Frage zum Mutterschutz

Hallo, wer kennt sich aus ?

Ich muss nach der Mutterschutzzeit wieder arbeiten gehen.

Die Mutterschutzfrist läuft ja nun bekanntlich 6 Wochen vor dem errechneten Geburtstermin bis 8 Wochen nach der Geburt.

Meine Tochter kam aber jetzt 20 Tage vor dem errechneten Geburtstermin zur Welt. So hatte ich vor der Geburt von den 6 Wochen nur knapp 3 Wochen Mutterschutz.

Jetzt habe ich gehört, dass die Zeit, die wegen vorzeitiger Entbindung nicht genommen werden konnte (bei mir 20 Tage), an die 8 Wochen angehängt werden und somit die komplette Mutterschutzzeit trotzdem 14 wochen beträgt.

Wenn das stimmt, hätte ich jetzt noch 3 Wochen Mutterschutz #freu , sonst wäre er morgen abgelaufen und ich müsste ab Dienstag wieder arbeiten. #schmoll

Mein Arbeitgeber meint dazu , ich muss ab Mitte nächster woche wieder kommen #heul(dann sind die 8 Wochen nach Entbindung abgelaufen.)

Wer hat nun Recht ? Kann mir jemand helfen ?
Wäre schon toll, wenn ich noch 3 Wochen länger mit der Kleinen zu Hause bleiben könnte.

Liebe Grüsse
Sylvia mit Hannah (morgen 8 Wochen alt)

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Hallo!
Die Tage die dir wegen der früheren Geburt verloren gegangen sind, werden hinten dran gehangen. Es geht dir also nichts verloren. Aber ich find's krass, dass dein Arbeitgeber versucht, dich früher kommen zu lassen. Sollte er eigentlich besser wissen bzw. sich informieren, dazu ist er verpflichtet.
Dir noch 3 schöne Wochen mit deiner Tochter zu Hause!!!

LG
Anne

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Hallo Sylvia,

also es ist so das die Zeit die Du vor dem ET nicht nehmen konntest weil dein Baby früher als erwartet das licht der Welt erblickt, hinten dran gehangen wird!!! So wie Du es schreibst! Es gilt allerdings nur ein 8-Wöchiges Beschäftigungsverbot nach der Entbindung, heißt das Du wenn Du wolltest ab Di wieder Arbeiten gehen könntest aber nicht musst, dein AG kann aber nicht von Dir verlangen Arbeiten zu kommen! Frag am Besten mal bei Deiner KK nach oder ruf gleich mal bei der Gewerkschaft an und erkundige Dich da mal, es ist besser man hat was in der Hand und "legt" sich nicht einfach ohne Rückhalt mit dem AG an.

LG Simone mit Leon der auch 13 Tage früher kam und der fehlende Mutterschutz hinten dran gehängt wurde und #ei inside

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Wie kommst du darauf, dass eine Mutter VOR Ablauf des Mutterschutzes wieder arbeiten gehen darf #kratz?

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Das steht so im MuSchu! Jeder darf freiwillig in den 6 Wochen vor der Geburt arbeiten, wo hingegen 8 Wochen nach der Geburt ein totales Beschäftigungsverbot gilt und wenn eine Mutter vor ET Entbindet dann kann sie wenn sie will nach 8 Wochen wieder Arbeiten auch wenn ihr noch Mutterschutz für die Zeit die von Geburt bis zum ET zusteht!

LG Simone

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mal wieder Werbung fürs eigene Forum *kopfschüttel* und oh man ich wusste gar nicht das man seine eigene Homepage erst finden muss!

Gruß Simone

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WO ist hier Werbung für ein Forum? Bin ich blind?

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den Beitrag hat Urbia wohl schon entfernt, da hat eine gemeint sie hätte eine Homepage (Forum) gefunden das all Ihre Fragen beantwortet! Und dieses Forum war Ihr eigenes!

LG Simone

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Hallo zusammen,

könnt ihr mir bitte mal verraten, wo das steht, dass die nicht genommene MuSchuFrist vor Geburt hinten rangehängt wird???

Ich bin der Meinung, dass man dann Pech gehabt hat.
Im Gesetz steht § 6 Abs. 1 Satz 1, dass mütter 8 Wochen nach Entbindung nicht beschäftigt werden dürfen. Punkt. Mehr nicht.
Also ich bin der Meinung, dass du wieder arbeiten musst. So leid es mir für dich tut.

LG didilinchen

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Hallo zusammen,

ich muß Dir da Recht geben. Meines Wissens gibt es keine offizielle gesetzliche Regelung, die besagt, dass die "verlorene Zeit" vor der Geburt dann einfach hinten dran gehängt wird.

Um auf Nummer sicher zu gehen solltest Du hierzu einen Anwalt oder zumindest die Krankenkasse befragen. Für den Fall, dass Du nämlich nicht zur Arbeit erscheinst, obwohl Du dies müsstest kann Dich Dein Arbeitgeber abmahnen, was sich in der Personalakten nie gut macht.

Gruß Maus

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Deine Meinung ist leider grundverkehrt!

Und wenn du dir mal bitte alle Beiträge durchliest, wirst du auch die entsprechende GESETZESpassage finden. Habe ich nämlich reingestellt :-).

Liebe Grüße, Nicole (deren Baby auch "geringfügig" zu früh kam und die deshalb 14 Wochen Mutterschutz NACH der Geburt hatte!)