Kind auf Steuerkarte - Welche Rechte hat der Vater bzw. die Mutter?

Hallo,
wie ist der oben beschriebene Sachverhalt?
Nochmal im Detail:
Die Mutter ist alleinerziehend. Der Unerhalt zahlende Vater hat, ohne das mit der Mutter abzusprechen, ein halbes Kind auf seine Steuerkarte eingetragen. Die Mutter lebt im Moment von ALG 2. Im Moment ist wohl egal, ob das halbe Kind beim Vater drauf steht? Für die Mutter ändert sich wohl nix an dem was sie bekommt (ALG2)? Wenn sie nun aber arbeiten geht, was demnächst mit viel Glück ansteht, kann sie dann verlangen, daß der Vater ihr das voll Kind auf der Steuerkarte überlässt?
Wer kennt sich aus?
porterhouse

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voll Unterhalt zahlender Vater kann meines Wissens nach auch das halbe Kind auf die LStK. nehmen.

Abgesehen davon ist es (solange sie ALG II bezieht) egal. Wenn sie selbst wieder arbeitet, reden wir von ca. 5 Euro Unterschied - aus meiner Sicht kein Streitwert.

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wenn er unterhalt zahlt hat er ein recht auf das halbe kind auf der lohnsteuerkarte. wenn nicht, dann nicht.

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"kann sie dann verlangen, daß der Vater ihr das voll Kind auf der Steuerkarte überlässt"

Nein.

Wenn dann hat er übrigens das Kind eintragen lassen und nicht "eingetragen" - und "absprechen" muss der Vater mit der Mutter da mal rein gar nichts, solange er Unterhalt zahlt!

Tipp: Mal bitte von einem landläufigen Denkfehler verabschieden! Es ist nämlich nicht "halbes Kind", sondern ein Zähler von 0.5 (sprich: Nullpunktfünf). Stell' dir nämlich mal vor: Bei uns gäbe es nach Deiner Zählung nämlich 1,5 Kind. Ich habe 0.5, mein Mann hat 0.5 und der Kindsvater auch, alle drei jeweils 0.5 Kinderfreibetrag für ein einziges Kind! Alles völlig rechtens! Würde der Kindsvater heiraten, dann hätte sie sogar auch NOCH ein 0.5 - und mich müssten die noch mal fragen, sowas aber auch.

Wie meine Vorschreiberin schon schreibt, bei einem mittleren Einkommen macht der Kinderfreibetrag ca. 5,- netto aus, wow, was hat der böse böse Kindsvater sich für einen Einkommensvorteil erhascht - OHNE das auch noch "abzusprechen"... #augen

Unglaublich übrigens, wie viel bitterer Brass auf einen Kindsvater in Deinen wenigen Zeilen mitschwingt!

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Hallo,

das mit dem drei bis vier mal 0,5 Kinderfreibetrag hätte ich gerne mal erklärt!

Dankeschön
Tina

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Darf ich?

Bei Steuerklasse IV haben beide Ehepartner immer (!) die gleichen Kinderfreibeträge auf ihrer Steuerklasse.
Hat nun einer von beiden Kinder aus einer früheren Beziehung und bekommt dafür die Freibeträge, so werden diese automatisch auch bei dessen Ehepartner eingetragen. Also z.B:

1 Kind:
Mutter 0.5
Vater 0.5
Ehemann der Mutter 0.5
Ehefrau des Vaters 0.5

Einen Vorteil gibt es durch diese Konstellation aber nicht, weil die Freibeträge eh bei der Steuererklärung berücksichtigt werden...

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"noch nicht mal fragen" sollte es natürlich heißen.

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Hallo

Wieso sollte er nicht. Schliesslich zahlt er Unterhalt und es ist ja auch sein Kind.


Bianca

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Hi,

wenn der Vater Unterhalt zahlt, bekommt er automatisch das Kind auf seine Steuerkarte. (Also kann man ja nicht sagen, er hätte es ohne Absprache eintragen lassen.)
Nur, wenn er nicht, bzw. in unzureichender Höhe zahlt, kann die Mutter das halbe Kind auf sich übertragen lassen.

Viele Grüße
Nicole