also nochmal:alleinerziehend trotz zusammenleben mit neuem partner?

also, meine Freundin hat mir etwas erzählt, und ich kann das fast gar nicht glauben.

ich hab mir in letzter zeit immer sorgen gemacht, wie ich mit einem Halbtagsjob über die Runden kommen soll, wenn ich mit meinem Freund zusammen ziehe.

Wenn ich dann noch selbst die Tagesmutterkosten oder ide kindergartenkosten übernehmen müsste...

nun meinte meine freundin, dass das JA mir die Tagesmutter/und /oder Kindergartenkosten zumindest anteilig bezahlen würde, weil ich trotz, dass ich mit einem neuen mann zusammen lebe als "allein erziehend" gelte- weil mein kind ja nunmal einen anderen KV hat.

bei ihr wäre das so gewesen, selbst nach der Heirat mit ihrem neuen Mann.

ist das wirklich so? Mich würden besonders Antworten aus NRW interessieren!



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Wenn du mit Kind mit einem Mann zusammenlebst, egal ob es der Kv ist oder nicht, dann bist du NICHT alleinerziehend!

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man in black hat dir ja schon geantwortet.
Weisst du denn nicht, weshalb es Allein erziehend heisst?

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es war wohgl falsch von ihr ausgedrückt, bzw liegt sie falsch. mir war das schon klar, daher haben wir ja auch diskutiert, aber sie meinte sie hätte Recht und ich halt auch....daher wollte ich meinungen hören.

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die bezuschussung der kita kosten hängt nicht vom status alleinerziehend ab. geh doch mal zum JA und mach dich kundig anstatt irgendwem irgendwas zu glauben. der zuschuss kann erstmal von allen beantragt werden, obs was gibt hängt vom haushalt netto einkommen ab, falls dir der begriff was sagt. abzugsfähige kosten sind miete, fahrtkosten, private haftpflicht, Forderungen wie z.b. rückzahlung bafög....

dann kann man mit arbeit faktisch nicht schlechter gestellt sein als ohne, dtl ist ein sozialstaat und fängt schwächefälle auf. verdienst du halbtags weniger als du zum leben brauchst, springt der staat ein: mit alg2. oder kinderzuschlag, oder wohngeld.... je nachdem was in frage käme. ferner lebst du ja dann mit einem weiteren verdiener (theoretisch) im haushalt, er zahlt ja sicher euch seinen beitrag für die haushaltkasse.

so und die frage zum thema alleinerziehend trotz zusammenziehen..... kannst du dir selbst beantworten. falls nicht: du lebst dann mit jemanden zusammen, ihr führt einen gemeinsamen haushalt, du bist nicht allein und auch nicht alleinerziehend. wenn er sich nicht an der erziehung beteiligt....ist das p.p. persönliches pech. das hat aber nix mit dem rechtl. status alleinerziehend zu tun.

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okay: dann sagen wir mal war es von ihr falsch ausgedrückt. ich habe es nämlich auch so gedacht.

aber was ich nicht verstehe ist, dass bei ihr nur IHR Einkommen gewertet wurde (faktisch also fast keines)----daher hat sie fast ALLES erstattet bekommen, obwohl der Mann 300netto verdient.

das verstehe ich nicht#gruebel

wenn ich also mit meinem Freund zusammenziehe wird auch sein netto-Einkommen herangezogen bei der Beurteilung ob ich einen Zuschuss bekomme?

tut mir leid, wenn cih so doof frag und klar geh ich noch zum JA und erkundige mich.

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"obwohl der Mann 300netto verdient. "

Naja, die Welt ist das ja man nicht an Einkommen!

Bist Du sicher, dass Deine Freundin alles korrekt gemeldet hat? Oder hat er tatsächlich nur 300 Euro Netto, dann wäre es auch nciht verwunderlich, wenn das nciht angerechnet würde.

Verheiratet ist sie definitiv nicht alleinerziehend und dann wird auch sein Einkommen angerechnet.


Gruß,

MM

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Du bist nur alleinerziehend wenn Du auch alleine wohnst

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bullshit - da hat sie dir mal richtig quatsch erzählt.
und bei ihr sei das so gewesen?? wo lebt die denn?? das ist ja überhaupt nicht möglich - da hat sie dir auch nen bären aufgebunden...

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Also ich bin nicht alleinerziehend, da ich mit meinem Freund zusammenlebe und wir meinen Grossen Sohn gemeinsam erziehen (haben auch noch eine gemeinsame Tochter).

Mein Grosser ist aber nicht von ihm. Den Kiga bekomme ich von der Stadt bezahlt weil da nur das Einkommen der Eltern berücksichtigt wird bei denen das Kind lebt (also nur meines als Studentin). Fakto: das Einkommen meines Freundes wird nicht berücksichtigt weil er meinem Sohn gegenüber nicht unterhaltspflichtig ist. Der Unterhalt (den mein Ex aber nicht zahlt) wird mir als Einkommen mit angerechnet.

Jedoch: bei allen anderen Sozialleistungen wie Hartz4 oder ähnliches würde sein Einkommen dazu gerechnet weil wir ja eine EheähnlicheGemeinschaft (heisst das so?) darstellen.

liebe Grüsse

Nici

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Hallo,

ja nici, da kann ich genau zustimmen...
so ist es richtig, so gehts mir auch....

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Hallo,
ich war auch mal alleinerziehend und habe weil ich im Erziehungsurlaub war Sozialhilfe bekommen .
Als mein neuer Partner , also nicht! der Kindsvater bei mir einzog und ich das dem Amt meldete wurde mir die Sozialhilfe für mich und ! mein Kind komplett gestrichen !!! - es sei ja jetzt ein Einkommen da !!!
Was bedeutete , dass mein neuer Freund für mich und mein Kind finanziell komplett aufkommen musste .
Soviel dazu .....

LG julia




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hey,

ich habe heute meinen kindkrankenschein an die krankenkasse schicken müssen.dort wird gefragt ob ich alleinerziehend bin.da ich verheiratet bin, aber nicht mit dem kv stand ich vor einem rätsel.lt krankenkasse bin ich alleinerziehend, weil mein mann ja nicht sorgeberechtigt ist und keinen anteil am kindkrank hat. ABER, bei allen ämtern und behörden muss man ,wie in deinem falle, eine eheähnliche gemeinschaft angeben. dann wird geprüft, ob inwieweit der neue partner euch finanziell unterstützen kann - das hängt von den ämtern ab. aber generell bist du ohne heirat alleinerziehend.

vg thiedi

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also, ich galt als alleinerziehend, obwohl ich verheiratet war, nicht jedoch mit dem vater des kindes. für den KIGa galt nur mein einkommen, ich hatte keins und somit wurde der kiga komplett vom jugendamt bezahlt. obwohl mein damaliger mann echt schotter verdient.

einfach beim jugendamt antrag einreichen und abwarten. ich hab, wie gesagt, kiga voll gezahlt gekriegt trotz ehe.

gruß, lollo