Scheidung und Umzug in eine andere Stadt, wer weiss Rat?

Hallo,

ich frage hier im Auftrag einer Freundin.

Sie hat sich vor ein paar Tagen von ihrem Mann getrennt. Die beiden wohnen noch zusammen, die Mietwohnung läuft auf seinen Namen.

Sie möchte nun ausziehen und auch aus der Stadt zu mir in die Stadt ziehen. Wir wohnen einige hundert Kilometer auseinander entfernt.

Meine Frage nun ob das Möglich ist. Sie bezieht derzeit nur Kindergeld. Hat sie überhaupt anspruch auf Arbeitslosengeld 2? Wie muss sie das machen mit dem Unterhalt den ihr Mann zahlen muss oder gibt es da eine andere Regelung, denn die Ehe hat ganze 3 (!) Monate gehalten #schock.

Wäre kllasse wenn jemand hier bescheid weiss....

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Ist das Kind von Ihrem Mann und Ihr oder hat sie es mit in die Ehe gebracht?

Wenn es KEIN gemeinsames Kind ist hat sie nach 3 Monaten Ehe KEINEN Anspruch auf unterhalt.

Ist es ein gemeinsames Kind hat sie Anspruch auf Unterhalt für die nächsten 8 Jahre bis sie Halbtags eine Stelle annehmen muss und dann ist der nächste minderungspunkt wieder wenn das Kind 16 ist.


ABER!!!!! Wenn es ein gemeinsames Kind ist DARF sie gar nicht Hunderte Kilometer wegziehen sondern maximal im Umkreis von 50 Kilometern!

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Die Kinder hat sie mit in die Ehe gebracht...

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Kein Unterhalt und keine Unterstützung. Da heisst es dummerweise selber arbeiten auch wenn es manchen weiblichen Wesen nicht so in den Kram passt!

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Okay, deiner Freundin selbst stehen 3 Monate Unterhalt (Trennungsunterhalt) zu..Viel Spass damit den Kerl abzu kochen! gem. anderen hier die es ja sooooo viel besser wissen.

Sie sollte sich mal an den KV wenden denn DER ist unterhaltspflichtig.

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Hallo,

so einfach kann Sie nicht in eine andere Stadt ziehen und schonmal garnicht mehrere 100km da die beiden wohl das gemeinsame Sorgerecht für das Kind haben da muss der KV dem Umzug zustimmen tut er das nicht. Hat die Mutter Pech gehabt.

Unterhalt steht ihr auch zu wenn die Ehe nur 3 Monate gehalten hat zwar nicht viel aber immerhin. Unterhalt für das Kind so oder so. ALGII kann sie beantragen wird aber auf den Unterhalt für Sie angerechnet.

LG Elixir