Mutterschutz-arbeitslos melden?

Hallo!

Sagt mal, nur ne kurze Frage die mir bis jetzt noch keiner beantworten konnte (nichtmal die SB auf dem Arbeitsamt :-[)

Wenn ich fast gleichzeitig arbeitslos werde und in den Mutterschutz gehe (Mutterschutz beginnt 2 Tage früher), muss ich mich dann arbeitslos melden?

Danke!

manyatta #schwanger 26. SSW

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ja auf jeden fall.
den der mutterschutz greift ja nur, wenn du im angestelltenverhältniss bist.
d.h. geht jetzt schon zum arbeitsamt, damit die rechtzeitig informiert sind. du bist ja jetzt als AN verpflichtet, der Agentur die Arbeitlosigkeit mitzuteilen, sobald dir das bekannt ist.
grüße

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Hallo Manyatta,

nein, das ist eigentlich sinnlos. Zum Eintritt des Mutterschutzes bist Du beim AA sowieso direkt wieder abgemeldet. Du würdest Dich meines Wissens nach Deiner Elternzeit beim Arbeitsamt als vermittelbar melden und ab dann würden Deine 12 Monate Anspruch auf ALG I laufen. Der Anspruch auf ALG I bleibt glaube ich 4 Jahre erhalten, bin mir aber nicht hundertpro sicher. Habe es mir irgendwo notiert und diese Auskunft können sie Dir beim AA auf jeden Fall geben.

Ich bin zum 1.1.07 arbeitslos geworden und habe Ende Januar beim AA den ET bekannt gegeben. Da haben die dann gleich den Mutterschutz ausgerechnet und mir gesagt, okay, bis zum Eintritt des MuSchu gibts ALG I, danach sind sie erst mal abgemeldet. Sie können ja dann Elterngeld beantragen und sie melden sich einfach, wenn sie wieder einsteigen möchten. Lassen sie sich mal ruhig Zeit, oder so ähnlich haben sie sich ausgedrückt #augen Ist ja klar, eine Zahl in der Statistik weniger #augen

Viele Grüße
Sooza (34. SSW, ET 12.08.)

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ich hab da mal ne frage. aber wenn du nicht beim AA gemeldet bist, wo bist du denn dann jetzt Krankenversichert? das zahlt doch normalerweise das AA bzw. wenn du im angestelltenverhältnis bist, ist die KV beitragsfrei. aber kein Job keine KV. oder?

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Hey!

Naja, so ähnlich hatte ich auch gedacht. Es steht auch noch ein Gespräch mit dem AA au, ich wollt nur mal wissen was ihr darüber wisst.

Allerdings kann ich mich erinnern, dass ich damals dennoch für einen Halbtags-Job zur Vermittlung stand, kann das sein? Weiß es gar nicht mehr genau. Aber im Erziehungsurlaub darf man ja teilzeit arbeiten, oder?

Hm.... #kratz

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ich bin in der gleichen situation wie du. auf dem aa haben sie mir, wie viele ja jetzt schon geschrieben haben erklärt, dass ich mich erst al melden soll wenn ich dem arbeitsmarkt zur verfügung stehe, also frühestens nach dem muschu.
bei der kv bin ich kostenfrei versichert samt krümel während der elternzeit, hat mit dem aa gar nix zu tun. werde ein jahr mit elterngeld daheim bleiben.

lg juju 33. ssw

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Hallo,

rein rechtlich musst du dich beim arbeitsamt sofort nach bekannt werden das du arbeitslos wirst melden.
bei zeitvertragen sogar 3 mon. vor dessen ablauf.......auch wenn dieser evtl. verlängert wird.

Susan