Wieviel grössere Wohnung bei 3Kindern?

Hallo zusammen,

ich bin alleinerziehend mit zwei Kindern und beziehe Alg2.
Habe im moment eine 2 Zi-Wohnung.
Im Januar bekomme ich mein drittes Kind,und es wird dann definitiv zu eng.
Weiss jemand wieviel Zimmer mir dann zustehen würden,und ob ich jetzt schon auf Wohnungssuche gehen kann?

Vielen Dank für eure Antworten.
Liebe Grüsse Pad

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Hallo,

du kannst deine zwei Kinder schon nicht alleine ernähren, aber ein drittes musste dann auch noch sein #kratz

Bevor du fragst, wieviel dir zusteht (erzählt dir die Arge, wenn du anrufst) solltest du dich mal fragen, wieviel dir die Allgmeinheit denn noch bezahlen soll. Unterstützung für Bedürftige ist wichtig und richtig, aber du machst dich selbst bedürtig. Eine Arbeit zu suchen wäre sicher wichtiger gewesen, aber so ist es ja wunderbar bequem.

Wenn du dich nicht traust, die Arge anzurufen, ich meine, mit drei Kinder steht dir eine 3 Zimmer Wohnung zu. Ob du jetzt schon umziehen darfst, weiß ich nicht. Ruf doch einfach deinen Bearbeiter bei der Arge an, die können dir eine zuverlässige Antwort geben.

lg

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hallo,

ich kann dich verstehen das du so über mich denkst.für aussenstehende sieht es auch so aus.
aber glaub mir,es war nicht in meinem sinne das alles so kommt.
habe mich vor zwei jahren von meinem mann getrennt,da er nicht arbeiten wollte,was er immer noch nicht tut und ich deshalb unterstützung bekomme.
ich hätte jetzt im september wieder angefangen zu arbeiten in meiner alten firma,da meine kleine in kindergarten kommt.
bin nun schwanger geworden was WIRKLICH ein unfall war!
kannst du mir glauben oder nicht.
abtreibung kommt für mich nicht in frage,und somit werde ich in zukunft alleine mit drei kindern sein.
ich habe immer gearbeitet seit ich aus der schule bin,und möchte mich nicht abstempeln lassen als einen schmarotzer!

grüsse pad

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Hallo

Also der KV vom 3 Kind, ist es der Ex oder jemand anderes? Er muss für das Kind bis27 Jahre und für Dich für 3 Jahre Unterhalt zahlen. Das wird natürlich auf die ZAhlung der Arge angerechnet. Ich weiss das zu man zu dritt Anspruch auf 70 qm hat und pro Person mehr dann 15 qm also für euch dann 85

Bianca

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Mach dir nix draus. Ich gehe sonst auch arbeiten und nur weil ich zu wenig Elterngeld bekomme brauche ich auch ALG2

Lies mal hier: hab ich von dem Mieterverein:

Angemessenheit der Wohnkosten

Die Leistungen zur Deckung der Wohnkosten werden in Höhe der tatsächlichen Aufwendungen erbracht, soweit sie angemessen sind (§ 22 Abs. 1 SGB II). Gezahlt werden die tatsächlichen Aufwendungen, also die vereinbarte Miete plus Betriebskostenvorauszahlung in voller Höhe.

Bei Antragstellung ist die Höhe der Miete nachzuweisen. Dazu können der Mietvertrag oder andere Unterlagen vorgelegt werden, z.B. auch das letzte Mieterhöhungsschreiben.

Was angemessen ist, kann nach § 27 SGB II in einer Verordnung geregelt werden. Der Senat hat am 7. Juni 2005 Ausführungsvorschriften zur Ermittlung angemessener Kosten der Wohnung gemäß § 22 SGB II erlassen (siehe unsere Dokumentation weiter unten).

Vorrangiges Ziel der Ausführungsvorschriften ist die Sicherung angemessenen Wohnraumes für hilfebedürftige Erwerbsfähige und Familienangehörige. Hauptkriterium für die Prüfung der Angemessenheit ist die Brutto-Warmmiete einer Wohnung - unabhängig von ihrer Größe. Es wurden folgende Richtwerte in Relation zur Haushaltsgröße festgelegt:
1-Personen-Haushalt: 360 Euro
2-Personen-Haushalt: 444 Euro
3-Personen-Haushalt: 542 Euro
4-Personen-Haushalt: 619 Euro
5-Personen-Haushalt: 705 Euro
Für jede weitere Person im Haushalt erhöht sich der Richtwert um 50 Euro.

Bei bestehenden Mietverhältnissen gilt Folgendes: Die Kosten der Wohnung einschließlich Heizkosten werden grundsätzlich zunächst für ein Jahr ab Beginn des Leistungsbezuges in der tatsächlichen Höhe übernommen. Sofern diese Kosten die Richtwerte übersteigen, gelten erst im Anschluss an diesen Zeitraum die neuen Richtwerte.

Die genannten Richtwerte können in besonders begründeten Einzelfällen um bis zu 10 % überschritten werden. Das gilt insbesondere für Alleinerziehende und Schwangere, über 60-jährige Hilfeempfangende und Familien mit kleinen Kindern sowie für Menschen mit mindestens 15-jähriger Wohndauer sowie zweckentsprechend genutzte behindertengerechte Wohnungen - insbesondere für Rollstuhlbenutzer/-innen.



Das heiß egal ob 2 oder 5 Zimmer der Preis muss stimmen...

LG Anja

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http://www.berliner-mieterverein.de/presse/sonstigesarchiv/haupt.htm?http://www.berliner-mieterverein.de/presse/sonstigesarchiv/fl136.htm

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Ganz so rosig, wie hier beschrieben sieht es nicht aus:

Du hast Anspruch auf 9 qm pro Person zzgl Küche und bad.

das dritte Kind zählt erst ab 3 Jahren für die ARGE als Person.

Wenn Du deine Wohnsituation ändern willst, dann also lustig weiter Babies produzieren oder aber einen Job suchen, damit man eben nicht weiter auf das EXISTENSMINIMUM angewiesen ist.

Scully

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#augen......

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keiner weis warum sie alleinerziehend ist ,kann ja auch sein das der Mann/Freund auch einfach gestorben ist!!?
finde es echt doof vorher schon zu sagen geh doch arbeiten oder musste noch ein 3tes sein..........

bekomme es gerade in der Nachbarschaft mit
Mann gestorben und sie sitzt da, alleine kann auch net mehr arbeiten gehen und ist mit dem 3ten SS

ihr stehen laut Amt 45qm und für jedes Kind extra 15 qm zu aber was sie kosten darf ich glaube 6€ pro qm #kratz
aber ist so weit ich weis von Ort zu Ort anderst