Nochmal Urlaub - Aufheben nach Elternzeit?

Hallo Ihr Lieben,
ich hab nochmal eine Frage zum Urlaubsanspruch:
ich werde meinen anteiligen Urlaub für dieses Jahr nicht mehr vor meinem Mutterschutz nehmen (können). Ich möchte dann erstmal zwei Jahre Elternzeit nehmen und nach einem Jahr, also der Elterngeldbezugsdauer, wieder teilzeit arbeiten.

Was mache ich mit meinem anteiligen Urlaub?
Müßten 17 Tage sein - bei 29 Tagen im Jahr - , MuSch endet am 12. juli (ET 17.5.07).
Mein AG hat sich dabei schon mit dem anteiligen Monat verrechnet,er rechnet 15 Tage :-( Muß ich ihm nochmal das Gesetz zeigen ;-)
AG sagt, ich kann den Urlaub bis nach der Elternzeit mitnehmen.
Kann ich den auch während Teilzeitarbeit IN der Elternzeit, also nächstes Jahr, nehmen? Oder ihn dann auszahlen lassen? Eine Auszahlung jetzt, zumindest ab Mutterschutz, würde ja wohl zur Anrechnung aufs Elterngeld führen, das mag ich natürlich auch nicht.
Und gestern meinte noch eine Freunden, SOLLTE ich während der Elternzeit erneut schwanger werden, würde der Anspruch verfallen, ist das so?
Wie würdet Ihr es machen, welche Möglichkeiten gibt es - möglichst auch mit Fundort dazu, wo das steht?
Vieeeelen Dank schonmal!
LG
Jerry
SSW 29

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Hallo Jerry,

habe das gleiche Problem: Noch 19 Tage Urlaub, die ich nach meinem Arbeitgeber nicht mehr nehmen darf. Und ich habe keine Ahnung, wohin damit!!! Zumal ich davon ausgehe, dass ich anschließend auch nicht wieder voll arbeite - und wir auch auf jeden Fall gerne noch ein zweites Kind wollen! Das mit dem Verfallen habe ich auch mal irgendwo gelesen. Und mit einem Urlaub während der Teilzeit wären unsere Arbeitgeber gut bedient: Dann bekommen wir nämlich de facto nur die Hälfte ... Sehe ich gar nicht ein, meinem Arbeitgeber zu schenken ...
Eine Idee, die ich habe, ist u.U. den Urlaub zwischen MuSchu und Elternzeit zu nehmen. Dürfte aber nur gehen, wenn mein Mann in der Zeit Elternzeit nimmt (weil ich noch nirgends gehört habe, ob der Elterngeldbezug prinzipiell unterbrochen werden darf!): Bei mir wäre das ja mit 19 Tagen fast ein Monat: Ich könnte also einen Monat offiziell arbeiten, bevor ich Elternzeit nehme - davon aber die meiste Zeit im Urlaub sein. Hieße nur, noch einen Monat länger ganzes Gehalt. Ja, und die Tage, die ich dann arbeiten müsste, da habe ich eh noch ein Projekt laufen, was ich ansonsten während meiner Elternzeit unentgeltlich machen würde. - Aber vielleicht gibt es ja bei Dir auch so eine Möglichkeit? Kann Dir dazu leider keinen schriftlichen Fundort nennen; habe ich mir selbst anhand des Elterngeldgesetzes und durch die möglichen Vatermonate so zurechtgebogen.

Lieben Gruß
Pelle

Und lass mal was von Dir hören, wenn Du eine bessere Idee hast!

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Hallo,

bei meinen AG verfällt Urlaub generell nicht, bei anderen AG'ern schon. Ich würde mir an Deiner Stelle zusichern lassen, dass Du den Urlaub ins nächste Jahr mitnehmen kannst, dass er also nicht verfällt.

Wenn Du dann in Teilzeit arbeitest, wird der Urlaub entsprechend gekürzt, was aber eigentlich logisch ist - wenn Du z.B. nur 3 Tage/Woche arbeitest, musst Du ja auch nur 9 Tage Urlaub nehmen, wenn Du 3 Wochen verreisen willst. Ich arbeite z.B. 4 Tage/Woche, habe 24 Tage Urlaub im Jahr, was aber genau wie vorher 6 Wochen sind. So unfair wie die Vorschreiberin finde ich diese Regel also nicht.

... habe ich Dir helfen können? Oder war das nur #bla?

Schöne Grüße, J.

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Hallo Ihr Beiden,
@ Pelle: mit dem Teilzeit/Vollzeit hat soweit ich weiß jbw recht - das würde dann halt anteilig gerechnet, hat mir auch mein AG so gesagt. Sonst wäre es ja auch arg unfair :-[
Das mit dem Urlaub an MuSch anhängen hatte ich mir auch überlegt, funktioniert aber nicht, weil die Elterngeldbezugszeit sich zwangsläufig im ersten Lebensjahr des Kindes abspielt, d.h. der Urlaub würde Dir aufs Elterngeld angerechnet, was ja auch nicht Sinn der Sache ist :-(
@jbw: nein, Du hast schon geholfen :-)

Aber wo das alles steht, oder ob es goodwill des AG ist, ob man den Urlaub mitnehmen kann, weiß niemand? In § 17 BEEG steht folgendes:
(1) 1Der Arbeitgeber kann den Erholungsurlaub, der dem Arbeitnehmer oder der Arbeitnehmerin für das Urlaubsjahr zusteht, für jeden vollen Kalendermonat der Elternzeit um ein Zwölftel kürzen. 2Dies gilt nicht, wenn der Arbeitnehmer oder die Arbeitnehmerin während der Elternzeit bei seinem oder ihrem Arbeitgeber Teilzeitarbeit leistet.
(2) Hat der Arbeitnehmer oder die Arbeitnehmerin den ihm oder ihr zustehenden Urlaub vor dem Beginn der Elternzeit nicht oder nicht vollständig erhalten, hat der Arbeitgeber den Resturlaub nach der Elternzeit im laufenden oder im nächsten Urlaubsjahr zu gewähren.
(3) Endet das Arbeitsverhältnis während der Elternzeit oder wird es im Anschluss an die Elternzeit nicht fortgesetzt, so hat der Arbeitgeber den noch nicht gewährten Urlaub abzugelten.
(4) Hat der Arbeitnehmer oder die Arbeitnehmerin vor Beginn der Elternzeit mehr Urlaub erhalten, als ihm oder ihr nach Absatz 1 zusteht, kann der Arbeitgeber den Urlaub, der dem Arbeitnehmer oder der Arbeitnehmerin nach dem Ende der Elternzeit zusteht, um die zu viel gewährten Urlaubstage kürzen.

Da wären ja dann die Postionen 2 und 3 relevant. Aber wie es bei einem weiteren Kind aussähe, weiß man nicht, oder?
LG
Jerry

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Hallo Jerry,

ich denke, es müsste durchaus gehen: Die Elterngeldzeit kann sich ja mit Partnermonaten über 14 Monate verteilen, z.B. so:

Monate 1+2: MuSchu-Zeit mit entsprechendem Geld

gleichzeitig Monat 2: Elterngeldzeit Papa (ist so zulässig!!!)

Monat 3: Elterngeldzeit Papa - Arbeits- (bzw. Urlaubszeit Mama)

Monat 4-13: Elterngeldzeit Mama

Es ist ja auch möglich, dass der Papa die ersten 6 Monate z.B. nach dem MuSchu nimmt, Mama arbeiten geht und dann anschließend zu Hause bleibt (ist, wenn man stillen will, natürlich etwas unpraktisch ...)

Was den Urlaub angeht, verstehe ich nicht, was unfair sein sollte, wenn es mit der Regelung anders wäre: Immerhin geht es ja um einen Urlaubsanspruch, den wir uns mit voller Stelle erworben haben, ergo, wenn ich 40 Std. die Woche arbeite, habe ich einen Anspruch von 29 Tagen im Jahr. Für die Zeit, in der ich jetzt noch arbeite (+ MuSchu) habe ich dann einen Anspruch von je nach Rechnung 19 oder 20 Tagen.
Später, wenn ich nur noch 20 Stunden arbeite, habe ich logischerweise einen Anspruch von nur noch 14,5 Tagen (ob da auf- oder abgerundet wird, weiß ich nicht). Das ist klar. Alles andere wäre unfair. Bei dem Resturlaub aus diesem Jahr geht es aber um einen bereits ERWORBENEN Anspruch, der dann gekürzt wird - und das geschieht zugunsten des Arbeitgebers! (Müsste er mir jetzt den Urlaub auszahlen, bekäme ich fast ein Monatsgehalt - reduziert sich nachher dann ja auch entsprechend.) Und diese Regelung halte ich nicht für fair.
Andererseits gebe ich Euch recht, wäre der Urlaubsanspruch dann höher, wäre er überhaupt nicht in einem Jahr "abzufeiern". Deshalb würde ich ja meinen Urlaub auch gerne noch vor dem Mutterschutz nehmen. Da mein Arbeitgeber mir das aber nicht erlaubt, ist es de facto so, dass er mir meinen Urlaub kürzt!

Sorry, für das viele #bla#bla; aber ich ärgere mich da gerade schon seit Wochen mit rum - jetzt gingen meine Emotionen mit mir durch ;-) - nicht böse sein!

Lieben Gruß
Pelle

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Hallo Pelle,
also den bereits erworbenen Urlaubsanspruch erhältst Du anteilig umgerechnet, da geht Dir normalerweise nix verloren.
D.h. wenn Du z.B. nur noch die Hälfte arbeitest, hast Du sozusagen doppelt so lang Urlaub mit den erworbenen Tagen. Ansonsten wäre es ja fies ;-)


Meine Urlaubsfrage kann aber bisher keiner so richtig beantworten, oder? Ich möchte den Urlaub nach der Elternzeit nehmen oder aber noch während der Elternzeit, während ich teilzeit arbeite (nur halt nach dem einen Jahr Elterngeldbezug).
Klappt das?
Oder, wenn man dann doch relativ schnell wieder schwanger werden sollte und eine Elternzeit geht in die andere über, was passiert dann mit meinem 2007er Urlaubsanspruch?

LG
Jerry

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