Vaterschaftsanerkennung: Welche Fragen stellt der Richter?

Hallo,

also ich bin allein erziehend und demnächst wird der Termin beim Amtsgericht stattfinden. Mein Sachbearbeiter vom JA meinte, ich soll da beweisen, dass der Angeklagte der Kindesvater ist. Was soll ich denn da sagen, außer dass ich in der gesetzlichen Empfängniszeit (oder wie es da heißt) nur mit dem Kindesvater geschlafen habe?

Zitiere: „Das Gericht beabsichtigt Sie (also mich) zu vernehmen“. Was könnten die noch fragen? Habe bei jemandem hier gelesen, dass der Richter fragt, wie lange man zusammen war. Was spielt das denn für eine Rolle, wenn man in der Zeit nur mit dem einen Mann Geschlechtsverkehr hatte?

Möchte so schnell wie möglich die Sache hinter mich bringen und mich einigermaßen darauf einstellen, auch auf unangenehme Fragen. (Ich weiß, dass da keiner nach Details fragt ;-) , aber auch in neutralen Worten wie „Geschlechtsverkehr“ vor anderen darüber auszusagen, wird mir sicherlich schwer fallen.)

Wer kann mir mit seinen Tipps /seiner Erfahrung helfen bezüglich der Fragen?

Danke im Voraus.

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du kannst nur gefragt werden, ob der von dir angegebene deiner meinung zu 100% der KV ist. mehr wird im normalfall nicht gefragt!

wie lange du mit ihm zusammen warst ist für die vaterschaftsanerkennung irrelavant.
mehr wird er im normalfall nicht fragen.
falls er aber noch mehr fragt, was zur urteilsbildung beiträgt, dann beantworte einfach. der richter stellt sicherlich keine verbotenen fragen.
der KV ist in der beweispflicht, dass er nicht der KV ist. wenn anhand von mündlichen aussagen kein nenner gefunden wird, wird er einen gerichtlichen vaterschaftstest anordnen. das wird dann teuer - wenn er der KV ist, dann muss er die gesamten kosten dafür tragen.

du kannst dem ganzen absolut gelassen gegenüber treten, wenn du ein reines gewissen hast.

lg
brujita

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Huhu!

Also ich habe das gerade alles hinter mir. Denke das ist von Richter zu Richter unterschiedlich. Bei mir war es so, daß er gefragt hatte ob ich, in dem besagten Zeitraum mit dem Kindesvater Geschlechtsverkehr hatte, der Zeitraum ging bei mir von Februar 06 bis Juni 06 und im März 06 wurde mein Kleiner gezeugt. Dann würde ich auch noch gefragt, ob ich in dem besagten Zeitraum noch Geschlechtsverkehr mit einem anderen hatte. Ansonsten wirst du noch gefragt wann dein Kind geboren wurde und halt persönliche Daten, wie Name, Anschrift, Beruf etc. Wir waren binnen ner halben Stunde durch damit. Zum Schluss wurde dann noch der Vaterschaftstest gerichtlich angeordnet und dann bekamen wir irgendwann Post vom Gesundheitsamt, wo sie den Test dann durchführten. Das Testergebnis ist nun da und jetzt kommt noch eine abschliessende Verhandlung bezüglich der Festlegung des Unterhaltes etc.
Also, es ist nichts schlimmes, du hast ja letzendlich nichts zu befürchten wenn du genau weisst, daß er der Vater ist. Mach dir nicht so viele Gedanken, das wird schon alles!

LG
Bianca

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Hallo... also bei mir haben die es nicht Geschlechtsverkehr genannt - sondern beiwohnen. Kicher*

Also mir wurde beim Jugendamt ein Zeitraum von über 3 Monaten genannt und ich sollte sagen mit wem ich in der Zeit alles Sex hatte. Ich sagte das ich weiß an welchem Tag mein Kind entstand und das ein Zeitraum von 3 Monaten quatsch ist. Ich war aber nur 6 Wochen mit dem Kindsvater zusammen. Die 3 Monate sind wegen frühgeburten und so. Ich sagte das sie keine Frühgeburt wäre.
Na jedenfalls habe ich dann noch meinen anderen ex angeben- da sie mich so drängte. Der wurde dann auch vor Gericht geladen - was ich vorher gar nicht wußte. Gott war das alles Peinlich. Die Männer wurden dann gefragt ob sie mir in diesen 3 Monaten beigewohnt hätten und sie haben das Bejat. Ich habe dann aber nochmal erklärt das der 2 niemals in frage käme. Danach wurde der Vaterschaftstest angeordnet! Natürlich hatte ich recht wer der Papa war.

Mach dich nicht verrückt- die wollen nur die Fakten- habt ihr oder habt ihr nicht. Peinlich ist es trotzdem.

Viel Glück !