Name - Darf der KV mitbestimmen?

Huhu =)


Also, ich bin nicht mehr mit dem Kindsvater zusammen und ziehe Ende Juni nun wieder zu meinem Vater.

Darf er über den Namen dann mitbestimmen, muss er unterschreiben?
Oder ist das nur so, wenn wir verheiratet wären?

Spielt die Vaterschaftsanerkennung eine Rolle?


LG, Fain

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hallöchen

der vater hat nur was zu melden, wenn er das sorgerecht oder das halbe sorgerecht hätte (wenn man z.b. verheiratet ist) ansonsten bestimmt die mutter wie das kind heisst. es sei denn der kv ist bei der geburt dabei und du liegst im koma bei/nach der entbindung, dann könnte er noch was sagen, aber ansonsten bestimmst du den namen deines kindes.

liebe grüsse
shirleyphoebe +chayenne 3,5 j + pascal 13 mon + #ei

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also zum namen hat er gar nix zu melden ... auch nicht zur religion oder sonstigen entscheidungen die anstehen - du musst ihn halt nur informieren - und das is ja kein prob oder? ;-)


wenn ihr verheiratet wärt hätte er mitspracherecht - er wäre dann ja auch automatisch erziehungsberechtigt was er so nicht ist


vaterschaftsanerkennung is wichtig wegen alimenten und erbrecht ... würd ich schon drauf bestehen! bzw brauchst du ihn ja nur anzugeben - und er hat dann die möglichkeit: gleich akzeptieren oder vorher test (wenn er sich denn sicher wär, weil wenn er trotzdem der vater is muss er den selber zahlen ...)

lg

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Nee, das SR hat er nich und kriegt er auch nicht. Hätte ja nu eh keinen Sinn mehr.

Und wenn ich im KH vor der Geburt schon sage, wie ich das haben will?

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was sagst wie du es haben willst?

den namen? du bist ja da und er nicht oder? #kratz somit zählt nur deine meinung, auch wenn du vollnarkose wegen ks hast ... dann bleibt das kind halt namenlos bis du aufwachst #gruebel

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Er will immer noch zur Geburt mit - was ich mir allerdings noch überlege.

Aber wenn er mit dabei ist und ich das vorher sage, geht das schon, oder? ;-)

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Hallo Fain

Ich war damals mit dem KV verheiratet und wir haben uns während der Schwangerschaft getrennt.
Ich habe ihm dann den Namen unseres Kindes mitgeteilt, aber ich brauchte nicht seine Zustimmung. Unterschreiben musste er wegen der Geburtsurkunde.

Ich hoffe, ich konnte dir weiterhelfen.

LG Ines