suche erfahrungsberichte (AWO)

hallo!!!
ich bin nicht besonders stolz darauf auf geld von aussen angewiesen zu sein.
wollte es vermeiden. da ich nun aber auch noch umziehen muss, weiß ich nicht wie ich das alles bezahlen soll.
ich beziehe alg+alg2
insgesammt 767 euro!
könnt ihr mir sagen, was ich wohl bekommen werde?
hab nächste woche einen termin bei der awo. von den 767 euro muss ich aber noch 336 euro für meine jetzige wohnung abziehen!
da bleibt nicht viel.
vielleicht hat jemand von euch erfahrungen gemacht.
und kann mir davon berichten!
das wäre toll!!!
ich hoffe es kann mir jemand helfen!
ich danke schon mal im vorraus!!!
seit ganz herzlich gegrüßt
jenny+lisa-michelle inside 27 ssw#blume

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Hallo!
Ich weiß nicht genau, was Du mit der AWO meinst (falls Du das JobCenter, für Alg II zuständig meinst, dann ist es die ARGE!).
Unter AWO kenne ich nur Arbeiterwohlfahrt und ich wüsste jetzt nicht, was die mit Deinen Finanzen zu tun hat - aber das nur am Rande.

Dir steht folgendes, jetzt währende der Schwangerschaft, folgendes an Alg II zu:

- Miete + Heizung für eine Wohnung in angemessener Höhe und Größe (die Mietobergrenzen sind in den Kommunen unterschiedlich - musst Du erfragen.)

- Regelsatz für 1 Person = 345,-
- Mehrbedarf für Schwangere ab der 13. Woche = ca. 60,- (Du musst einen Antrag stellen - das ist auf dem Antragsbogen "Änderungsmitteilung)

davon wird dann Dein Alg I als Einkommen abgezogen.

Zusätzlich kannst Du folgendes beantragen:
- Einmalige Beihilfe für Bekleidung bei Schwangerschaft
- Erstaussattung für das Baby

Dafür gibt es keine Extra-Vordrucke - das machst Du in Briefform. Bitte um eine eilige Bearbeitung. Alles, was Du beantragst (stelle eine Liste auf), darfst Du noch nicht besitzen. Also nicht vorab kaufen, z.B. auf Rechnung.

Du bekommst ab dem Zeitpunkt des Muttschutzes komplett Alg II.
Der Alg I Anspruch erlischt, da Du ja für den Arbeitsmarkt nicht mehr verfügbar bist.
Ich hoffe übrigens, dass sowohl Arbeitsagentur und JobCenter von der Schwangerschaft wissen!!! Das fällt unter Deine Mitteilungspflicht.
Nach der Geburt steht Dir zu, ich gehe jetzt mal davon aus, dass Du alleine bist:

- Miete + Heizung für eine Wohnung in angemessener Höhe und Größe (die Mietobergrenzen sind in den Kommunen unterschiedlich - musst Du erfragen.)

- Regelsatz für 1 Person = 345,-

- wenn Du allein bist: Mehrbedarf für Alleinerziehende

- Sozialgeld für das Kind

Darauf werden als Einkommen angerechnet:
- Kindergeld in Höhe von 154,- (kommt von der Familienkasse des Arbeitsagentur)
- Unterhalt (kommt auf das Einkommen des Vaters an) oder Unterhaltsvorschuß vom Jugendamt in Höhe von 127,-

Zusätzlich, nicht anrechenbar!, erhälst Du das neue Elterngeld.
Ich nehme mal an, dass es bei Dir auf den Sockelbetrag in Höhe von 300,- für 12 Monate hinausläuft. Du kannst aber auch splitten und 150,- für 24 Monate erhalten. Man muss sich dabei überlegen, wie lange man definitiv aus dem Job aussteigen will. Denn sobald Du eine Arbeit anfängst, ist Schluß mit Elterngeld. Wäre dann ungünstig, wenn man gesplittet hat, aber nach z.B. 14 Monaten wieder einen Job hat!

Unter http://www.elterngeld.net/ findest Du dazu Infos.

Unter http://www.sozialhilfe24.de/alg2-rechner.html findest Du außerdem einen Leistungsrechner.

Dir alles Gute - und bei den Ansprüchen nicht abwimmeln lassen. Wird gerne bei Beilhilfen und Ersausstattung versucht.

In diesem Sinne,
juliafranziska

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hallo!
erstmal danke!
das hat mir auch viel geholfen.
aber ich hab vorhin bei der caritas angerufen!
die sind für mich nicht mehr zuständig, weil meine ss schon so weit ist. das wusste ich nicht. dachte immer, man kann die anträge bis kurz vor der geburt machen für erstlingsausstattung. sie meinte, sie könne mich nur an die awo weiterleiten. in der hoffnung, dass die mir noch helfen!
die frau war sehr nett am telefon.
lg
jenny

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Hallo!

Weder Caritas noch AWO (meinst Du damit die Arbeiterwohlfahrt???) sind für die finanziellen Angelegenheiten zuständig - die können Dir höchstens Auskünfte geben, die Du aber auch im Internet findest.

Natürlich kannst Du den Antrag für die Erstausstattung bis zur Geburt stellen - aber dann nützen sie Dir nichts mehr.
Du musst die Bearbeitungszeit des Amtes mit einrechnen und viele Sachen brauchst Du doch zur Geburt, bzw müssen dann im Haushalt vorhanden sein.
Und wenn jemand zur Kontrolle kommt, um zu sehen, was schon vorhanden ist, wird Dir jedes noch so kleines Teil, das schon da ist (und wenn es ein Strampler) ist, vom Erstausstattungsetat abgezogen. Du hättest also etwas aus eigener Tasche bezahlt, was Dir eigentlich von Amts wegen zusteht.
Im Allgemeinen wird gesagt, dass der Antrag für die Erstausstattung 6 - 8 Wochen vor Geburtstermin bearbeitet und das Geld überwiesen sein soll.

Ich habe ein bißchen das Gefühl, dass Du mit Caritas (so nett die Frau auch gewesen sein mag) und AWO falsch beraten bist - jetzt ist das JobCenter Dein Ansprechpartner.
Bekommst Du denn eigentlich z.B. den Mehrbedarf für Schwangere.
Langsam müsstest Du auch vom Arbeitsamt ein Schreiben bekommen haben, dass Du keinen Anspruch mehr auf Arbeitslosengeld I ab Mutterschutz hast, damit Du einen Antrag auf komplett Alg II stellen kannst und Dein Geld übergangslos bekommst. Auch da musst Du den Bearbeitungszeitraum einrechnen.

Melde Dich, wenn Du noch Fragen hast.
Ich bekomme auch seit einiger Zeit (schon vor der Schwangerschaft, da mir das Arbeitsamt eine Fortbildung gegönnt hat und ich so keinen Job annehmen konnte) Alg I und aufstockend Alg II.
Da ich leider beim Jobcenter immer wieder mit geballter Inkompetenz umgehen musste, bin ich zum Profi in solchen Angelegenheiten mutiert:-)
Man muss den Sachbearbeitern dort leider noch beibringen, dass der Hartz IV-Empfänger von heute nicht unbedingt ein "Assi" ist.
Sondern auch Frauen, die einen guten beruflichen und gesellschaftlichen Background haben, leider mal vorübergehend auf das Geld angewiesen sind, weil sie etwas für die Sicherung der Deutschen Sozialsysteme tun: Nämlich ein Kind bekommen.

Alles Gute,
juliafranziska

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...ich habe gerade auf Deiner VK gesehen, dass Du auch einen "Schatz" hast.
Dann kommt es darauf an, ob Ihr zusammenwohnt.
Wenn ja, fallen der Mehrbedarf für Alleinerziehende und der Unterhalt (wird dann ja sozusagen in Naturalien "gezahlt") weg.

Sieht dann so aus:
Miete + Heizung in angemessener Höhe
2 x 311,- Regelsatz (der Regelsatz sinkt von 345,- für die Einzelperson auf 311,-, da ihr durch das Kind als eheähnliche Gemeinschaft angesehen werdet und damit eine Bedarfsgemeinschaft seid)
Sozialgeld für das Kind: Ob und in welcher Höhe kann ich Euch, wenn beide Eltern da sind, nicht sagen!

Gegengerechnet werden Kindergeld und gegebenenfalls Einkommen von Deinem "Schatz".

lg,
juliafranziska