Getrenntlebend von seinem Kind und Lohnsteuerkarte

Hallo

ich möchte mal fragen, wie folgendes so funktioniert.
#kratz
Wenn das Kind beim KV lebt, die KM nicht arbeitet, da sie noch ein weiteres jüngeres Kind hat. Wie funktioniert das mit der Lohnsteuerkarte?
Benötigt sie diese Lohnsteuerkarte fürs Arbeitsamt (War noch nie arbeitslos bzw. zuhause zum Kinder erziehen)? Muss da der Kinder Freibetrag eingetragen werden? Oder ist der Kinder Freibetrag nur relevant wenn man arbeiten geht???

Würde mich über Info`s freuen!

Vielen Dank
Gelberblizz

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erstens einmal Kinderfreibetrag, warum, das kInd lebt doch nicht bei dir. Ausserdem macht es fast keinen Sinn den zu beantragen.

Du kannst dir für das Kind ein halbes auf Lohnsteuerklasse eins eintragen lassen.

Bist du nun mit dem 2. Kind alleine oder mit einem Partner zusammen....(verheiratet)
das wäre dann auch relevant für die Lohnsteuerklasse.....


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bei der KM lebt ein Kind, beim KV leben zwei Kinder!
Die KM hat wieder geheiratet. Arbeitet angeblich nicht, hat aber jetzt eine Lebendbescheinigung beantragt! Weiß nur nicht für was???? Benötigt das das Arbeitsamt??? Ich versteh das gerade nicht so ganz!#kratz

Der KV ist geschieden und nicht wieder verheiratet und hat 1,5 Kinder auf der LSTKarte und arbeitet!
Der KV zahlt Unterhalt die KM zahlt keinen Unterhalt!

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jeder, der ein kind hat, hat ein halbes kind auf der lohnsteuerkarte. zahlt das elternteil, bei dem das kind NICHT lebt nicht mind. 75% des mindestunterhaltes, kann das andere elternteil den vollen kinderfreibetrag beantragen.

ist aber alles völlig egal, da das kindergeld mit dem kinderfreibetrag verrechnet wird hat man erst bei einem einkommen jenseits der 70.000 euro brutto was davon.

gruß, lollo

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Danke für deine Antwort.

Also ist es eigentlich egal wer den Kinderfreibetrag hat, und wer nicht!
Ich dachte immer dass das was bringt!
Wenn ich mal mehr Zeit habe, muss ich das mal ergoogeln!

Viele Grüße
Gelberblizz

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guckst du www.wikipedia.de:

Die Entlastungswirkung des Kinderfreibetrags übersteigt bei Steuerpflichtigen, die nach der Splittingtabelle besteuert werden, ab einem zu versteuernden Einkommen von rund 62.800 Euro das Kindergeld; bei Besteuerung nach der Grundtabelle liegt die Grenze bei ca. 32.800 Euro. Über diesen Grenzen hinaus, wird das Kindergeld auf die Steuerentlastung angerechnet.

gruß, lollo

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Hallo ihr lieben,

Ich hab da auch mal eine Frage an euch . Ich habe mich vom KV getrennt waren NICHT verheiratet aber haben zwei Kinder zusammen(alleiniges Sorgerecht und beide wohnen nun bei mir). Nun bin ich verheiratet und beide Kinder wohnen auch bei uns KV , will sich nich kümmern zahlt auch nicht! Da wir im April, geheiratet haben , hat sich nun auch unsere Steuerklasse geändert Mein Mann 3 (2,0 Kinder)und ich 5.(0 kinder). Wir haben noch eine gemeinsame Tochter nun seit Juli 13 , sie hat er drauf und mein Kind was ich hatte auch auf der Steuerkarte. Warum hat der KV ein Kind bei sich drauf?Wir arbeiten beide und der KV kann sich das eine Kind unterm nagel reißen.
Er arbeitet beim Schausteller ohne Steuerklasse und kriegt Hartz 4 .

vielen dank schon mal im vorraus =)

lg