Darf man im Mutterschutz (freiwillig) arbeiten? Elterngeld+Arbeiten?

Hallo,

gilt der Mutterschutz nur, wenn man ihn in Anspruch nehmen möchte, oder ist es generell für Schwangere verboten, während des Mutterschutzes zu arbeiten?

Wie sieht das bei Studentinnen aus? Dürfen die noch an Projektarbeiten teilnehmen, wenn sie eigentlich im Mutterschutz sind?

Und bekommt man nur Elterngeld, wenn man in dem Jahr nach der Geburt überhaupt nicht arbeiten geht? Oder darf man bis zu einem bestimmten Betrag (welchem?) Geld verdienen?

LG,
Finnya + Julie-Calista (*28.02.2004) + Loreley Sanna-June (36. SSW)

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Hi Finnya!

Also, ich weiß nur, dass du in den 6 Wochen Muschu VOR der Geburt arbeiten darfst, wenn du möchtest, in den 8 Wochen NACH der Geburt darfst du nicht.
Wie das mit dem Arbeiten in dem Jahr danach ist, kann ich dir nicht genau sagen. Soweit ich weiß, darfst du bis zu 30 Stunden arbeiten.

LG,

Jules (25.SSW)

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Ich denke mal in den acht Wochen nach der Geburt ist einem auch nicht so sehr nach arbeiten..aber davor wär es schon gut die Projektarbeit noch fertig zu kriegen.

30 Stunden, egal wieviel man dafür bekommt? Ich dachte, das ist eher Gehaltbezogen?

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Hallo,

soviel ich weiß, wird jedes Einkommen auf das Elterngeld angerechnet.

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nach der geburt darfst du nicht.
wo bei ich jemand kenne die ist gleich am nächsten tag wieder los
am WE kind bekommen und montag s iwder los arbeiten.
die macht essen und wäsche für nen älteren mann.
und ob sie das zu hause macht 3.kind oder auch noch da fällt nicht auf meint sie.