Eine unfaßbare Weihnachtsgeschichte!!!

Hallo,

ich muß Euch jetzt mal erzählen, was mir passiert ist. Ich habe schon eine Tochter Emma (geb. 15.07.2004) und ich bin jetzt in der 6.SSW. Meine Tochter ist mit zwei in den Kindergarten gekommen, da ich ab August wieder vollzeit arbeiten gegangen bin.(ist schon schlimm genug).
Jetzt habe ich der Fairneß halber meinem Arbeitgeber am Dienstag schon mitgeteilt, dass ich schwanger bin und nachdem er mir am Freitag noch ein schönes Wochenende gewünscht hat, kam ich nach Hause und hatte per Einschreiben die Kündigung zum 31.12.2006 aus betrieblichen Gründen auf dem Tisch.
Das kann doch wohl nicht wahr sein, dass ich der heutigen Zeit, wo die Geburtenrate zurückgeht und alle etwas für Familien tun wollen, eine Schwangere vor Weihnachten an die Luft gesetzt wird.

Jetzt muß ich vor Weihnachten noch Rechtsanwalttermine wahrnehmen, anstatt mich auf mein Baby zu freuen.
HAt irgendwer auch sowas hinter sich.

Viele Grüße
Sandra + Emma + ??

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Er darf dir garnicht kündigen!!!

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Er kann dir nicht einfach kündigen den du befindest dich im Mutterschutz.

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Mein Chef wollte mir auch kündigen.
Besser gesagt er hat mir gekündigt.
Ich bin gleich zum Anwalt.
Die Sache sollte vors Gericht.
Am Tage des Gerichtstermins kam ein Anruf meiner Anwältin,das sie die Kündigung zurückgezogen haben.
Mußten nämlich ganz genau,das sie damit nicht durchkommen ;-)

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Hallo,
vielen Dank für die Antwort. Er kann mir Doch auch nicht kündigen, wenn ich noch in der Probezeit bin, oder. Ich glaube der hat sich vorher gar nicht schlau gemacht, sondern einfach nur gedacht, mal sehen ob ich sie loswerde. Ich werde mit nächstes Jahr auch ein Beschäftigungsverbot geben lassen, da ich da nicht wieder hingehen kann, dass halte ich nicht aus.

Viele Grüße
Sandra

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Moment mal, wenn du schwanger bist, kann er dich nicht kündigen. Kündigungsschutz, hat er da noch nie was von gehört. Mach ihn fertig. :-[:-[:-[Dem würde ich geben, aber richtig.

Liebe Grüße
jacqueline & angelina inside (36+2)

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Hallo!
Da wird er sich warm anziehen müssen!
Lach, mach Du dir mal keine Sorgen ein anständiger Anwalt Boxt Dich selbstsicher durch !

LG
Schneeflocke81 mit Noél 3 Jahre + #ei ET 13.08.2007

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Huhu

Ich hab mal was für Dich ergoogelt:



".....
Für Arbeitnehmerinnen, die innerhalb der Probezeit schwanger werden, gelten die besonderen Regelungen des Mutterschutzgesetzes. Während der Dauer einer Schwangerschaft ist die Arbeitnehmerin vor dem Verlust des Arbeitsplatzes geschützt. Nach § 9 Mutterschutzgesetz darf der Arbeitgeber während der gesamten Dauer der Schwangerschaft und bis zu vier Monaten nach der Entbindung nicht kündigen.

Dieses Kündigungsverbot greift dann, wenn der Arbeitgeber vom Vorliegen der Schwangerschaft weiß oder Sie ihm innerhalb von zwei Wochen nach Ausspruch der Kündigung mitteilen.

Unerheblich ist, in welcher Weise der Arbeitgeber Kenntnis von der Schwangerschaft bzw. der Entbindung erlangt hat. Fehlte es dem Arbeitgeber an einer entsprechenden Kenntnis, so kann die Arbeitnehmerin die Schwangerschaft bzw. Entbindung ihrem Arbeitgeber noch zwei Wochen nach Zugang der Kündigung nachträglich anzeigen, um sich so den Kündigungsschutz zu erhalten.

Die Arbeitnehmerin ist insoweit im vollen Umfang darlegungs- und beweispflichtig. Die Schwangerschaft muss in diesem Fall unverzüglich nach Kenntniserlangung dem Arbeitgeber angezeigt werden. Auch für die "Unverzüglichkeit" ist die Arbeitnehmerin darlegungs- und beweispflichtig.

Im Ergebnis heißt dies, dass Sie Ihrer Angestellten in der Probezeit nur mit Zustimmung der für den Arbeitsschutz zuständigen Behörde gekündigt werden. Die zuständige Behörde bestimmt sich hierbei nach den Regelungen in dem betreffenden Bundesland.

Das Ihre Angestellte möglicherweise schon bei der Einstellung von einer Schwangerschaft gewusst hat spielt insoweit kein Rolle.

Allerdings sollten Sie darauf hinweisen, dass Ihre Angestellt im jetzigen Stadium der Schwangerschaft ihrer Darlegungs- und Beweispflicht nur nachkommt, wenn sie den Originalpass vorgelegt.

Im Anschluss an den Kündigungsschutz der Schwangeren bzw. der jungen Mutter (vier Monate nach der Entbindung) gewährt die Elternzeit der betroffenen Mutter weiteren Kündigungsschutz.

Unter engen Voraussetzungen kann einem Arbeitgeber ausnahmsweise die Kündigung einer Schwangeren oder einer in Elternzeit befindlichen Person gestattet werden (Härtefallregelung). Hierzu bedarf es der Zustimmung der oben genannten Behörde.


Ausnahme:

Der Kündigungsschutz während der Schwangerschaft kommt immer nur dann zum Tragen, wenn das Arbeitsverhältnis tatsächlich durch eine Kündigung beendet werden soll.

Wenn im Arbeitsvertrag vereinbart ist, dass die Probezeit zu einem bestimmten Zeitpunkt beendet ist und zur Fortführung des Arbeitsverhältnisses ein neuer Arbeitsvertrag abgeschlossen werden müsste, dann kann eine Kündigung zum Ende der Probezeit zulässig sein (sogenannte "endbefristete Probearbeitsverhältnisse").

Ist beispielsweise für die Dauer der Probezeit im Arbeitsvertrag vereinbart worden, dass das Arbeitsverhältnis mit Ablauf der Probezeit automatisch endet, so besteht kein Kündigungsschutz, auch nicht nach dem Kündigungsschutzgesetz. Der Arbeitsvertrag wird ungeachtet der Schwangerschaft aufgrund der Befristung beendet.

Sie müssten prüfen, wie der Arbeitsvertrag ausgestaltet ist, soweit eine schriftliche Fassung besteht.

Wenn eine Kündigung erforderlich wäre, um das Arbeitsverhältnis zu beenden - auch während der Probezeit (14-tägige Kündigungsfrist) -, dann muss von einem unbefristeten Arbeitsverhältnis ausgegangen werden, d.h. dass eine Kündigung während der Schwangerschaft unzulässig wäre (d.h. wegen der Schwangerschaft darf nicht gekündigt werden; wenn eine Kündigung aus einem anderen Grund erfolgen soll, ist eine solche nur nach Zustimmung durch das Gewerbeaufsichtsamt zulässig).

Grundsätzlich besteht natürlich die Möglichkeit den Arbeitsvertrag in beiderseitigem Einverständnis aufzuheben.

Sollten Sie gleichwohl eine Kündigung erwägen, so empfehle ich Ihnen, sich an einen Kollegen vor Ort zu wenden, insbesondere hinsichtlich der Antragsstellung für die erforderliche Zustimmung der für Arbeitschutz zuständigen Behörde.

Ich hoffe Ihnen mit meinem Ausführungen weiter geholfen zu haben und stehe Ihnen im Rahmen der Nachfragefunktion gerne zur Verfügung.

Mit besten Grüßen
RA Schröter

"

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Hi,

war bei mir damals im September 2004 genauso. SS bekannt und Kündigung auf dem Tisch. Mein Chef musste die Kündigung schneller zurück ziehen, als er gucken konnte. Zudem hab ich vom FA ein Beschäftigungsverbot bekommen, da mein Chef versuchte mich fertig zu machen und aufgrund psychischer Belastung der werdenden Mutter durfte ich nicth mehr arbeiten, bekam aber mein volles Gehalt vom A****Chef.
Mach dir also keine Sorgen. Such dir nen Anwalt (der muss nicht mal gut sein, da der Fall sowas von klar ist) und dein Chef hat keine Chance!!!

LG
Jenny + Luca (19 Monate)+#ei (7.ssw)

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Hi,.....befand mich auch in einer ähnlichen Situation vor meiner Fehlgeburt in Mai, 20SSW. Ich hatte so Panik...bei meiner nächsten SS werde ich mich nicht so fertig machen lassen,..
warst du die 9 monate komplett krankgeschrieben? Hast du nicht nur die ersten 6 wochen vom arbeitgeber geld bekommen und danach von der KK?
LG

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Sorry für die späte Antwort.

Ich war nicht krankgeschrieben, sondern hatte ein Beschäftigungsverbot. Sprich, ein Attest vom Arzt, das bescheinigt, dass ich nicht arbeiten durfte. Mein AG musste mich somit die kompletten 10 Monate der SS trotzdem voll bezahlen. Er bekam aber ein Teil von der KK wieder.

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hi,

son riesen A****!!! aber wie es schon oben steht kann er dich nicht mehr kündigen!!!!

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Hallo,

ich danke Euch vielmals. Ihr habt mir soviel Mut gemacht. ICh weiß, die Sache ist ja eigentlich glasklar, aber so ein bißchen Restzweifel bleibt halt noch. Aber jetzt fühle ich mich schon viel viel besser#freu
Ich hoffe nur, dass jetzt mit der Schwangerschaft alles gut verläuft, dann bin ich glücklich.

Vielen, vielen Dank#kuss
Sandra mit Emma und #ei (ET 15.08.2007)

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Also, der Chef kann also auf keinen Fall kündigen??

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Nein, sobald Du schwanger bist, besteht der Mutterschutz und Du darfst nicht gekündigt werden. Es ist nahezu unmöglich, gekündigt zu werden. Ich arbeite beim Rechtsanwalt (für Arbeitsrecht) und da gibt es absolut keinen Zweifel.

Nehme Dir einen Anwalt und dann zack, gib ihm. Ist echt der Gipfel sowas! Rege ich mich immer wieder auf...! Du hast den Mutterschutz und da kann er im Dreieck springen, betriebliche Gründe hin oder her und zwar ganz egal, was es ist.

Mach Dich nicht verrückt, Anwalt nehmen und fertig... Sowas, echt immer wieder der Hammer...!

Liebe Grüße
Jenny

P.S.: Kannst ja gern den weiteren Verlauf hier reinschreiben, interessiert mich.