Vermiss meine Katzen..hab Heimweh *heul*

Hallo ihr Sweeten..

nun wohne ich seit Samstag mit meinem Freund zusammen und ich habe irgendwie totales Heimweh..
ich vermiss meine Katzen meine Familie.irgendwie alles..

ich muss vielleicht noch sagen ich bin 21 ist mein erster Auszug und das erste mal das ich mit dem Männlichen- Geschlecht zusammen lebe.. *g*
in dem Mietvertrag steht das ich meine Katzenviechers nicht mitnehmen darf die sind nun bei meinen Eltern geblieben :((((
aber unsere Nachbarn haben auch ne Katze..die haben den gleichen Mietvertrag.. bin am überlegen ob ich meine heißgeliebten Viechers (sind 2) einfach auch mitnehmen soll.. was meint ihr??

Mient ihr mein heimweh hat mit dre Schwangerschfat zu tun?? Ich bin soooo sentimental im Moment..

Lieben Gruß,

Fridde 28ssw mit Babyboy#baby

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Nimm sie mit!!!
Wenn die Nachbarn auch ne Katze haben kannst du das auch!
Ich habe es in meiner alten Wohnung auch heimlich gemacht!
Fällt doch garnicht auf die bellen ja nicht wenns klingelt;-)

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Also soweit ich weiss, kann der Vermieter kein Verbot aussprechen, wenn du die Katzen schon hast.
Er könnte es "verbieten", wenn du dir erst nach dem Einzug welche anschaffen würdest.
Aber find das schon seltsam, wenn die Nachbarn Katzen haben und du darfst keine haben? #kratz

Mh, also ich könnt mich nicht von meinem Katerle trennen, dafür lieb ich ihn viel zu sehr.
Sprich doch mal mit den Nachbarn, wie das bei denen war mit den Katzen und dann hol deine Stubentiger noch nach.

Liebe Grüße
Tris + Muckl (30+5)

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Hallo Fridde!!!


Also wenn deine Nachbarn auch eine Katze haben dann kann man es Dir.bzw.Euch doch nicht verbieten????
Wo gibt denn sowas??
Außerdem gehören Katzen doch zu Kleintieren(genau wie Vögel,Fische u.s.w) und die kann man garnicht verbieten.Die darf jeder halten.Da erkundige dich nochmal....
Also ich könnte überhaupt nicht ohne meine beiden Fellnasen....#katze
Viel Glück!!

Lg,Marion20SSW#sonne

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Kann man schon. Wenn der Vermieter explizit reinschreibt das er keine Katzen möchte, wegen Wände zerkratzen etc... er kann auch Kanninchen und Vögel verbieten.

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Hallo Fridde!

Steht denn im Mietvertrag drin, daß Du keine Katzen haben darfst? Ich kenne das eigendlich nur von Hunden ab einer bestimmten Größe. Natürlich kann der Vermieter bei Belästigung verlangen, daß die Tiere wieder abgegeben werden, aber von anfang an gar keine?! Ich musste meinen Kater nicht mal anmelden. Der war halt einfach mit dabei. Und vor allem, kommt Dein Vermieter in die Wohnung?

Ach und mit dem sentimentalen, daß hab ich auch ganz schlimm. Könnte tatsächlich mit der SS zu tun haben! :-p

#herzlich Babysun + Fiona Leonie (21+1)

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Hallo,

also ich hab das auch in meinem neuen Mietvertrag und bin aber selbst auch Vermieter. Selbst wenn es im Mietvertrag ausgeschlossen ist, gelten Katzen als Grenze zu Kleintieren, und Katzen gelten eben noch als Kleintier. Somit kann Dir ein Vermieter das nicht ausschliessen!

VG, Silvia

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wenn in deinem mietvertrag steht, dass haustiere (katzen, hunde) nicht erlaubt sind, dann darfst du sie auch nicht mitnehmen. auch wenn deine nachbarin welche hat. das kann zur kündigung führen wenn du die katzen heimlich mit nimmst. bin vor nem jahr umgezogen und hab mich davor genau erkundigt, da ich auch 2 katzen habe und für uns somit nur ne wohnung it garten, terasse in frage kam. außerdem muß der vermieter it einverstanden sein. das zählt nur bei hasen oder meerschweinchen oder so nicht. da kannste auch welche haltn wenns im mietvertrag nicht erlaubt ist

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hallo,

soweit ich weiß, kann ein vermieter kleintiere nicht verbieten und katzen gehören wohl auch dazu. und da brauchst du keine eindeutige erlaubnis.

aber wenn ein anderer mieter im haus katzen hat, darfst du das auch. genauso wäre es bei hunden.

sehr hilfreich bei solchen sachen ist der mieterschutzbund (jahresbeitrag ca. 70 euro, mit rechtschutzversicherung etc.) wir haben damit sehr gute erfahrungen gemacht, das geld ist es uns wert, vor allem wenn man mieter hat, die sich sonst um nichts kümmern

lg nina + #ei 29. ssw

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Hallo,
also wir wohnen in nem Haus mit mehreren Mietparteien.. in dem Mietvertrag steht man darf keine Katzen und Hunde halten..gestern saß ich aufm Balkon und meine Nachbarin neben an saß ebenfalls draußen mit ihrer Katze.. war natürlich hart für mich weil ich meine Katzen wirklich total vermisse.. ..also ich denke nicht das meine Nachbarin die Katze genehmigt haben ich denke die halten die auch heimlich..deshalb habe ich überlegt ob ich das auch machen soll..
weiß nur nciht wie schnell sowas rauskommt :/

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Hey

Katzen fallen unter "Kleintiere" und Kleintierhaltung darf nicht verboten werden.

Ich habs mir immer genehmigen lassen, da das auch nie ein Problem war - aber wie gesagt - verboten werden darfs nicht...

LG
Frauke

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wir haben die Wohnung über ne Wohnungsgenossenschaft gemeietet.. wenn wir meine Katzen einfach mitnehmen und das rauskommt sitzen die dan nicht am längeren Hebel?? das ist kein privatvermieter

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hab eben mal ein bisschen gegoogelt...

1. Tierhaltung, wenn im Mietvertrag eine Vereinbarung getroffen wurde

Wurde im Mietvertrag eine Vereinbarung getroffen, so ist wie folgt zu unterscheiden:

a) Individualvereinbarungen

Haben Mieter und Vermieter eine Vereinbarung getroffen, die nicht bereits im Mietvertrag vorformuliert war, so ist diese Vereinbarung auch dann wirksam, wenn das Halten von Haustieren völlig untersagt ist. Der Mieter muss sich an Inhalt und Umfang dieser Vereinbarung halten. Hat er sich ein Tier angeschafft, obwohl dies nicht erlaubt ist, muss er es auf Verlangen des Vermieters wieder abgeben.

Ausnahme:
Wird für den Mieter ein Blindenhund notwendig, so darf er diesen halten, auch wenn im Mietvertrag steht, das die Haltung von Hunden und Katzen untersagt ist.

b) Regelungen in Allgemeine Geschäftsbedingungen

Hat der Mieter einen Formularmietvertrag unterschrieben (das ist der Regelfall), so fragt sich, inwieweit eine dort enthaltene vorformulierte Klausel zur Haustierhaltung wirksam ist.

Folgende Klauseln sind unwirksam: "Tiere dürfen nicht gehalten werden" oder "Das Halten von Haustieren ist untersagt". Da diese Klauseln auch die Haltung von Kleintieren (z.B. Zierfischen, Wellensittichen, Goldhamstern, Mäusen) verbieten, die weder den Nachbarn, noch den Vermieter stören können, sind sie unwirksam. Der Mieter darf also Kleintiere dieser Art halten, da sich diese Tierhaltung im Rahmen des bestimmungsgemäßen Gebrauchs hält.
Die Klausel "Dem Mieter ist es verboten Hunde und Katzen zu halten" ist wirksam. Hier bleibt dem Mieter die Kleintierhaltung gestattet, so dass das Grundrecht auf freie Entfaltung der Persönlichkeit nicht verletzt ist. Eine Ausnahme muss auch hier gemacht werden, wenn der Mieter einen Blindenhund benötigt.
Wirksam ist auch folgende Klausel: "Die Haltung von Haustieren bedarf der Zustimmung des Vermieters". Hier ist der Vermieter grundsätzlich in der Entscheidung frei, ob er Hunde- oder Katzenhaltung erlaubt. Seine Entscheidung muss sich aber an sachlichen Kriterien ausrichten. Solche Kriterien sind die Eignung des Mieters zur Tierhaltung, die ablehnende Haltung anderer Mieter zu der Tierhaltung (= Frage des Hausfriedens) oder die Gefahr, dass nunmehr auch eine Vielzahl der anderen Mieter entsprechende Tiere halten wollen.
2. Tierhaltung, wenn keine Vereinbarung im Mietvertrag getroffen wurde

Ist hinsichtlich der Tierhaltung keine Vereinbarung im Mietvertrag getroffen worden, so darf der Mieter ohne Erlaubnis Kleintiere halten. Dazu gehören z.B. Zierfische, Wellensittiche, Goldhamster, Mäuse und Meerschweinchen. Hinsichtlich der Haltung von Katzen ist die Rechtsprechung nicht einheitlich.

Für eine darüber hinausgehende Tierhaltung benötigt der Mieter die Erlaubnis des Vermieters. Dieser muss die Erlaubnis selbst dann nicht erteilen, wenn er anderen Mietern die Tierhaltung erlaubt hat, denn einen Grundsatz der Gleichbehandlung gibt es im Privatrecht nicht.

Hinweis:
Die Rechtsprechung hierzu ist allerdings sehr uneinheitlich. Das Amtsgericht Berlin-Köpenick hat Anfang dieses Jahres z.B. entschieden, dass ein Mini-Pig in einer Mietwohnung verbleiben darf, da Geruchs- und sonstige Belästigungen von dem Schwein nicht (mehr) ausgingen.
villeicht hilft dir das

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Hmm dann muss cih mir wohl ne erlaubnis holen.. vielleicht bekomme ich ja eine..

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