Staatsangehörigkeit des Babys bei unterschiedlichen Pässen der Eltern?

Hallo.
Gestern haben wir über was diskutiert und wußten keine antwort. Bzw. jeder meinte was anderes!

Ich ( die Mutter ) habe einen Österr. Paß (österr.Staatsangehörigkeit) geboren wurde ich in München, wo ich auch seit lebzeiten lebe!
Der Vater ist Deutscher und lebt auch in München.

Welche Staatsangehörigkeit bekommt das Kind denn automatisch?

Wo, bei welchem Elternteil wird es im Pass mit eingetragen?
Kann mann sich sowas aussuchen oder wie wird das gehandhabt?

Danke für eure Hilfe. Evtl. weiß ja jemand von euch wie es wirklich ist und mutmaßt nicht so wie wir gestern :-)

LG
Petra

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ich kann nur sagen wie es bei uns ist, ich schweizer, er spanier:
das kind hat automatisch den pass der mutter aber mein freund (wir sind nicht verheiratet) hat das kind auch auf der spanischen botschaft angemeldet.. bin mir fast sicher dass auch euer kind doppelbürger sein kann, wenn ihr denn wollt...
(mir spanien ist es noch schwiereig da die bis jetzt keine doppelbürgerschaft mit der schweiz wollten)
sina

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Hallo
also ich lebe in Deutschland,bin aber selbst Polin.Vater der Kinder ist deutsch.Meine Kidis haben deutschen pass ,kann aber auch einen polnischen beantragen.Also 2 Staatsangehörigkeiten.

LG Adrianna

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Hi Petra,

Bei uns ist es so, ich deutsche mein Mann amerikaner, unsere Maus wird in deutschland geboren, sie bekommt einen deutschen pass aber wir werden auch einen amerikanischen Pass beantragen, dann hat sie beide Staatsangehörigkeiten, bis sie 18 oder 21 Jahre ist dann muss sich sich glaub ich entscheiden... bin mir aber nicht ganz sicher viellechit kann sie auch beide behalten. Ich hab eine Bekannte die ist 26 und hat immernoch beide... kommt wohl auch auf das Land drauf an...

LG Manu 34 SSW

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Hallo Petra,

mich hat diese Frage auch eine zeitlang sehr beschäftigt. So wie ich die damaligen Antworten verstanden habe, wird Dein Baby als Deutsche/r geboren. Aber es bekommt auch die Staatsangehörigkeit der Mutter dazu.

Bei mir ist es so, daß ich Engländerin bin (mit ebensolcher Staatsangehörigkeit) und mein Mann Deutscher. Unsere Tochter kommt in Deutschland zur Welt, bekommt also auch einen deutschen Pass. Aber gleichzeitig erhält sie die doppelte Staatsbürgerschaft, weil ich Engländerin bin und für sie ebenfalls einen englischen Pass beantragen kann/werde. Mir ist das wichtig, ich möchte gerne, daß sie in beiden Ländern zuhause sein kann, wenn sie möchte.

LG Helen (32. SSW)

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Hallo Petra,

also es gibt zwei Möglichkeiten, wie Länder die Staatsangehörigkeit regeln können.

1. Das Teritoritalprinzip
2. Das Abstammungsprinzip
Wie das in Österreich ist, weiß ich nicht genau, aber in Deutschland gilt das Abstammungsprinzip.

Zu 1. (ist Z. B. in den USA so)
Würdest Du Dein Kind in den USA gebären, wäre es automatisch auch amerikanischer Staatsbürger - daher lassen die USA auch ab einem gewissem Zeitpunkt keine schwangeren Ausländer einreisen!

Zu 2. (z. B. in Deutschland)
Egal, wo Du Dich zum Zeitpunkt der Geburt aufhälst, Dein Kind ist immer deutscher Staatsbürger.
Entbindet also eine Deutsche in den USA so hat das Kind die doppelte Staatsbürgerschaft.

So wie Du schreibst, muss in Österreich wohl auch das Abstammungsprinzip gelten, sonst müsstest Du ja auch zwei Staatsangehörigkeiten haben.

In Eurem Fall ist das schon etwas vertrackt. Seid ihr denn verheiratet? Wenn ja, denke ich, dass das Kind auf jeden Fall einen deutschen Pass bekommen müsste - da zur Hälfte deutsch! Vielleicht auch einen österreichischen Pass?

Sorry, glaube ich war dir nicht wirklich eine Hilfe. Ruf doch bei Deinem Standesamt an, die wissen es genau.

LG

Uli