Steuerklassenwechsel: Elterngeld/Mutterschaftsgeld erhöhen!?

Hallo Liebe Mit- #Schwangeren ,
habe im Netz gelesen das ein solcher Wechsel möglich ist.

Mein Schatz und ich gehen beide Arbeiten- und verdienen ca. gleich gut (ich brutto aber definitiv mehr)- daher haben wir bisher die IV/IV gewählt.

Jetzt stellt sich die Frage ob wir ab sofort: die Kombination III/ V wählen um o.g. Leistungen zu erhöhen??
(nächstes Jahr nach Geburt, würden wir dann natürlich in III/V wechseln)...

Habe mir das Elterngeld in beiden Varianten ausgerechnet: aufgrund des späten Wechsels würde es aber immerhin noch ein Differenz von knapp 100,-Euro ausmachen (haben oder nicht haben #cool )...

Die Nachteile sehe ich darin das bei der Gefahr der Arbeitslosigkeit oder krankheit meines Schatze: diese leistungen sich dann allerdings absenken würden (Schatz war zwar noch nie Arbeitslos und ist in unbefristeter Anstellung schon seite ein paar Jahren im gut laufendem Betrieb- aber man weiß ja nie)...


Hat jemand von Euch das schon gemacht- und was haltet ihr davon ????

LG und #Danke Sabrina (6+0, 7SSW)

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Hallo Sabrina,

wir sind auch am überlegen #gruebel
allerdings gehen wir vorher zum Steuerberater, da da schon etwas mehr zu beachten ist. Hab ich gehört #hicks soll alles gar nicht so toll sein, das dicke ende kommt dann beim Lohnsteuerausgleich #schock von wegen nachzahlen.

Allerdings weiß ich davon noch überhaupt nichts, habe es wie gesagt nur gehört und gelesen.
Deswegen machen wir uns nochmal schlau, oder weißt Du schon mehr als ich #freu

LG Tanja 13.ssw

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Hallo Tanja,
ja das mit der Nachzahlung habe ich ebenfalls gelesen- soll wohl aber hauptsächlich eine Rolle spielen wenn die Frau wesentlich weniger als der Mann verdient (glaube ich #kratz )

Hab auch einen Steuerberater im Bekanntenkreis- den Frag ich dann wohl am besten auch erstmal!!!

LG Sabrina

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Hey!
ich habe in einer Broschüre vom Steuerberater gelesen, dass man den Wechsel der Steuerklasse im Bezug auf Elterngeld prüfen sollte. Leider war das da so kompliziert beschrieben, dass ich es einfach nicht gerallt habe. Wie hast Du das denn ausgerechnet? Bei uns ist es so, dass wir auch fast gleich verdienen, ich habe brutto ein ganz kleines bischen mehr, aber im Prinzip fast gleich. Bin mir da auch nicht sicher was sinnvoll ist!
LG

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Hi,
ist theoretisch ganz einfach:
Du brauchst:
1. jetziges Netto
2. gewechseltes Netto
(kannst Du im Netz kostenlos ausrechnen)

Rechnung:

letzen 12 Monategehalt / 12 = A / 100= b

b x 67% = Elterngeld

Beim Wechsel rechnest Du dann Anteilmäßig, hab den Wechsel ab 01.08 gerechnet- Also 6 Monate altes und 6 Monate neues Gehalt- und dann wieder so wie oben :-)

LG Sabrina

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Bitte beachtet folgende Punkte:

1. Das großes Staunen kommt zum Jahresende #schock evtl. Nachzahlung

2. In einer Zeitungsausgabe extra für Elterngeld stand, das bei diesem Steuerklassenwechsel die Elterngeldstelle (die sind ja nicht blöd ;-)) das als "Rechtsmissbräuchlich" ansehen kann und trotz deiner Steuerklasse 3 von einem niedrigerem Netto ausgehen kann.

Überlegt euch das gut bevor ihr "munter" die Steuerklassen wechselt.
Wir wollten das erst auch machen, aber nach hin- und herrechnen und langem Überlegen lassen wir es!!!!

LG von "einer vom Fach"

Linda & #ei (10.SSW)

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Hi,
das hab ich ebenfalls gelesen- ist aber wenigstens kein Straftatbestand #schwitz
Hätte dann die Konsequenz das die alte Klasse zur Berechnung berücksichtig wird- also sonst keine weiter Konsequenz.

Wenn die aber Nachvollziehen können das das Gehalt brutto 60%, 40% ausmacht- können die doch nix sagen - oder???

Bei uns könnte das nämlich ca. hinkommen #kratz

Was machst Du denn wenn ich fragen darf???

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Soweit ich weiß, darf man die Steuerklassen nicht wechseln, um das Elterngeld zu erhöhen.

Außerdem darf man pro Jahr nur einmal die Steuerklasse wechseln. Wir werden alles schön bei IV/IV lassen. Außerdem haben wir auch keine Lust auf Nachzahlungen.


Gruß Steffi

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Hallo,

mein Mann ist Steuerfachwirt und bei uns sah die Situation ähnlich aus. Raus bekommen haben wir ca. gleich viel, aber brutto hatte ichdeutlich mehr. Wir haben den Wechsel gemacht. Ich habe jetzt 3 und er hat 5. Nächstes Jahr wechselt er dann in die 3. Das lohnt sich schon, da das Nettoeinkommen auf dass es ja beim Elterngeld ankommt so höher ist.

Soweit ich weiß ist es am Ende bei der Einkommensteuererklärung wieder so, dass dort gerechnet wird, als ob beide die gleiche Steuerklasse gehabt hätten. Der Wechsel soll ja eigentlich dazu dienen, dass laufende Einkommen zu erhöhen. Wenn man vorher mehr zurück bekommen hat liegt dass daran, dass man eben vorher weniger raus hatte. Mit dem Wechsel in III/IV hat man jetzt mehr raus (also schon mehr während dem Jahr zur Verfügung) und da kommt dann halt eben bei der Steuererklärung weniger raus. Aber am Ende (also nach der Steuererklärung) sollte es eigentlich auf's gleiche rauskommen soweit ich weiß. Aber hier geht es ja hauptsächlich darum das Nettoeinkommen der Frau zu erhöhen.

Probleme kann es wohl geben, wenn die Frau brutto weniger verdient. Da sagen dann auch die Ämter, dass es unlogisch ist, dass jemand mit geringerem Brutto-Einkommen die bessere Steuerklasse hat. Die wollen es dann evtl. nicht anerkennen, da offensichtlich ist, dass nur wegen dem Elterngeld in die bessere Klasse gewechselt wurde.

Aber wenn Frau offensichtlich mehr verdient, dann ist es wohl sinnvoll. Habe da auch mal ein paar Artikel im Internet zu gelesen.

Such mal bei google oder auf Seiten wie Finanztest oder wiso oder so, da findet man viele nützliche Ideen.

Viele Grüße