KV hat kein Sorgerecht, welche Rechte hat er?

Hallo,
jetzt bin ich wohl oder übel auch eine alleinerziehende mami #gruebel
dank meinem exfreund war das jugendamt heute hier :-[ ich hab gefragt wie es aussieht mit seinen rechten, diese hochnäsigen damen haben mir nur gesagt dass der KV das recht hat seinen Sohn zu sehen.
Ich hab den beiden dann versucht zu erklären dass ich inzwischen angst vor diesem mann habe, da er mir ständig hinterherfährt, hinterherspioniert und mir gedroht hat den kleinen nicht mehr herzugeben wenn er ihn mal hat. das hat die Damen aber nicht die Bohne interessiert, sie sind der Meinung dass mein Sohn den Kontakt zum Vater braucht. :-[
Toll, und dass ich inzwischen nicht mehr ausm Haus gehe weil ich Angst habe ihm zu begegnen interessiert natürlich keinen.
wie sieht das ganze denn rechtlich aus? weiß das jemand?
Hat der KV das Recht den Kleinen abzuholen und bei sich zu haben? Oder kann ich darauf bestehen dass er seinen Sohn nur bei mir zu Hause besuchen darf? Wie oft darf er ihn besuchen? Bzw. kann ich es auch komplett verbieten? Ich habe inzwischen wirklich Panik vor diesem Menschen und will ihn weder sehen, noch in der Wohnung haben, geschweige denn ihm den kleinen anvertrauen. #gruebel

uggl & tobias 27.4.07

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ach ja hatte was vergessen
hat der vater ein recht darauf den kleinen an weihnachten, ostern und geburtstag etc... zu besuchen bzw zu sich zu holen?
oder regelt man sowas unter sich?

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hallol,

der KV hat das umgangsrecht, welches du sogar fördern musst. es muss schon etwas ziemlich heftiges passiert sein, wenn du so angst vor ihm hast.
in unserem staat ist es aber nun einmal so, dass erst etwas passieren muss, bevor du etwas machen kannst. so lange er dir und eurem sohn nichts angetan hat sondern nur mit worten droht, schaut es eher schlecht aus.
du solltest aber in jedem fall noch einmal den kontakt zum JA suchen und mit ihnen in jedem fall betreuten umgang vereinbaren. wenn die sachbearbeiterin dich ignoriert, dann geh zum JA-leiter.
wieso waren die überhaupt bei dir? so ohne grund kommen dir schließlich nicht vorbei - was hat er dir beim JA vorgeworfen?

lg
brujita

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er hat mir gesagt dass er dort angerufen hat weil er den kleinen in den letzten sechs wochen nicht sehen durfte.
ich hab die frau vom JA aber heute gefragt warum sie jetzt überhaupt gekommen ist und sie meinte dass ihr gemeldet wurde dass wir so viele Tiere in der Wohnung hätten, die Wohnung nicht sauber sei, in der Wohnung geraucht wird und der Kleine immer nur in der Wohnung sei und nie nach draussen kommen würde :-[
Sehr schön was mein ex dene alles für einen Mist erzählt hat, ich könnt ihn immer noch....... :-[

danke für deine antwort übrigens ;-)

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oh, das nenn ich ne steilvorlage!
zeig ihn wegen verläumdung an, wenn das nicht der wahrheit entspricht.
außerdem hat er dem JA dann ganz deutlich gezeigt, dass hier die bedenken deinerseits absolut berechtigt sind! such du den kontakt zum JA und hol dir hilfe in dieser situation.lg
brujita

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Hallo uggl,

der kv hat das umgangsrecht was du fördern musst.
dem JA interessiert es herzlich wenig, ob ein kv der mutter die rübe einhaut oder sonst was- solange er dem kind nichts tut, hat er das recht sein kind zu sehen. wie oft und wie lange und ob er den kleinen alleine mit sich nehmen kann und über die feiertage, wird von euch geregelt- es sei denn, es wird gerichtlich geurteilt. dann wird das für euch geregelt.
allerdings gibt es einen betreuten umgang.
eure situation ist derbe angespannt und solange ihr euch nicht in den griff bekommt, ist das das schlimmste für euer kind. mit der zeit- so habe ich es bei mir gesehen- entspannt sich die lage und man wird ruhiger.
es ist wichtig, das ihr euch für das kind zusammenreißt.
du solltest dem kind nicht den vater vorenthalten.
denn euer kind kann für eure situation am aller wenigesten. und ein kind braucht beides, mutter wie vater.
ich denke, dass ich dich recht gut verstehen kann, wie du dich fühlst, dass du am liebsten möchtest das er das kind nicht mehr sieht etc....
wenn du angst hast, wende dich bitte an einen familienanwalt, lass dir helfen, dich beraten.
anzeigen kannst du auch, aber ob das was hilft, bezweifele ich einfach mal- gut es kommt immer auf die umstände an.
angst zu haben ist megaübel für dich und deinen sohn.
zumal euer kind ist grad mal 5 monate alt!!!!

wünsche euch alles liebe und versuche was möglich ist,
das es eine gute regelung und lösung für euch gibt.

lg ragdoll

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Hallo,

das Jugendamt hat in Besuchs- und Umgangsangelegenheiten überhaupt nichts zu melden - das dem so wäre, ist ein verbreiteter Irrglaube.
Sie können höchstens vermitteln und versuchen, alle Beteiligten an einen Tisch zu bekommen.
Aber ob, wann und wie viel der KV das Kind sieht, können sie nicht regeln, sondern nur das Familiengericht.
Dort werden die Mitarbeiter gegebenenfalls angehört, wenn sie eine Meinung haben, bzw Einblick in die Angelegenheit hatten.

Nimm Dir einen guten Familienanwalt und warte erst einmal ab.
DU kannst die Regeln für den Umgang festlegen.
Du kannst auch erst einmal "Nein" zu allen Forderungen sagen.
Du kannst auch nicht zu irgendwelchen Gesprächen im Jugendamt gezwungen werden.
Wenn der KV mehr möchte oder ihm irgendetwas nicht passt, muss er aktiv werden und selbst vor Gericht gehen - oftmals erledigt sich die Angelegenheit dann von selbst und die Väter haben kein Interesse mehr (das ist übrigens der Erfahrungswert eines Jugendamtmitarbeiters!).

Laß Dich nicht kirre machen und such Dir schnellestens einen Ansprechpartner, der Dir zur Seite steht und Dich, auch dem Jugendamt gegenüber, vertritt - Deinen Anwalt!

In diesem Sinne alles Gute,
juliafranziska

P.S. Diese Infos habe ich übrigens aus erster Hand: Von einer leitenden Jugendamtsmitarbeiterin!

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Es kann durchaus stimmen, was Du da von dir gibst, nur hast Du dabei vergessen, daß es überhaupt keine festgelegten Gesetze gibt, wie oft und wann der Umgang stattfinden sollte. Selbst das Familiengericht hält sich nur an Richtlinien.
Frau/Mann kann bzw. macht sich das Leben selbst schwer, wenn die Paarebene noch nicht verarbeitet ist.

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Hallo,

1. Gebe ich hier nichts von mir - diese Formulierung ist einfach nur daneben.

2. Was willst Du mir mit dieser Antwort eigentlich sagen?

3. Halt, sag nichts - Ich lege nicht wirklich wert darauf, mich mit Dir, lonewolfdakota, elgolfo etc, zu unterhalten.
Deine fanatische Pro-Kindsvater-Einstellung ist hier hinlänglich bekannt und für mich keine Gesprächsgrundlage.

In diesem Sinne,
juliafranziska

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Der KV hat mehr Rechte als dir lieb ist. Eine Besuchsrechtsverweigerung kann bis zum Entzug des Sorgerechts führen.

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"Eine Besuchsrechtsverweigerung kann bis zum Entzug des Sorgerechts führen."
>>> Das hättest Du wohl gerne ... Hör auf, den Frauen hier ständig mit dieser Halbwahrheit Angst machen zu wollen.

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Belege mir das gegenteil.

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Das Jugendamt hat keine Weisungsbefugnis/Entscheidungsgewalt!

Wende Dich an eine versierte Anwältin, die sich mit Stalking und Familienrecht auskennt. Ich hoffe sehr, dass Du seine Handlungen jedesmal anzeigst/angezeigt hast.

Termine beim Jugendamt musst Du ohne richterliche Anordnung sowieso nicht wahrnehmen und schon gleich 2 Mal nicht zusammen mit einem Mann, der Dich bedroht.

Wegen der dauerhaften Bedrohung wende Dich an:

www.weisser-ring.de

Lass den Mal mal das Besuchsrecht einklagen, mal sehen wie weit er kommt, wenn er die KM bedroht.

Gruß

Manavgat

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Termine beim Jugendamt musst Du ohne richterliche Anordnung sowieso nicht wahrnehmen

gillt das auch wenn das jugendamt einfach vor der tür stehen würde und in die wohnung will? #kratz

lg uggl

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Natürlich gilt das dann auch. Schließlich gilt bei uns die Unverletzlichkeit der Wohnung. (siehe Grundgesetz)

Das Jugendamt kann - wenn Gefahr im Verzug ist - mit einer richterlichen Anordnung wiederkommen. Allerdings machen die das nur, wenn ein begründeter Verdacht auf Kindesmißhandlung/vernachlässigung besteht.

Gruß

Manavgat

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huhu

füge dir ma ne info zwecks betreutem umgang rein, viell isses ja was für dich!

Wenn der betreuende Elternteil Bedenken hat(warum auch immer), dass Sie Ihr Kind alleine sehen, dann ist ein betreuter Umgang die Lösung des Problems. Denn der Elternteil wird Ihnen dann alleine das Kind nicht mehr mitgeben. Sie stehen also vor der Alternative, Ihr Kind gar nicht mehr zu sehen oder wenigstens "unter Aufsicht". Auch wenn Sie bei Gericht einen Antrag auf Gewährung des Umgangsrechts stellen, dauert das Verfahren oft mehrere Monate, in denen Sie Ihr Kind nicht sehen würden. Zumindest bis zu der Gerichtsentscheidung sollten Sie sich mit dem betreuten Umgang zufrieden geben. Hierbei handelt es sich ohnehin nur um eine vorübergehende und auf max. 10 Treffen befristete Regelung.

Der betreute Umgang wird z.B. bei den Bezirkssozialdiensten des Jugendamtes oder beim Kinderschutzbund durchgeführt. Dort können Sie mit Ihrem Kind in den Räumen spielen. Es ist aber immer ein Mitarbeiter der jeweiligen Stelle dabei. Die besten Stellen sind sehr beliebt. Melden Sie sich also frühzeitig dort an.

Das betreute Umgangsrecht ist in vielen Fällen der einzige Weg zurück zu einem "normalen" Umgang mit Ihrem Kind. Es muss auch nicht nur zu Ihrem Nachteil sein. Insbesondere z.B. dann, wenn Sie Ihr Kind länger nicht gesehen haben, helfen Ihnen die dortigen Mitarbeiter wieder "richtig" mit Ihrem Kind zu reden und zu spielen. Sie haben damit auch einen Ansprechpartner für Ihre Probleme mit dem Kind.

Der betreute Umgang wird in der Regel 14 - tägig für etwa 1 - 2 Stunden durchgeführt. Es finden - je nach Einzelfall - bis zu 8 oder 10 Termine statt. Abschließend wird, zumindest beim Kinderschutzbund, ein Gespräch mit beiden Eltern geführt und versucht, das zukünftige künftige Umgangsrecht zu organisieren.

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so und noh etwas über wer hat wie oft umgangsrecht!


Wer hat wie oft ein Umgangsrecht?
Folgende Personen haben ein Umgangsrecht:

das Kind

die Mutter bzw. der Vater

Großeltern

Geschwister

Stiefeltern

Pflegeeltern

Der Gesetzgeber hat zur Häufigkeit der Besuche keine Richtlinie geben wollen. Wie oft Sie also Ihr Kind sehen dürfen, müssen Sie mit dem anderen Elternteil absprechen und gemeinsam eine für Ihren Fall passende Regelung finden.

In der Regel wird ein Umgangsrecht alle 14 Tage von Freitagnachmittag bis Sonntagabend gewährt, sowie einen Tag der hohen Feiertage (Ostern, Weihnachten) und unter Umständen einen Teil der Schulferien.

Bei jüngeren Kindern (bis Grundschulalter) muss nicht unbedingt eine Übernachtung oder ein längerer Ferienbesuch gewährt werden.

Wichtig ist für das Kind, dass die Besuche regelmäßig stattfinden und das Kind weiß, wann es den anderen Elternteil wieder sieht. Ein periodischer Umgang von jeweils kurzer Dauer ist gegenüber längeren zusammenhängenden Aufenthalten grundsätzlich die bessere Lösung. Berücksichtigen Sie auch das andere Zeitempfinden des Kindes.

Entscheidend ist letztlich, wie die bisherigen Besuche organisiert waren und geklappt haben. Warum kann es so nicht beibehalten werden?