Schwangerschaftsbeihilfe - ALG I

Hallo,

steht mir auch die Beihilfe für Schwangerschaftsmehrbedarf , Erstlingsausstattung und einmalige Beihilfe zur Umstandsbekleidung zu, wenn ich ALG I bekomme?

Wenn ja, ab welcher SSW kann ich den Antrag stellen?

LG Fee (12+3)

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Hallo!

Ich denke schon das Dir was zu steht, also probiren würde ich es auf jedenfall. Ich würde es jetzt schon beantragen und das geld bekommst du dann ausgezahlt in einer bestimmten SSW.

LG Silvana morgen 24.SSW

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hi

ich arbeite dort ja daher kann ich dir das sagen. also ne beihilfe gibts nur im alg II, also Hartz IV nicht im normalen Alg I, sorry. lg
kathrin
frag mal bei caritas oder so nach, hab gehört, das es da evtl. so was gibt.

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Hallo Fee,
ob es Dir zusteht, weiß ich nicht, aber man kann ab der 13. Woche ca. 54 Euro Mehrbedarf bekommen, vielleicht ist das in Deinem Fall etwas weniger, aber gebe Deinen Mutterpass in Kopie mal rein und versuche ab dem 6. Monat einen Formlosen Antrag auf Erstausstattung zu stellen.
Gruß Bärbel

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hi

wirklich könnt ihr glauben das ist nur bei harzt IV so. lg

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Hallo Fee,
natürlich steht Dir das zu. ab 12. SSW, Mehrbedarf 58 Euro,
100€ f. Umstandsmode und 200,00 f. Kinderbett, Kinderwagen
und 256€ für Erstlingsausstattung.
LG Bini

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bei ersten schwangerschaft hab ichs auch beantragt aber nicht bekommen, jetzt wo mein mann harz vier bekommt hab ich 77 euro für umstandkleidung bekommen das andere machen sie erst 6 wochen vor geburt.
aber als ich letrztes jahr alg 1 bekommen hab hab ich nichts bekommen kannst aber bei pro familia usw antrag stellen da bekommst du was hab ich letztes jahr auch gemacht
lg katja 29 woche

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Hallo Fee,
ich selber bekomme auch ALG 1 und habe wegen dem Mehrbedarf meinen Betreuer gefragt. Er sagte dass mir der Mehrbedarf bei ALG 2 und nicht ALG 1 zusteht!!! Das was ich zusätzlich zum ALG 1 beantragen könnte wäre entweder Wohngeld oder halt ALG 2...

Grüße
Mirjam