Umgangsverzicht??????? Gesetzlich bzw gerichtlich zulässig????

Hallo ihr Lieben,

habe da mal eine Frage.

Habe am 27.08.07 meinen Sohn zur Welt gebracht. Lebe von dem KV getrennt.

Nach vielen Hürden (Vaterscgaftstest, etc....#augen)werde ich nun am Mittwoch den letzten gemeinsamen Gang mit ihm zum JA machen , damit er die Vaterschaft unterschreiben kann und sich das mit dem Unterhalt etc alles regelt....

Nun hat er immer wieder gesagt er zahlt und gut is... Er möchte keinen Kontakt zu dem Kind haben , auch in Zukunft nicht. Das hätte er für sich festgestellt (war einmal mit dem kleinen bei ihm). Er kann zu dem Kind nichts aufbauen und somit sollen wir unseren Weg gehen - aber ohne ihn.

Ist auch alles gut so.

Nun meine Frage. Wenn ich was schriftliches aufsetzte - dass er auf Ansprüche und Umgang zu dem Kind verzichtet und er dies unterschreibt - kann ich damit umgehen dass er vllt doch in 10 Jahren plötzlich vor der Tür steht und doch Umgang haben will????? #gruebel#gruebel

Er hat mir gesagt er würde das unterschreiben - nur habe er mal gehört das es gesetzlich nicht zulässig ist...

Wisst ihr was darüber???????#kratz

Bitte helft mir, denn ich möchte nach Mittwoch wirklich einen ENDGÜLTIGEN Schlußstrich unter die Sache ziehen !!!!!


Lg und #danke schonmal für die Antworten.........


Jenny

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Hallo Jenny,
kurz und bündig: Ein solcher Vertrag wäre immer ungültig und anfechtbar, denn das Umgangrecht ist ein Recht des Kindes nicht der Eltern. Nur ein Familiegericht könnte im begründeten Fall(Gefährdung des Kindeswohles) so eine schwerwiegende Entscheidung treffen.
Lass es einfach so, wie es ist, wenn der Mann nichts von seinem Kind wissen will, dann wird er sich wahrscheinlich nicht wieder melden, wenn doch, nützt dir auch so ein Schrieb nichts.
Liebe Grüße
Mariella

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Wie schon geschrieben wurde: Das Umgangsrecht ist in erster Linie ein Recht des Kindes und dann natürlich auch ein Recht des Vaters. Er kann jederzeit seine Meinung ändern und du kannst nichts dagegen machen. Abgesehen davon kann dein Kind ja auch in 10 Jahren mal den regelmäßigen Kontakt wollen...
Endgültig ist bei solchen Sachen NICHTS. Nicht einmal ein Gericht wird eine Entscheidung für immer treffen - nicht in diesem Fall. Menschen können sich ja immer ändern.
Laß es mit dem Schriebs. Er ist das Papier nicht wert, auf dem er steht. Mal abgesehen dass solch ein Vertrag gegen geltendes Recht UND die guten Sitten verstößt.

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ist, wie schon gesagt, rechtlich nicht bindend und sittenwidrig; ich würd ihn den wisch aber dennoch unterschreiben lassen, man weiß nie, wofür mans mal braucht. und sei es nur, wenn er nach 3 jahren kommt und behauptet, du hättest den kontakt immer unterbunden o. ä. oder dass das kind in 15 jahren mal fragt, wo ist eigentlich mein vater, ihn kontaktiert und der lügt ihm das blaue vom himmel, dass er immer wollte, aber nie durfte... oder auch nur, wenn er glaubt, das wäre rechtlich bindend und euch dadurch in frieden lässt. schadet nichts, ihn das unterschreiben zu lassen. aber wie schon vorher gesagt: nach 10 jahren kommen und kontakt wollen kann er dennoch. aber für eine persönlichen unterlagen wäre der schrieb sicher interessant. so wie ich alle briefe des KVs aufgehoben habe, in denen er schreibt, dass ihm "der kosten-nutzen-faktor" zu gering sei, um seinen sohn zu besuchen. wenn der jung alt genug ist und fragt kann ich mit solchen unterlagen immerhin "beweisen", dass ich getan habe, was ich konnte, er aber nicht wollte. nur für den fall, dass ihm der KV dann was anderes erzählt. alles schon dagewesen.

gruß, lollo

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wie es hier schon geschrieben wurde, kannst du nichts machen und dein ex aber auch nciht, wenn dein ex pech hat und dein kund seinen vater sehen möchte, dann kann das kind den vater auf umgang verklagen.

schriftlich hin oder her es bringt euch beiden nichts, du müsstest ihm shon vertrauen, das er sich nicht meldet bzw. du wirst es schon merken, ob er sich meldet oder nicht.

lg