Was bekommen wir an Leistungen?

Hallo zusammen,

meine Freundin und ich stehen vor unseren ersten Kind.

Leider wurde der Vertrag von meiner Freundin nicht verländert.

Der Vertrag läuft zum 20.06 aus und einen Tag davor, also am 19.06.2018 beginnt der Mutterschutz.

Wir werden von Arbeitsamt zum KK geschickt und von KK zum Arbeitsamt.

Wir wissen leider beide nicht weiter von wem bekommen wir Mutterschaftsgeld ?

Ich hoffe Ihr könnt uns etwas besser auf Klären als die Behörden :(

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Ich weiß nicht ob alle kk das machen aber ich glaube ja. Es gibt Mutterschutz Geld. 13€ am Tag von der KK das steht euch vor und nach Geburt zu im Mutterschutz.
Wenn der Vertrag am 20.6. ausläuft werdet ihr kein mutterschaftsgeld vom Arbeitgeber bekommen. Nach der Entbindung müsst ihr dann j eh elternzeit und Elterngeld beantragen und dort wird dann das Durchschnittsgehalt der letzten 12 Monate errechnet. Das wird dann das Elterngeld

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Dein Text stimmt soweit, aber ich bin der Meinung, dass man keine Elternzeit beantragen kann, wenn man arbeitslos ist. Elterngeld ist ja was anderes als Elternzeit

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Echt? Man kann keine Elternzeit beantragen ?
Da bin ich überfragt. Hatte bisher immer ein Job aber wäre bei mir diesmal auch der Fall, da ich nicht mehr zurück geh ... Dh. Man beantragt ja nur Elterngeld für 1 oder 2 Jahre oder wie man es eben gern hätte?

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Hallöchen
Mutterschaftsgeld bekommt ihr von der Krankenkasse... In der Zeit könnt ihr aber kein Arbeitslosengeld 1 in Anspruch nehmen... Alg1 geht erst wieder mach dem Mutterschutz und dann auch nur, wenn deine Freundin mind. 15 Stunden in der Woche arbeiten kann... Ansonsten müsste sie alg 2 beantragen, wenn euch das Geld nicht ausreicht...

Alles liebe

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Dürfen sie den überhaupt auslaufen lassen? Da sie ja ein Tag vorher in Mutterschutz geht 🤔 würde da mal beim Arbeitsamt Nachfragen.
Kann dir leider nicht helfen, würde mich aber auch interessieren, wie das jetzt gehandhabt wird.

Drücke euch die Daumen, das ihr das schnell geklärt bekommt und euer Glück genieße könnt💐

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Du hast zwar einen Kündigungsschutz in der SS, das gilt aber nicht für ausgelaufene Verträge. Da hat man eben Pech

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Hm, das ist ärgerlich

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Mutterschaftsgeld bekommst du normal von der KK soweit ich weiß. Allerdings gibt es da das Problem wenn du keine Zahlungen bekommst vom Jobcenter oder ARGe oder woher auch immer hast du garkeinen Anspruch auf Mutterschaftsgeld. Weil das ist ja quasi eine Ersatzzahlung das deiner Freundin kein NAchteil durch die SS entsteht. Deine Freundin muss sich beim Arbeitsamt wieder Arbeitslos melden. Wenn sie zwei Jahre Arbeit voll hat würde sie ALG I bekommen sonst müsst ihr ALG II beantragen. Da kommt es dann aber drauf an ob ihr zusammenwohnt und wenn du als ihr Partner verdienst ob ihr überhaupt Anspruch habt.

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ab er hier muss ich gerade noch mal korrigieren. ALGI geht erst nach dem Mutterschutz genauso wie ALGII

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Sie hat doch Anspruch auf Elterngeld. Warum soll sie nach dem Mutterschutz ALG 1 beantragen?

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Mal wieder viel Unwissen hier. Ab dem Tag der Arbeitslosigkeit bekommt deiner Freundin Mutterschaftsgeld in Höhe vom Krankengeld und das bis zum Ende des Mutterschutz. Danach kann sie regulär Elterngeld beziehen. Sie wird sich ja sicherlich schon arbeitssuchend gemeldet haben, dann kann sie nach dem Elterngeld ALG 1 beziehen, wenn sie dem Arbeitsmarkt zur Verfügung steht, heißt eine Betreuung fürs Kind vorhanden ist

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Und wo sagst du jetzt was anderes als wir alle?

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das stimmt nicht wenn sie kein Gehalt oder ALG I oder II Anspruch hat bekommt sie kein Mutterschaftsgeld. Das Problem habe ich nämlich. Mein Mann verdient "zuviel" Daher habe ich keinerlei Ansprüche auf Sozialleitungen und da Mutterschaftsgeld eine Ersatzleitung ist für Gehalt oder eben ALG I oder II oder ähnliches habe ich kein Anspruch auf Mutterschaftsgeld, hab nämlich extra bei der KK gefragt. Ich habe kein Gehalt und eben kein Anspruch auf ALG i oder II damit entfällt mein Anspruch auf Mutterschaftsgeld

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hallo, ich muss mal kurz antworten. Fragt wegen der Elternzeit lieber nochmal nach. eine bekannte hatte Elternzeit während sie beim amt war! sie hatte sich sogar nur 2 jahre genommen und musste sich danach dann bewerben! ob und wie das beantragt werden muss weiß ich nicht.

liebe Grüße

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Bei welchem Amt?
Elternzeit hat man nur wenn man in einem Arbeitsverhältnis ist. Bedeutet nämlich, dass man nach Ende der Elternzeit wieder in Betrieb zurückkehrt.

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Danke ich habs kapiert :D Vielen Dank für die zahlreichen Antworten :)

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Hallo :-)
Also ich bekomme die 6 Wochen vor und 8 Wochen nach Geburt Mutterschaftsgeld durch die KK.
Danach bekomme ich den Mindestsatz von 300 Euro für ein Jahr. Man könnte es auch auf zwei Jahre 150 Euro aufteilen. Nach diesem Jahr Elternzeit bekommst du dein normales Arbeitslosengeld. Dieses musst du eben zeitgerecht vor Ablauf des Elterngeldes beantragen.
Liebe Grüße

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Krankenversichert bist du in der Elternzeit übrigends ganz normal weiterhin bei deiner KK und danach wenn Anspruch auf ALG 1 besteht, beim Arbeitsamt.

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Das ist so nicht richtig! Sie bekommt nur ALG I, wenn sie dem Arbeitsmakt zur Verfügung steht! Sie muss eine Kinderbetreuung dafür nachweisen!

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