Mutterschutz beim arbeitgeber beantragen?

hallo kugelbäuche,
also meine frage:muss ich beim arbeitsgeber einen formlosen antrag stellen das ich in den mutterschutz gehen will-also 6 Wochen vor der geburt?
ich hab das nämlich nicht gemacht, sondern nur die bescheinigung vom arzt über den entbindungstermin abgeben und warte nun auf mein mutterschaftsgeld-schon seit dem 13.12.06.
wie war das bei euch?habt ihr das beantragt?
vielen dank und liebe grüße publu + pio 37+1

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Hallo Publu,

ja, ich denke, Du hättest es auf jeden Fall beantragen müssen! Warum hast Du denn Deinem Chef nichts von der Mutterschutzzeit gesagt? Ein Attest reicht da eigentlich nicht aus (glaube ich), da das ja nur den voraussichtlichen ET festlegt.
Bin mir aber nicht 100%ig sicher!

LG Silke

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Hallo!
Ich glaub, dies mußt du nicht beim AG beantragen sondern bei deiner KK. Die zahlen das Mutterschaftsgeld. Ich hab bei meiner etzten SS dann normal den Gehaltszettel zum Ende des Monats bekommen mit dem Vermerk - Zuschuß zum Mutterschaftsgeld. So dass man auf das letzte Netto kommt. Ansonsten frag bei deinem Chef einfach mal nach!

http://www.rund-ums-baby.de/familienvorsorge/mutterschaftsgeld.htm

Gruß
Bea + #ei (32+1) + Laura 3,5

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ich bins nochmal:
also ich hab alles vorschriftsmäßig bei miner KK beantragt und diese warten nun auf antwort von meinem Arbeitgeber!ich hatte auch dort nachgefragt ob sie noch irgendwelche anträge benötigen-aber dies wurde verneint!ich hab nur irgendwie im hinterkopf das irgendwer mal gesagt hat ich muß das noch beantragen!komisch!
danke für die antworten!

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Hallo!
hab mich grad im Netz etwas schlau gemacht und da steht, dass man das Mutterschaftsgeld mit Orginalbescheinigung bei der KK beantragen muß und dem Arbeitgeber aber diese Bescheinigung über Entbindungstermin (nicht älter als 4 Wochen) mit dem Vermerk zur Mutterschaftsgeldberechnung einzureichen. Bin ja nun auch bald soweit (34.SSW) da sollte ich mich mal langsam mit den Anträgen beschäftigen!
Danke für den Denkanstoß - hätte ich sonst glatt vergessen.
Gruß
Bea

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Guten morgen,

von Deinem FA bekommst Du eine Bescheinigung über den voraussichtlichen Entbindungstermin.
Diese solltest Du beim AG einreichen, damit er weiss, wann Dein Mutterschutz beginnt. Der MS beginnt immer 6 Wochen vor dem errechneten Geburtstermin.

Desweiteren erhälst Du von Deinem FA max. 1 Woche vor Beginn des MS eine Bescheinigung, die Du ausgefüllt bei der KK einreichen musst. Die KK wiederum wendet sich an Deinen AG. Sie fordern eine Lohnbescheinigung an. Damit hast Du aber nichts zu tun, das ist allein Sache des AG. Sobald diese Bescheinigung bei der KK ist, zahlt diese Dir den Zuschuss von täglich 13 Euro aus.
Bei meiner KK war es so, dass sie auf einmal die sechs Wochen bis zum errechneten Geburtstermin bezahlt haben und dann aufeinmal die Zeit bis zum Ende des MS.

Das Mutterschaftsgeld (abzügl. des Zuschusses der KK) während des MS zahlt der AG und wird von der Lohnabteilung in Form einer Gehaltsabrechnung erstellt.

Wenn Du alle Bescheinigungen abgegeben hast, dann geht das i.O. Bei mir hat es auch einige Zeit gedauert, bis das Geld von der KK kam.

LG
elfe mit #baby Celine Vivien (*23.8.06)