nicht verstanden haben...

auch hieß es wennder kleine krabbeln kann dann bleiben die zäune unter strom, die würd er einmal anfassen und nie wieder. der teich bleibt, dann muß er halt schwimmen lernen und die vier hunde dürfen weiter frei rumlaufen der kleine kommt dannin einen 1x1 m maschendraht zaun..

prima was?

wer kann mir weiterhelfen??

lg melly

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Hallo!

Großeltern haben ein Umgangsrecht(bei einem so kleinen Baby mit Mama, mind. solange du stillst), wenn es dem Kindswohl dient, wovon erstmal ausgegangen wird.

Wenn du dem JA(so die GE es drauf anlegen) glaubhaft machen kannst WARUM du Sorgen hast(vor Allem die Aktion, das kidn mitzunehmen - Polizei soll das bestätigen), kann auch betreuter Umgang oder eben keiner vereinbart werden.

Aber du musst keinesfalls ein 19 Wochen altes baby abgeben - in dem Alter nicht mal zwingend zum Vater.

Allerdinsg sieht es anders aus, wenn dein Freudn den kleinen dann dorthin mitnimmt...

lg

melanie

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Hallo,

wenn Du keinen Umgang möchtest - und nach den Geschehnissen nachvollziehbar - dann sag NEIN!

Das Jugendamt kann nur vermittelnd tätig sein - wenn die Großeltern Umgang möchten, müssen sie diesen einklagen.

Allerdings wirst Du nicht verhindern können, dass der KV das Kind mit zu den Großeltern nimmt.

Gruß,
Julia

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wie schon eine Vorschreiberin erwähnte , mußt du ein 19 Wochen altes Kind noch nicht einmal dem Vater mitgeben . Er kann sein Umgangsrecht auch bei dir in der Wohnung haben . Ich würde an deiner Stelle mein Kind nicht aus dem Haus geben , wenn es noch keine 3 jahre alt ist . Laß die anderen doch prozessieren , dann erzähle du deine Geschichte mit dem Elektrozaun u.s.w vor Gericht und ich denke nicht , daß die Großeltern da ein Umgangrecht bekommen .

LG Pucki

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Er ist der Vater ihr seit nicht verh.er hatt umgangsrecht aber du kannst es so machen das er ihn nur unter aufsicht vom jugendamt sieht.Meine tochter war mal in ähnlicher situation ist schon 8 jahre her,der ex und siene eltern haben ihr immer mit gericht usw gedroht das war zu viel.mit ihrer einverständniss habe ich eine pflegschaft beantragt.Auf einmal hatte keiner mehr interesse am kleinen.Erst als ich wegezogen bin und tochter alleine lebte aufeinmal war das interesse wieder da.Er wollte gemeinsames sorgerecht was er aber nicht bekam sondern nur umgangsrecht alle 14 Tage unter aufsicht vom jugendamt 1 jahr lang.Seine Eltern mussten auch antrag stellen wegen besuchsrecht wurde aber abgewiesen mit der begründung(gottseidank)es wäre zu viel für das kind so viele neue bezugspersonen auf einmal.Er musste sich erst mal an den Vater gewöhnen.Der sich mittlerweile auch immer rarer macht da er eine neue beziehung eingegangen ist.Dein kind ist 19 monate alt ,habt ihr gemeinsames sorgerecht ?Wenn nicht hatt er umgangsrecht aber wen du denen vom Jugendamt sagst was los ist wird er ihn wahrscheinlich nur unter aufsicht sehn dürfen und wegen seine eltern naja ihr wart ja nicht verh also müssten sie auch umgangsrecht anfordern ob dem stattgegeben wird so wie die drauf sind glaube ich nicht.


Es bleibt mir überlasen ob ich dem erzeuger oder seinen eltern erlaube mein Kind zu sehn. Unter den Umständen würde ich es nicht erlauben.


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hallo

hoffe echt das die nicht auf den trichter kommen und ihn sehen wollen hab ja drei monate nebenan gewohnt und die waren höchsten 5-6 mal da

der kleine ist 19 wochen alt, noch keine monate ;-)

ich würde echt 1000 tode sterben wenn die ihn haben dürfen...

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Wenn du das alleinige sorgerecht hast entscheidest du ob und wann und wie oft dein ex euer kind besucht,nicht das er es mit nimmt in seine wohnung .Wenn die grosseltern es sehn möchten und du sagst nein bleibt ihnen nur der weg übers gericht das sie einen antrag auf umgangsrecht beantragen. Du musst denen dann erklären wieso du nicht möchtest oder wenn sie ihn sehn wollen dann können sie ihn bei dir besuchen die zeiten die festgelegt sind daran müssen sie sich halten sonst ist alles hinfällig.