Darf man in der Elternzeit studieren?

Hallo,

ich bin ungeplant mit dem 3. Kind schwanger. Wollte endlich anfangen zu studieren. Arbeite 2 mal die Woche und bin festangestellt habe also jetzt Anspruch auf Elternzeit.

Obwohl mein Chef will das ich kündige#schock, was ich natürlich nciht machen werde.

Nun habe ich mich an der Uni einschreiben lassen und an den 3 Tagen an denen ich nicht arbeite auch schon ein paar Vorlesungen besucht. Mein Arbeitgeber weiß davon nichts. Nun überraschender Weise die #schwanger.

Darf ich in der Elternzeit eigentlich studieren? Ich will nicht mehr da arbeiten, nicht nach der Elternzeit dorthihn zurück, trotzdem wäre ich ja doof jetzt von mir aus zu kündigen.

Ich will ihm nicht auf die Nase binden das ich studiere, ist doch meine Sache ?!?!

Vielleicht weiß das jemand.

Gruß Kristina

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Hallo!

Hab mal schnell gegoogelt!

Das hab ich gefunden:

"In der Regel wird davon ausgegangen, dass ein Studium nicht mehr als 30 Wochenstunden beansprucht, so dass die Voraussetzung der eigenen Betreuung der Kinder durch die Mutter auch während des Studiums vorliegt.

Eine Zustimmungspflicht des Arbeitgebers sieht das Gesetz nicht vor."

Hört sich so an, als ob dein AG nichts davon wissen muss;-)!


LG Jasmin

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Super, vielen Dank an EUCH!!!!!!#danke#danke

Mensch ich ärgere mich, dass ich die Frage nicht schon vorher gestellt habe!!!!!

Vielen Dank. Kristina

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also ich weiß nur, dass ich im erziehungsurlaub studiert habe. ich hatte einen 400 € job und war aber imatrikuliert. kann mir nicht vorstellen, dass es was damit zu tun hat. du hast anspruch darauf, weil du angestellt bist.

lieben gruß
mona (frieda 20 monate +#ei16. ssw)

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Natürlich wärst Du total blöde, wenn Du jetzt kündigen würdest!! Ist ja krass von Deinem Chef, dass er das gern hätte!!
ich wünsch Dir alles gute in der Uni! Sollte sicher kein Rpoblem sein! Erkündige Dich doch einfach mal in der Uni nach Angeboten für Schwangere und Mütter!

Alles Gute für Dich!

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Hallo Christina,

Studium und Ausbildung darfst weiterführen.

VG

Enugis

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He du,

ich bin auch Studentin. Hab mich beurlauben lassen (Urlaubssemester) aber auch im Erziehungsurlaub darf man Vorlesungen besuchen und an Prüfungen teilnehmen. Hat sogar den Vorteil, dass Prüfungen die man im Urlaubssemester nicht besteht als "Nicht geschrieben" gelten. Man darf dann also nochmal in der regulären Studienzeit wieder.

So ist es zumindest bei mir. Aber ich werd erstmal eine Weile nur für meine Kids da sein.

lg

Nici +#baby girl (38. SSW) inside

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Hallo Nici:-D
Welches Fach studierst du denn?

Liebe Grüsse

Sandra