Urlaubsanspruch für Lehrerinnen

Hallo,

wie wird das bei Euch anderen Lehrerinnen geregelt? Ich bin zwar keine "echte" Lehrerin, arbeite aber über einen anderen Arbeitgeber z.T. (nur 6 Stunden!) in der Schule. Da ich im letzten Jahr aus verschiedensten Gründen kaum Urlaub nehmen konnte, habe ich massig Resturlaub und habe jetzt zusammen mit dem neuen Urlaub, der mir für dieses Jahr noch zusteht - auch nach genommenem Urlaub in den Weihnachtsferien - immer noch 28 (! #freu !) Tage Urlaub übrig. Jetzt sagt mir mein Arbeitgeber leider, weil ich ja in der Schule bin, dürfe ich diesen Urlaub nur in den Osterferien nehmen. So könnte ich also nur 8 Tage nehmen :-[! Da ich anschließend Elternzeit nehmen möchte, will ich den Urlaub auch nicht "mitnehmen" - wer weiß, was anschließend ist ... (und bei einem zweiten Kind innerhalb der Elternzeit verfiele ja auch der Anspruch!)
Ehrlich, ich sehe das nicht ein, weshalb ich den Urlaub nicht einfach vor den Mutterschutz hängen kann ...
Könnt Ihr mir mal sagen, wie das "im Normalfall" bzw. bei Euch im Schuldienst geregelt wird? Dürft Ihr auch jetzt als Schwangere den Urlaub nur in den Schulferien nehmen?
Bzw. kennt Ihr irgendeine Gesetzesgrundlage, durch die das für Lehrerinnen geregelt ist? - Ich suche nämlich schon die ganze Zeit vergeblich im Internet ...
Schon mal ganz herzlichen Dank!
Und herzlichen Gruß
Pelle

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Hallo Pelle!!

Soweit ich weiß, kann man als "normale" Lehrerin Urlaub nur in den Ferien nehmen. Deshalb gibt es den Begriff Urlaub bei Lehrern ja auch nicht wirklich. Es gibt noch den sog. Sonderurlaub aber das ist wieder eine andere Geschichte.
Als Lehrerin kannst du tatsächlich nicht deinen Urlaub vor den Mutterschutz hängen.

LG Rieke#klee

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Danke für Deine Antwort! Na, ist zwar schade, die Entspannung hätte vorher noch gut getan, aber was soll's ...

Dir alles Gute!
Lieben Gruß
Pelle

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Hallo Pelle,
muss dich genau wie meine Vorgängerin enttäuschen.
Ich bin Lehrerin, und Urlaub gibt es so bei uns ja nicht. Die Ferien sind halt dein Urlaub. Wenn in "deiner" Schule noch Karneval frei ist, hast du ja noch ein paar Tage zusätzlich.
Sonderurlaub gibt es nur bei Todesfall in der Familie oder bei deiner Heirat. Ansonsten nichts.
Wirst wohl in den sauren Apfel beißen müssen und deine übrigen Urlaubstage mitnehmen.

Katja

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Danke für die Info - auch wenn ich natürlich gehofft hatte ...

Und Dir alles, alles Gute, dass nach den Torturen, die Du da mitgemacht hast (nach VK), jetzt mit der Schwangerschaft weiter alles gut läuft!

Lieben Gruß
Pelle