Was ist, wenn man neuen Partner heiratet?

Frage steht oben. Würde mich interessieren, wie das dann abläuft? Der neue Partner wird doch wenn man ihn heiratet dann der rechtliche Vater oder? Hat der leibliche dann überhaupt noch Umgangsrecht? Muss er dann noch zahlen? Und vor allem könnte mein Kind dann den Namen vom neuen Mann ohne Probleme annehmen, oder müsste er mein Kind adoptieren??

Freu mich auf Antworten.

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uiuiui, welch ausdrücke. habe ganz normal gefragt. der leibliche vater hat kein interesse mehr an seinem kind und ich möchte trotzdem eine familie in der alle gleich heißen irgendwann mal. ist das so verwerflich? der leibliche vater darf sein kind immer sehn, wenn er das will. das war immer so und wird auch so bleiben das sieht mein neuer partner auch so, aber er hat da ja kein interesse dran.

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Sag mal kannst du eigentlich auch normale Antworten geben?
Ist ja furchtbar dieses Gemotze! Sie hat nur gefragt und du gehst wie ne Furie auf sie los!
In deinem Alter sollte man seine Gefühlswallungen besser im Griff haben, oder??

Kristin *kopfschüttel*

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"Der neue Partner wird doch wenn man ihn heiratet dann der rechtliche Vater oder?"

Nein.

"Hat der leibliche dann überhaupt noch Umgangsrecht? Muss er dann noch zahlen?"

Ja.

"Und vor allem könnte mein Kind dann den Namen vom neuen Mann ohne Probleme annehmen, oder müsste er mein Kind adoptieren??"

So einfach ist das nicht. Beim Namen kommt es darauf an, ob Ihr gemeinsames Sorgerecht habt und welchen Nachnamen das Kind jetzt hat (also Deinen oder den des KV). Hier muss der KV einer Namensänderung zustimmen.
Auch einer Adoption muss der KV zustimmen. Tut er dies hat er keinerlei Rechte und Pflichten mehr gegenüber dem Kind. Sprich kein Umgangsrecht und keine Unterhaltspflicht mehr.
Aber insbesondere in Bezug auf Umgang: Möchtest Du das Deinem Kind wirklich antun oder zeigt der KV keinerlei Interesse?

muemel

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Nein der neue Vater ist dann nicht rechtlich der Vater.
Auch hat der leibliche Vater immer noch Umgansrecht aber auch die Pflicht zu zahlen.
Das Kind kann der neue Partner adoptieren, wenn der leibliche Vater sein Einverständnis gibt.

Das mit dem Namen ist allerdings so eine Sache, es gibt die Möglichkeit den Namen des Kindes dem Rest der Familie anzupassen, nennt man Familienzusammenführung.
Es kann sich zwar der leibliche Vater querstellen, doch wir damit das ganze meist nur hinausgezögert.

Ich persönlich finde man sollte das mit dem Namen nur machen wenn auch der Vater einverstanden ist, immerhin ist er der Vater und möchte natürlich auch das sein Kind etwas von ihm hat.

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da du geschrieben hast er würde sich nicht kümmern, auch dann kann dein neuer Partner das Kind nicht ohne die Zustimmung des leiblichen VAters adoptieren.

Auch dann hat er noch Umgansrecht aber auch die Pflicht Unterhalt zu zahlen.

Wie kommst du überhaupt darauf das dein neuer dann der rechtliche Vater wird?
Ist doch klar dass das so nicht geht, immerhin hat er ja das KInd gezeugt.

Ihr solltet darüber wirklich in Ruhe sprechen.

lg carrie

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Bist Du ein Fake oder ist das der jämmerliche Versuch, mit nem ganz geschickten Schachzug den leiblichen Vater auszubooten?

Funktioniert so nicht. Auch ne Adoption geht nur mit Zustimmung des VATERS.

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"Der neue Partner wird doch wenn man ihn heiratet dann der rechtliche Vater oder?"

Unsinn, das geht nur durch Adoption.

"Hat der leibliche dann überhaupt noch Umgangsrecht?"

Aber selbstverständlich!

"Muss er dann noch zahlen?"

Wieder: Aber selbstverständlich!

"Und vor allem könnte mein Kind dann den Namen vom neuen Mann ohne Probleme annehmen"

Ja, das Ganze nennt sich "Einbenennung" (Tipp: googlen) und geht - sofern das Kind bisher den Nachnamen der Mutter trägt und diese alleiniges Sorgerecht hat - problemlos, es ist keine Zustimmung vom Kindsvater erforderlich.

"oder müsste er mein Kind adoptieren??"

Nein.

Ch.
...dies sich fragt, wer eigentlich immer den Leuten so einen Unfug wie Deine Aussage mit dem "rechtlichen Vater" erzählt...

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Hallo!

Der KV muss weiterhin Unterhalt für das Kind zahlen obwohl die Mutter neu verkeiratet ist??? Das höre ich zum ersten Mal#kratz...

Ist das immer so oder nur unter bestimmten Voraussetzungen??

Danke für die Info ;-)

LG Carrie

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Hallo Carrie,

ja das ist immer so. Solange der KV auch der Vater bleibt - das kann sich allerdings nur durch eine Adoption ändern.

Was entfällt ist der Betreuungsunterhalt für die KM.

Viele Grüße
der kwer_

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Meine Tochter hat meinen Nachnamen und ich habe das alleinige Sorgerecht. Also könnte ich das mit der Namenszusammenführung machen. Ich weiß auch nicht, habe das schon öfter gehört die Sache mit heiraten und rechtlichem Vater...
Will dem leiblichen Vater die Vaterschaft ja auch nicht aberkennen! Habe da wohl etwas ungenau geschrieben im ersten Beitrag. Er kann sein Kind IMMER sehn, nicht nur alle zwei Wochen, er könnte meinetwegen fast jeden Tag vorbeikommen und sich mit der Kleinen beschäftigen. Will er aber nicht. Mein neuer Partner sieht das genauso (das die Kleine immer Kontakt mit dem richtigen Papa haben soll wenn er das will). Sie hat auch noch keinen Bezug zu ihm (sie ist 15 Monate, als sie 9 Monate war hat er uns verlassen). Deswegen werd ich ihm nicht mehr hinterherlaufen (wie bisher) dass er sich ums Kind kümmert. Das muss von ihm aus kommen sonst bringt das auch der Kleinen nix. Natürlich würde ich da vorher mit ihm drüber reden!!! Aber es liegt ja noch in der Zukunft, wollte mich nur vorab informieren mehr nicht.

Danke für die Antworten!

Liebe Grüße

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wie schon gesagt wurde, wenn du heiratest, ändert sich für das kind rechtlich gesehen nichts. nur weil du heiratest, bekommt es keine neuen rechtlichen vater.

wegen der einbenennung bedenke: das geht nur einmal. wenn du jetzt also heiratest, das kind einbenennen lässt, es somit den namen deines mannes trägt, ihr euch trennen solltet und du wieder heiraten solltest oder deinen mädchennamen annehmen wollen solltest, wird das kind immer den namen des stiefvaters, deines dann ex-mannes tragen.

es wäre weit einfacher, wenn du heiratest, dass dein mann deinen namen und somit den des kindes annimmt. soweit sollte die emanzipation sein.

gruß, lollo, mit 3 kindern von 3 vätern, eines davon ehelich und dennoch tragen alle meinen mädchennamen. und wenn ich 2009 wieder heirate wird mein mann meinen namen annehmen. alles andere wäre schlicht falsch.

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Hallo,

wegen des Namens gäbs eine ganz einfache Lösung.
Dein Zukünftiger nimmt einfach deinen Namen an.

War bei uns genauso. Meinen Mädchennamen wollt ich sowieso nicht hergeben und mein Mann war einverstanden, da sein Nachname sowieso recht einladend für blöde Scherze war.

Lg