Mutterschaftsgeld - Anteil vom Arbeitgeber

Hallo Ihr Lieben,

ich hab da mal eine Frage. Das ich bei der KK die Bescheinigung für den MuSchu einreichen muss mit Gehaltszetteln ist klar. Aber 1. was passiert mit meiner betrieblichen Altersvorsorge (Pensionskasse) - zahlt die der AG weiter?? Und 2.: bekommt mein AG von der KK einen Bescheid darüber, wieviel MuSchugeld ich ausgezahlt bekomme oder nicht? Es sind ja täglich 13,00 EUR von der KK, der Rest zahlt der AG (mein kennt sich da überhaupt nicht aus mit und überläßt das leider alles mir). Woher weiß mein AG, wieviel er noch draufzahlen muss?

Ist etwas verwirrend und ich hoffe Ihr versteht wie ich das meine ;-).

LG Helen (34. SSW und immer noch nicht im MuSchu, obwohl heute eigentlich der letzte Tag wäre).

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hi,

13,-€ pro tag zahlt die KK und die differenz auf dein nettogehalt der AG - das muss er eben ausrechnen ;-)

das mit der pensionskasse kann ich dir leider nicht beantworten...

lg
sonja (35.ssw)

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Hallo Sonja,

die Differenz ist schon klar, aber bekommt er das auch schriftlich von der KK?? Darum ging es mir eigentlich. Mit der Pensionskasse scheint wohl nicht so einfach zu sein, die KK konnte mir das auch nicht sagen, als ich vor Wochen dort mal angefragt habe.

LG Helen

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hmmm, mein AG hat meiner KK schon 2 tage vor anfang des mutterschutzes schriftlich mein gehalt mitgeteilt. ich musste nur noch die bescheinigung vom arzt bei der KK abgeben und jetzt nimmt das alles seinen lauf (KK zahlt einen vorschuß und ab der geburt wird dann alles genau berechnet - AG zahlt aber in seinem "normalen" turnus weiter)

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hi,

ich habe die bescheinigung vom arzt über den mutmaßlichen et an die krankenkasse geschickt.
die kk hat meinen ag angeschrieben und wollte lohnbescheinigungen.
von der kk bekam ich den bescheid über die 13 eur tägl und dazu ein schreiben für den ag, dass ich halt 13 eur tägl. von der kk bekomme.
dieses schreiben bekommt der ag und muss dann halt rechnen.

lg von crazyhasi + maus (et-13) #huepf

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Hallo Crazyhasi,

lieben Dank, das war genau das, was ich gemeint habe. Also bekommt er (oder ich) etwas schriftlich von der KK. Dann ist es ja gut. Ich bin nur noch so unsicher, was mit der Pensionskasse passiert, da diese ja bereits vorher von meinem Bruttogehalt abgezogen wird und ich immer mit dem Nettogehalt NACH ABZUG der Pensionskasse am rechnen bin.

LG Helen

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das mit der pensionskasse weiß ich leider nicht.

bin auch mal gespannt, ob mein ag diesen monat noch meine vwl zahlt. weil auf meiner lohnabrechnung nicht mehr gehalt, sonder mutterschaftsgeld steht.

dann denk ich mal, lassen wir uns überraschen. ;-):-p

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gehaltszettel mußt du bei kasse nicht einreichen wg zahlung mutterschutzgeld!

bei mir als gesetzlich versicherte:

vordruck vom gyn mit vermutlichem ET+ antrag von kasse auf mutterschutzgeld schickst du in der 34.ssw ausgefüllt an kasse.

Deine kasse schickt chef nur bescheid,dass sie 13€/tag bezahlen,differenz zahlt er.

Bei kasse ists so,dass man bei einreichung Ausdruck vom gyn+antrag auf mutterschaftsgeld 500€ mutterschaftsgeld als vorschuß bezahlt bekommt, rest erst nacvh geburt mit einreichung der geburtsurkunde bei deiner kasse!!!!!!

alles liebe, antje die offiziell seit 16.mai in mutterschutz ist

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Hallo Antje,

geht es Dir gut??

Also, mein KK hat mir vor Monaten gesagt, ich müsse die Gehaltszettel der letzten 3 Monate mit einreichen (ich gebe denen nur Kopien her, brauche die Originale ja noch für das Elterngeld - sofern wir es nehmen).

Den Rest weiß ich schon, mir ging es nur darum, ob mein Chef einen Bescheid von der KK bekommt und wie es mit der betrieblichen Altersvorsorge aussieht. Aber das scheint ein Thema für sich zu sein. Ich muss mal mit Chef und der Versicherung reden, wie wir das klären.

Das mit den 500,00 EUR "Vorschuss" wußte ich jetzt nicht. Dann muss man ja auch nach der Geburt sehr schnell sein, mit der Einreichung der Geburtsurkunde, sonst wartet man ja auch auf sein Geld, nicht wahr? Den Antrag für das Kindergeld habe ich soweit ausgefüllt, fehlt nur noch das Geburtsdatum (grins) und die Urkunde. Dann müssen wir nach der Geburt einen Ämtergang machen: Standesamt, Jugendamt, und wie sie alle heißen.

Wie geht es Dir sonst? Bei uns war am Freitag bei der Vorsorge alles OK. Doppler war gut und auch das CTG endlich mal. Diesmal war mein Mann mit und er musste mich dauernd beim CTG zum lachen bringen, das hat natürlich dann immer gleich angezeigt. Ich musste richtig mit ihm schimpfen, daß er aufhört (grins).

So, hoffentlich bis bald mal und mach Dir noch einen schönen Sonntag.

LG Helen (35. SSW)

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Hallo Helen,

ich hoffe, du liest das jetzt noch.
Das mit dem MuSchuGeld haben Dir ja meine Vorschreiberinnen schon beantwortet.
Was die Pensionskasse betrifft: Sobald Du kein Gehalt mehr bekommst, geht natürlich auch nix mehr vom AG an die Pensionskasse. Ich habe z.B. eine Betr.rentenversicherung bei der "Neue Leben", und da ist das so, dass man entweder den üblichen Beitrag weiter privat zahlen kann, oder der Vertrag ruht, d.h. der Vertrag bleibt bestehen, es wird aber nichts einbezahlt solange die Elternzeit dauert. Ruf doch einfach bei deiner Pensionskasse an und frag nach - so hab' ich's auch gemacht.

Gruß
Emmaline

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Hallo Emmaline,

vielen Dank für die Antwort. Das ist ja schon blöd mit der Pensionskasse, dann gehen mir ja quasi 3 Monate flöten (MuSchu). Da monatlich 100,00 EUR von meinem Gehalt dafür abgehen, ist das schon viel bzw. könnte ich die leider auch nicht privat aufbringen. Ich werde mal die nächste Woche zur Versicherung gehen und das mal klären.

Lieben Dank nochmal
Helen